Natürlich sind es zwei Hunde. Die hellere ist die Schwester,die ich behalten habe,welche als Welpe schwarz war und wie Yorkis eben sich im Laufe der Jahre ergrauen können.

Ich hatte alle Besitzer angehalten,den Hund zurückgeben zu können,wenn sie mit dem Hund nicht zurecht kommen.

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Leider nicht. Habe gerade die Info,dass dieser Hund wohl in der Eisenbahn/Hermann Liemannstrasse gesehen wurde. Vielleicht grenzt das das Sichtfeld etwas ein.

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Schon möglich,aber,wenn es keine anderen Angehörigen oder Bekannten in Wohnortnähe gibt und du glaubhaft machen kannst,dass du schnell vor Ort sein kannst,wenn es nötig ist und per Telefon und E-Mail und Fax gut bzw. Fast immer erreichbar bist,dann dürfte eigentlich auch kein Gericht dagegen entscheiden. Vorausgesetzt du hast eine regelmäßige und gute Bindung zum Erkrankten. Kann die Mutter keine Vorsorgevollmacht mehr ausfüllen? Ist die Demenz schon so fortgeschritten? Kann man ärztlich abklären lassen.

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Zum Einen ist es abhängig,welche Aufgabenkreise der Betreuer hat,aber i.d.R. Ist er dafür da,die Rechte und Pflichten der Mutter durchzusetzen und wenn sie es nicht kann,muss er vertreten mit seinem Betreuerausweis,da diese seine Vertretungsbegugnis bescheinigt,das Formular ausfüllen. Andernfalls könnte das Bafögamt doch annehmen,dass die Eltern zahlungsfähig sind,dann würde der Betreuer sicherlich auch Widerspruch einlegen,wenn sie nicht leistungsfähig wäre. Nach meinem Kenntnisstand ist doch fraglich,ob die Mutter noch relevant ist,da doch Eltern nur 1 Ausbildung bezahlen müssen und du doch eine abgeschlossene Ausbildung hast. Hängt , glaube ich,auch noch von deinem Alter ab.

Ansonsten gibt es Studentendarlehen,was du zurückzahlen musst.

Ich würde dem Betreuer dies erklären,andernfalls das Amtsgericht bitten,den Betreuer aufzufordern, das Formular auszufüllen (es sei denn,die Mutter kann es ausfüllen,will es nur nicht,dann muss sie die Konsequenzen tragen - nur,weil sie betreut ist,heißt es nicht,dass komplett entmündigt ist.). Sonst würde ich mich beim Rechtsanwalt über weitere Handlungsschritte informieren  (kannst Beratungsbeihilfe nutzen,wenn du den Rechtsanwalt nicht bezahlen kannst).

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Kommt darauf an,warum Sie den neuen Job möchten und weit wegziehen wollen und wofür der Betreuer bestellt wurde. In der Regel kann der Betreuer oder Sie selbst beim Gericht einen Betreuerwechsel beantragen und wenn dies zu Ihrem Wohle dient,wird es genehmigt. Z.B. ein Alkoholiker war jahrelang arbeitslos und verwahrlost,aber nach Entzugstherapie,etc. ist er schon länger abstinent und erhält nach Bewerbungen einen Job,dann würde das Gericht evtl. zustimmen,aber wenn klar ist,dass nach 2 Monaten wieder ein Rückfälle und wiederholte Arbeitslosigkeit droht,weil es schon öfters vorkam oder krankheitsbedingt vermuten (z.B. bei Angststörung: ständiger Umzug) lässt,dann wird das Gericht vermutlich gegen den Umzug sein. 

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Ja,kannst zum Gericht gehen und diese vorzeigen. In der Regel müssen sie die Vollmacht anerkennen,es sei denn,es gibt berechtigte Zweifel (z.B. dass Sie selber wegen Krankheit Ihren Vater nicht vertreten können oder die zu klärenden Angelegenheiten nicht klären kannst.

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Er kann es verbieten,wenn es zum Wohlergehen des Betreuten besser ist (z.B. Wenn er Schulden ab- statt aufbauen soll oder je nach Notwendigkeit des Artikels,d.h. wenn der gewollte Artikel ist schon vorhanden,muss er nicht nochmal gekauft werden (wie bei Sammlern). Bei Kaufsucht o. anderen Krankheiten,kann er es verbieten.

800€ Rücklagen sind nicht viel. Was ist,wenn ein Umzug  in eine behindertengerechte Wohnung nötig ist,eine Hauskrankenpflege übergangsweise bezahlt werden muss oder die Waschmaschine kaputt geht?!

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Du musst " ja" ankreuzen. Du willst doch sicherlich,dass bei ungeklärten Dingen,die in der Vollmacht nicht drin stehen und das Gericht nachentscheiden muss,weil der Punkt fehlt,dass die Kinder benannt werden.

Kleiner Tipp: eine Hauptperson und eine oder zwei Vertretungspersonen benennen. Bei mehreren Vertretungen dann die Rangfolge festlegen,damit nicht alle gemeinsam entscheiden und unterschreiben müssen. So hast du eine Vertretung,wenn ein Kind im Urlaub oder selbst im Krankenhaus ist. Die meisten Kinder/Geschwister sprechen sich sowieso telefonisch oder per E-Mail ab.

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Ich würde gleich eine Größere kaufen, die später weiter genutzt werden kann. Ausgehend von den maximalen reichbaren Größenmaß,die gemäß Rassestandardbeschreibung angegeben wird. Mindestens 5 cm höher und länger sowie 10cm pro Seite breiter einplanen,dass der Hund in der Box bequem liegen,sitzen und sich drehen kann.

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