BF17 ohne Begleitung mit Berufskraftfahrerausbildung

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr Fahrerlaubnis-Verordnung § 10 Mindestalter (1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt

1. 25 Jahre für Klasse A bei direktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Absatz 2 Satz 1, 2. 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE und D1E, 3. 18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, BE, C, C1, CE und C1E, 4. 16 Jahre für die Klassen A1, M, S, L und T.

Die Vorschriften des § 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und des Artikels 5 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1997 (BGBl. 1997 II S. 1550) über das Mindestalter der im Güter- und Personenverkehr eingesetzten Fahrer bleiben unberührt. (2) Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D, D1, DE und D1E 18 Jahre. Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis, falls diese vor Vollendung des Mindestalters nach Absatz 1 erworben wird, durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen. Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E vor Erreichen des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Bis zum Erreichen des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur

1. bei Fahrten im Inland, 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses und 3.

für die Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer, soweit es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen D und DE handelt,

Das heißt doch, dass ich wenn ich eine MPU mache ohne Begleitperson fahren darf oder?

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Nein.

Den LKW Führerschein Bzw Busführerschein darfst du mit 18 machen wenn du eine solche Ausbildung nachweisen kannst. Da du Anscheind 17 bist kannst du somit auch nicht einen solchen Führerschein erwerben.

Aber er zu deiner eigentlichen Frage:

im Deutschland ist es rechtlich unmöglich mit 17 alleine Auto zu fahren.

Hier wird davon gesprochen, dass du min 1 Jahr den Führerschein der Klasse B haben musst und nach Ablegung eines psychologischen Testes Dan die restlichen Klassen erlernen kannst. Zumindest sehe ich das so.

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Ein Mittelstreifen definiert sich so das links und rechts ein weiterer Fahrstreifen ist. Also würde ich nein sagen

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an sich sehe ich da kein Problem

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Das sind ja bald Rückstrahler. Bist du sicher das die für dein Fahrzeug sind bzw überhaubt als Kennzeichenleuchte geeignet sind?

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ich Würd beim TÜV anrufen und nachfragen um sicher zu gehen

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Nein. Du gehst auf die Bilder ein und somit fällt das unter fair-use

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Ruf beim Veranstalter an und frag nach um sicher zu gehen.

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Da diese Bilder entstanden Bzw übernommen worden sind als du ein verträgliches Verhältnis mit der Agentur hattest würde ich sagen nein. Vielleicht kannst du Uhrheberrechtlich was machen

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Streng genommen darfst du laut Jugendschutzgesetz z.b. Alkohol trinken wenn deine Eltern dabei sind. Also sollte das kein Problem sein. Es sei den den, der Besitzer verweigert dies

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limitierungen können auch nur über ein gewissen Zeitraum verkauft werden (siehe Pudding und ähnliches) also eigentlich nein.

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immer Warmfahren bevor man viel gas gibt, Kurzstrecken meiden regelmäßig Betriebsflüssigkeiten prüfen (bremsflüssigkeit,öl,kühlwasser usw) lange Standzeiten vermeiden, regelmäßig ne kleine inspektion machen (selber ohne Werkstadt)

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