schutzreflex. kann nicht abgewöhnt werden.
genauso wie du nicht von allein aufhören kannst zu atmen oder zu schlucken.
schutzreflex. kann nicht abgewöhnt werden.
genauso wie du nicht von allein aufhören kannst zu atmen oder zu schlucken.
Wie wärs wenn du dich mit deinem Freund einfach im Realen Leben triffst??
Lasagne
Geh zum Arzt!!!!!
bewerbe dich auf den beruf den du wirklich machen willst, und nicht auf den, bei dem man mehr geld verdient!
so eine frage kannst du nur die azubis der firma fragen, sonst kann dir das keiner beantworten, da es bei jeder firma anders ist!
ja, wenn du dich bei rtl now anmeldest (kostenpflichtig) dann kannst die folge von heute abend jetzt schon anschauen.
Flohmarkt
scorpions - wind of change
jetz nich ignorieren, aber auf jeden fall in ruhe lassen.
wenn du sie siehst, einfach nur noch grüßen mehr nicht.
des mastes
ich würde sie auch einfach wieder anfangen.
dass du deine regelblutung nicht bekommst kann auch am enomen stress liegen, von dem du schreibst..
aber geh besser zum frauenarzt, ist die beste lösung. :-)
thermengutschein, massagegutschein, kurzurlaub, musical-besuch, etc.
was dabei?
wie wärs mit dem Market? ist auf jedem androidsmartphone vorinstalliert. :-)
da gibts eig alles..
reis kochen, hack in zwiebeln und ein wenig knoblauch anbraten. beliebig gemüse (bevorzugt mais, erbsen, pilze..) in die pfanne, fertigen reis dazu.
alles einwenig köcheln lassen und mit einwenig wasser und gemüsebrühe aufgießen.
fertig :-)
das nennt sich dann Risotto ;-)
also die jeweilige Zelle ist x:
=WENN(x=1;"BASIS";"VERSCHOBEN")
is doch ganz klar.. deine BF ist einversücktig, dass du mit anderen Freunden was unternehmen willst..
sie hat keinen Grund sauer zu sein..
wenn du anfängst mit deinem lehrer zu diskutieren, gibt er dir eher eine noch schlechtere note. belass es lieber bei der 2, oder frag einfach ob du noch ein referat etc. machen darfst.
wenn sie in der 9. klasse selber noch nicht alt genug is um zu sagen, jetzt lern ich mal was, dann hast du wenig chancen um sie dazu zu bringen..
das einzigste was du tun kannst: sprich mit ihren eltern oder mit eurem lehrer, dass die ihr vll helfen und ihr zeigen, dass sie was an sich ändern sollte.
wenn sies nicht einsehen will, dann muss sie halt leider auf die realschule wechseln, vll kapiert sie es dann.
Viel Glück dabei :-)
folge dem link und schau was passiert. :-)
sonst hol dir einfach die app im market
laut meiner rechnung hättest du eine 44 Stunden woche und am Tag 7,33 Stunden sollarbeitszeit, wenn du samstags auch arbeiten musst (wovon beim einzelhandel auszugehen ist).
was den Urlaub angeht: 20 Tage sind schon recht wenig.
Das Bundesurlaubsgesetz gibt den gesetzlichen Mindesturlaub mit 24 Werktagen vor, geht also noch von der 6-Tage-Arbeitswoche aus, wie sie bei der Verabschiedung des Gesetzes 1963 üblich war. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, erhält einen entsprechenden anteiligen Anspruch, zum Beispiel bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage, so dass es immer vier Wochen Urlaub ergibt.
Vereinbart werden kann z.B. ein gestaffelter vertraglicher Zusatzurlaub zum Beispiel nach Betriebszugehörigkeit (2 Zusatzurlaubstage nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit, weitere 3 Urlaubstage nach weiteren 3 Jahren etc.). Eine Staffelung nach Lebensalter könnte dagegen unwirksam sein.
Auch kann formuliert werden, dass der vertragliche Zusatzurlaub am Ende des Urlaubsjahres vollständig verfällt, der gesetzliche Urlaubsanspruch aber dann nicht, wenn und soweit gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen. Bei solch einer wirksamen Regelung führt das dazu, dass nicht die vereinbarten 30 Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhältnisses für den erkrankten Mitarbeiter abzugelten sind sondern lediglich der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen. Wird zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichen Zusatzurlaub arbeitsvertraglich nicht unterschieden ist der volle Urlaub abzugelten.
Auch kann geregelt werden, dass sich der vertragliche Zusatzurlaub verringert, wenn der AN einige Tage oder auch länger erkrankte. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass sich der vertragliche Zusatzurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat mindert, in dem der AN keinen Anspruch auf Entgelt beziehungsweise Entgeltfortzahlung hatte.
Auch kann geregelt werden, dass sich der Zusatzurlaub mindert, und zwar um die Anzahl der Krankheitstage, die nicht spätestens am dritten Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen sind oder um die Anzahl der Krankheitstage, die unmittelbar vor oder nach arbeitsfreien Tagen (zum Beispiel Freischicht, Urlaub, Wochenende, Feiertag) auftreten, oder für je fünf Tage, an denen der AN infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gemäß § 10 EFZG an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, um zwei Tage.
also von der Vergütung her, finde ich das gar nicht mal so schlecht, kommt halt auf deine abzüge an. wenn du alleinstehend und ohne kinder bist hast du die meisten abzüge. dann bekommst du netto vielleicht um die 800 - 900 €. wenn du allerdings verheiratet bist und auch schon kinder hast, dann bekommst du ca. 1.000 € netto. und das ist meiner meinung nach ein recht angemessenes Gehalt für einen einzelhandelskaufmann.
was die zusätzlichen 5 tage angeht, würde ich sagen, dass diese wie eine Art gleittage gelten. also die du dir von deinen überstunden nehmen kannst. aber dabei bin ich mir nicht 100 % sicher....
dann mal viel spaß bei deiner arbeit, wenn du dich dafür entscheidest.
wenn du allerdings was anderes gelernt hast, oder andere Firmen kennst, bei denen die Urlaubsregelung besser ist, bewirb dich doch da mal... :-)
kommt natürlich ganz auf deine Fähigkeiten, deine Ausbildung und auf deinen willen an :-)
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. :-)
LG