Ich denke ein Jugendlicher sollte dann ins Bett gehen, wenn er den Drang verspürt, das er müde ist, das kann mal 22:00 (oder eher) aber auch mal 23:00 Uhr sein. Er sollte das selbst entscheiden können, denn das steht so im Grundgesetz, er hat die Pflicht, über sich zu entscheiden, auch wenn ihm die Eltern mindestens eine Schlafzeit von 8 Stunden ermöglichen müssen. (Also keine Konzerte an Wochentagen, die bis lange in die Nacht dauern). Wenn der Jugendliche am nächsten morgen nicht aus dem Bett kommt, wenn er am Abend davor selbst entschieden hat das er (z.B.) erst um 3 Uhr Nachts ins Bett geht, ist das dann sein Problem, sagen aber die Eltern, das er um 23:00 ins Bett gehen soll (was eher unwahrscheinlich ist), dann ist das die verletzung der Sorgepflicht. Ich denke mit 14 Jahren ist eine Zeit von 23:00-23:30 normal. Ein Jugendlicher braucht (vor allem wenn sehr viele Hormone ausgeschüttet werden) nicht ganz so viel schlaf (was nicht heißt, das er überhaupt keinen braucht!!!). Also ist eine Schlafzeit (ohne Schlafstörungen) von mindestens 6 Stunden notwendig. Ich handhabe das folgender Maßen: Mein Sohn (14) muss um 22:00 im Bett liegen, kann aber noch bis (maximal) 23:30 mit Freunden schreiben. Wenn er danach noch nicht schlafen kann, sollte er aber nach Möglichkeiten nicht mehr von anderen Sachen (wie Handy) abgelenkt werden.

LG MrGoodMorning

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Bei dem Mädchen kommt das gut rüber beim Freund von ihr nicht !!! Meine Freundin hat weiblich sie zum Eis essen eingeladen habe mit ihrem Freund Schluss gemacht und ist seitdem mit mir zusammen

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