Bewerbungen - Wie lasse ich Arbeitgeber wissen, dass ich "direkt um die Ecke wohne"?

Da ich hier schon mehrfach gute Kritikpunkte zu meinen Bewerbungen bekommen habe, möchte ich nun eine weitere Frage veräußern.

Wie kann ich den Arbeitgeber wissen lassen, dass ich nur wenige Meter entfernt vom Standort der Firma wohne? Dies sollte nicht zu stumpf und plump wirken, außerdem weiß ich nicht ob man das zusätzlich zu Angabe seiner Adresse überhaupt schreiben sollte. Jedoch habe ich Angst, dass dieser große Vorteil übersehen werden könnte.

Anbei findet ihr ein Bewerbungsanschreiben von mir, vielen dank schonmal im Voraus! :)


Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Maschinen- und Anlagenführer

Sehr geehrte Frau (Personalchefin),

momentan konzentriere ich mich auf den Abschluss meines Fachabiturs im Bereich Mediengestaltung, Profilbildung und Medientechnik, das ich vorraussichtlich im Mai 2015 abschließen werde. Ich bewerbe mich auf den Ausbildungsbeginn zum 01.08.2015.

Bereits seit Jahren interessiere ich mich für den Beruf des Maschinen- und Anlagenführers. Ich habe mich für diesen Beruf entschieden, da ich den Aufbau von großen Maschinen interessant finde und gerne mit diesen arbeiten und jeden Tag etwas dazulernen möchte. Ich schätze mich als lern- und leistungswillig, belastbar und körperlich fit ein. Hinzu kommt ein lebhaftes Interesse und eine rasche Auffassungsgabe und Teamfähigkeit. Ehrlichkeit und Verschwiegenheit runden meine persönlichen Stärken ab. Ein gepflegtes, ordentliches Escheinungsbild können Sie als ebenso selbstverständlich voraussetzen wie ein pünktliches und pflichtbewusstes Auftreten und einen sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln. Des Weiteren identifiziere ich mich mit der Philosophie Ihres Unternehmens, das durch Innovationen und neue Ideen den Alltag der Kunden vereinfacht und aufwertet. Die Historie des Unternehmens ist sehr faszinierend und ansprechend, da die Produkte und die Fertigung jeweils sehr erfolgreich an den Markt angepasst wurden.

Ich freue mich sehr über Ihre Einladung zu einem persönlichen Gespräch und stehe Ihnen für ein Praktikum sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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Das sieht der AG an deinem Absender, wenn du das nochmal extra erwähnst, fühlt der sich verschaukelt. ("Hält der uns für doof?")

Wenn du die Bewerbung persönlich abgibst, bringt das mehr...

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Es gibt kein "Rückgaberecht bei Nichtgefallen" im Direktverkauf. Das geht nur im Onlineverkauf, aber selbst dort wärest du längst über der Zeit (14 Tage Rückgabefrist!)

Du hast Pech gehabt..

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"laut" versteh ich in dem Zusammenhang nicht wirklich.. Die Lautstärke ändert sich doch nicht, wen es statt unabsichtlich absichtlich ist....

??????

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Wenn es beleidigend gemeint ist, ist es das auch. Die Definition, wann etwas beleidigend ist, ist nicht so einfach, wie es scheint.

Aber allgemein ist das wohl eher abfällig. Wir Nicht-Gläubigen bevorzugen "Atheist" / "Atheist/SG" oder "Agnostiker", je nach dem, wozu wir uns zählen. (Oder halt Moslem, Hindu, Bhuddist.... den nauch die fallen ja unter den Begriff Heide!)

Ich würde es, wenn mich ein Priester als Heide bezeichnen, eher als Beweis dafür nehmen, das ich auf der richtigen Seite stehe... Es spricht nicht wirklich FÜR den Priester. Es ist schlicht und einfach intolerant und irgendwie auch dumm.

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Nein.

Ausser natürlich, du hast mit unter 18 etwas bestellt, was AB 18 ist, dann wurde da Paket mit "Alterscheck" verschickt, und dein Alter wird geprüft. Aber das wäre auch gewesen, wenn du zu Hause gewesen wärest.

Aber extra Geld kostet das Abholen nicht!

Du brauchst die Benachrichtigung und eine gültigen Ausweis. Mehr nicht

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Nein... Hab ich nicht. Deine Eltern haben vollkommen recht!

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Wenn du weißt, dass du schwanger bist, warst du beim Frauenarzt, und der sollte dir diese Frgen eigentlich beantwortet haben.

FALLS du wirklich schwanger sein solltest: die Entscheidung, was damit passiert, ist ganz alleine deine. Das ist eine der wenigen Dinge, bei der dir deine Eltern nichts zu sagen haben.

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Auch Ameisen führe Kriege.

Als Beispiel:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/feuerameisen-gegen-crazy-ants-krieg-der-verrueckten-ameisen-1.1887968

Was ich mal vor längerer Zeit gesehn habe: Ein Bericht über Ameisenkriege, wo Ameisen definitiv NICHT ihr Revier veteidigen, sondern gezielt eine andere Kolonie angreifen, die Angegriffen zum größten Teil Töten und die Überlebenden Ameisen als Sklaven zurück ins eigene Nest verschleppten. Das Besondere in dem Fall: Um diesen Bau anzugreifen, haben die Attackierenden Ameisen das Gebiet eines Dritten Stammes durchquert. Also nix mit Revierkampf...

Schimpansen wurden bereits genannt

Orcas und andere der Walfamilie, auch Delfine, töten aus reiner Mordlust.

"Einem Drama vor den Küsten Alaskas sind Meeresbiologen auf die Spur gekommen: Orcas fallen dort in jedem Frühjahr vor Unimak Island, der östlichsten Insel der Aleuten, über Grauwale her. Sie jagen die neugeborenen und einjährigen Wale, die mit ihren Müttern zu dieser Jahreszeit in die fischreiche Beringsee ziehen, berichten die Biologen im Fachmagazin "Marine Ecology Progress Series" . Mehr als 150 der auch Schwert- oder Killerwale genannten Orcas sichteten sie in der Region. Die Tiere ernährten sich gut einen Monat lang nur von Grauwalen. Nach vierjähriger Beobachtung schätzen die Forscher um Lance Barret-Lennard von kanadischen Vancouver Aquarium, dass ein Drittel der Jungtiere den Schwertwalen zum Opfer fällt - obwohl die Kälber größer sind als die Jäger. "

Quelle: spiegel.de/wissenschaft/natur/alaska-orcas-toeten-massenweise-grauwalbabys-a-741206.html

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Die Schweigepflicht bei Minderjährigen kann eingeschränkt sein, das liegt im Ermessen des Arztes. Zuerst einmal gilt sie auch in dem Altern, Voraussetzung ist aber, das eine entsprechende Reife festgestellt werden kann. Wenn der Arzt also denkt, das dir diese Reife fehlt, kann er deine Vater drüber informieren.

eine Einwilligung oder Begleitung von ihm brauchst du nicht, und ein guter Frauenarzt wird in der Situtation auch nachvollziehen, das du diene Vater nicht dabei haben willst.

Die Schweigepflicht gilt generell dann nicht, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung befürchtet wird.

Allerdings ist es recht wahrscheinlich, das der FA in deinem Fall bei deinem Fall sich als nicht an die Schweigepflicht gebunden fühlt und deinen Vater informiert.

Du solltest also deine Vater einweihen, und dich von ihm beim FA abliefern lasen. Bei der Untersuchung hat er natürlich nix zu suchen!

Irgenedwas vor ihm verheimlich ist der klug noch auf Dauer möglich...

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