Vielen Dank für deine Frage! Die Gelehrten der islāmischen Jurisprudenz unterscheiden Namen in drei Kategorien:

  • Namen, die den Muslimen zu eigen sind.
  • Namen, die sowohl unter Muslimen, als auch unter Nicht-Muslimen verbreitet sind.
  • Namen, die den Nicht-Muslimen zu eigen sind.

Lediglich Namen, die den Nicht-Muslimen zu eigen sind, dürfen keinen Muslimen gegeben werden. Darunter fällt auch der Name Erika.

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Danke für deine Frage! Der Qur'ān wurde auf Arabisch offenbart und muss somit entsprechend der Regeln des Arabischen auch gelesen werden. Das heißt konkret, dass der Muslim angehalten ist, sich bestmöglich anzustrengen, die jeweiligen Artikulationspunkte der arabischen Sprache zu erlernen, um den Qur'ān letztendlich auf bestmögliche Art und Weise zu rezitierten.

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Vielen Dank für deine Frage.

Tatsächlich ist es so, dass das dreimalige Waschen oder Ausspülen keine Bedingung (aš-šart) oder Verpflichtung(al-wājib) innerhalb der großen Waschung (al-ghusl) darstellt. Dementsprechend ist die Waschung gültig, ungeachtet der Tatsache dass hierbei die Sunnah verfehlt worden ist.

Das vollwertige Wissen darüber liegt bei Allāh.

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