Hallo, ich bräuchte eure Hilfe. Der Vorstand in unserem Kleingartenverein betritt regelmäßig verpachtete Gärten um nach dem "Rechten" zu sehen jedoch findet das ganze teilweise ohne dem bei sein der Pächter statt und wir Mitglieder wissen auch nicht wann die Begehungen statt finden. Auf der Mitgliederversammlung wurde uns vom Vorstand erklärt das laut Satzung für den Kleingartenverein der Vorstand sehr wohl berechtigt ist die Gärten zu jeder Zeit zu betreten. Es steht folgender Satz in der Satzung: Vorstandsmitglieder des Vereins sowie Vertreter der Aufsichtsbehörde und des Grundeigentümers sind zum Betreten des Gartens berechtigt. Ich bin aber doch der Meinung das es nicht heißt sie können ohne vorherige Anmeldung die Gärten betreten wie sie wollen oder irre ich mich da?