Zum Einen ist es abhängig,welche Aufgabenkreise der Betreuer hat,aber i.d.R. Ist er dafür da,die Rechte und Pflichten der Mutter durchzusetzen und wenn sie es nicht kann,muss er vertreten mit seinem Betreuerausweis,da diese seine Vertretungsbegugnis bescheinigt,das Formular ausfüllen. Andernfalls könnte das Bafögamt doch annehmen,dass die Eltern zahlungsfähig sind,dann würde der Betreuer sicherlich auch Widerspruch einlegen,wenn sie nicht leistungsfähig wäre. Nach meinem Kenntnisstand ist doch fraglich,ob die Mutter noch relevant ist,da doch Eltern nur 1 Ausbildung bezahlen müssen und du doch eine abgeschlossene Ausbildung hast. Hängt , glaube ich,auch noch von deinem Alter ab.
Ansonsten gibt es Studentendarlehen,was du zurückzahlen musst.
Ich würde dem Betreuer dies erklären,andernfalls das Amtsgericht bitten,den Betreuer aufzufordern, das Formular auszufüllen (es sei denn,die Mutter kann es ausfüllen,will es nur nicht,dann muss sie die Konsequenzen tragen - nur,weil sie betreut ist,heißt es nicht,dass komplett entmündigt ist.). Sonst würde ich mich beim Rechtsanwalt über weitere Handlungsschritte informieren (kannst Beratungsbeihilfe nutzen,wenn du den Rechtsanwalt nicht bezahlen kannst).