Die Küche ist immer noch das Eigentum von Person A. Sie hat ja angegeben das sie diese in Zukunft eventuell mitnehmen möchte. Ihr solltet sie schriftlich und mit einer Frist z.B. von 4 Wochen auffordern ihre restlichen Sachen aus der WG zu entfernen. Sollte sie dem nicht nachkommen werdet ihr ihre restlichen Sachen auf ihre Kosten einlagern. Sollte aber unbedingt schriftlich und mit mit einem Nachweis für euch( Einschreiben mit Rückschein) passieren, damit Person A nicht angeben kann das ihr die Sachen ohne ihr wissen eingelagert habt. Sollten ihre Sachen nach Ablauf der Frist nicht abgeholt werden würde ich dennoch um sicher zugehen einen Anwalt einschalten. Sicher ist sicher!!! Aber ich denke mit so einem Brief kann man gut Druck aufbauen damit sie oder er den Krempel abholt. Ganz wichtig! Briefkopie anfertigen und aufheben.
Ihr lieben danke für die Hilfe von euch. Ich möchte nur mal kurz erwähnen, dass die Beiträge die von mir öffenlich sind gerne von jeden gesehen werden können und auch sollen. Ich nutze Fb um meine Arbeiten(Maskenbildner) zu verbreiten. Mein Sohn selber postet nichts. Er spielt Farmville und es sind im Internet auch keine Fotos von ihm vorhanden. Mein Sohn ist in der Schule nicht auffällig bis auf das eine mal. Ich wundere mich nur das man anscheinend als Lehrkraft machen kann was man will. Die Direktorin fühlt sich dafür nicht verantwortlich. Sie hat andere Sorgen!!! Ich kann verstehen das nicht jeder FB mag, aber deshalb gleich so ein Aufriss?! Und muß ich das wirklich so hinnehmen das, dass in die Schulakte von meinem Sohn Kommt? Würde es tatsächlich so sein das sie ohne meine Erlaubnis Bilder und Texte nicht vervielfältigen darf so könnte ich sie auffordern weitere Aufnahmen von mir und meiner Familie nicht mehr zu kopieren und diese dann in der Schulakte zu bewahren.
Geht nicht nur dir so. bei mir funktioniert es auch nicht.