Grundsätzlich begehst Du REIN RECHTLICH GESEHEN einen Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Du einen Gema(-oder sonst rechtlich) geschützten Song neu - d.h. zu Deinem Vorteil veröffentlichst, ohne Dir vorher das Einverständnis des Komponisten (bzw. des jeweiligen Rechteinhabers) einzuholen, sei es kommerziell bedingt oder just for fun.
ABER - kein Rechteinhaber wird Dich verklagen, wenn offen ersichtlich ist, dass es sich z.B. um eine Party-Version von ein paar lustigen Jungs handelt, die auf ihrer Fete in die Klampfe gehauen haben und ein bisschen Spaß hatten. Schwieriger wird es, wenn die gecoverte Version des Songs professionell klingt und ein kommerzieller Erfolg zu erwarten sein könnte....
Dann könnte es schnell ein Spiel mit dem Feuer werden. Vielleicht hast Du ja auf einmal 100.000 Klicks in einer Woche, weil Deine Version den Nerv der Zeit trifft, oder weil sie besonders originell ist, sodass ein kommerzieller Erfolg absehbar ist. Wenn Dich der Rechteinhaber dann verklagt, hast Du garantiert sehr schlechte Chancen aus der Sache ohne finanziellen Schaden heraus zu kommen.
Deswegen - Finger weg von Cover-Versionen. Wenn Du doch eine machen möchtest, schreibe vorher den Rechteinhaber/Komponisten an. Teile ihm mit, dass Du nur einen Spaß machen willst und keine finanziellen Interessen hast. Schicke ihm ein Demo und er wird abwägen, ob Du ein finanzilles Risiko für ihn bist. Ich kenne viele Fälle, in denen große Musiker Cover-Versionen ihrer Songs freigegeben haben. Viele Fan-Clubs von Superstars schicken ihren Künstlern eigene Versionen ihrer Hits und veröffentlichen diese auch im Internet. Wenn diese Superstars jedesmal ihre eigenen Fans verklagen würden, dann hätten sie bald keine mehr. Also - abwägen - Kontakt aufnehmen und dann bist Du auf der richtigen Seite