Guten Morgen,

seit 01.08. habe ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer begonnen, jetzt meine Frage:

Ich habe vor einiger Zeit bei einer Fahrschule erzählt bekommen, dass ich mit meinem Führerschein (BF 17) zu beruflichen Zwecken auch ohne Begleitpersonen z.B. mit dem Firmenauto fahren darf.

Ist das richtig? wenn ja, muss man etwas beantragen oder sonstiges tun um dies zu dürfen?

MfG.