Mal eine Antwort von jemandem der vom Fach ist.
Leider oder zum Glück (wie man es sieht), nehmen die schwarzen Schafe bei den Kommunen nach und nach ab und die Kommunen machen kaum noch offensichtliche Fehler (Eichung, Ausbildung).
Je nach Bundesland sollte ein Anwalt trotzdem mal prüfen, ob es (je nach Gerät) Messfehler gibt, oder die Messung an dieser Örtlichkeit den Kriterien des Landeserlasses entspricht (Entsprechend auch Datenschutz usw.)
Letztlich kommt es aber auch immer auf den jeweiligen Richter darauf an. Es gibt Bussgeldrichter, die Contra Verkehrsüberwachung sind und Verfahren einstellen, bei den kleinsten unstimmigkeiten.
Ansonsten gilt, probieren geht über studieren. Durch ein solches Verfahren kann man nur dazu gewinnen. Du hast ja sonst nichts zu verlieren.