Man kann privat (wenn alle einverstanden sind) einen Vaterschaftstest machen, der kostet meist so zwischen 150-200 €. Das Ergebnis ist sehr sicher. Wenn alle Beteiligten ein Interesse daran haben, dass der biologische Vater auch die Vaterschaft anerkennt, sollte das klappen. Es kann auch über das Gericht die Einwilligung z.B. der Kindesmutter ersetzt werden, eine genetische Abstammungsuntersuchung zu dulden, § 1598a BGB.

Letzter Schritt sollte immer der Gang zum Gericht sein. Es besteht kein Anwaltszwang. Hier kann das Gericht auch einen Test machen lassen und die Vaterschaft feststellen. Allerdings sind die gerichtlichen Kosten für diesen Test um einiges (ca. 10fach) teurer als wenn man es selbst macht. Sollte man immer im Hinterkopf behalten.

Der Anwalt wird außergerichtlich auch nur von der Kindesmutter verlangen, einen Test zu machen. Erzwingen kann er es nicht.

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Luther, Sherlock, Dexter, The Mentalist, Elementary :)

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Mir hat ziemlich gut "Sherlock" gefallen und dieses Jahr habe ich auch "Luther" geschaut (Luther gibts bei Amazon Prime Video). Beides Krimiserien und sehr sehr spannend.

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Auf dieser Seite http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/51-hausordnung-einfuehrung-aenderung.html gibt es einige Infos. In der Regel können die Mieter nicht selbst eigenen Vorschriften treffen, die dann für alle Mieter gültig sind. Im Zweifel kannst du dich an deine örtliche Verbraucherzentrale wenden.

Ich würde mich an die vom Vermieter aufgestellte Hausordnung halten. Die anderen Mieter können dich nicht zwingen, dich an das selbst auferlegte Rasenmähgebot o.ä. zu halten.

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Das lässt sich schwer sagen, woran es liegt. Am besten du meldest dich nochmal bzw. lässt dich zur Pfändungsabteilung durchstellen. Sei hartnäckig und lass dich nicht abschütteln. Im Übrigen kannst du dir mittels eines Antrages bei Gericht den Freibetrag erhöhen lassen, wenn du deine Fahrtkosten selbst zahlen musst und diese überdurchschnittlich hoch sind.

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Rechtliche Beratungen dürfen nur Anwälte machen. Du kannst dir Hilfe bei einem Suchen, ggf. über eine Rechtsschutzversicherung abrechnen. Im Übrigen kannst du auch zu deiner örtlichen Verbraucherzentrale gehen und schauen, ob sie dir weiterhelfen können.

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Hallo, jede Haut, die nach dem Winter wieder in die Sonne kommt, muss sich erstmal daran gewöhnen. Schließlich ist man in der Regel nicht den so oft der Sonnenstrahlung ausgesetzt wie im Strandurlaub. Du musst deine Haut an die Sonne gewöhnen. Dabei solltest du die die Anzahl der Sonnenstunden langsam Tag für Tag steigern und am ersten Urlaubstag nicht gleich 10 Stunden in der Sonne liegen, denn das ist eine riesige Belastung für die Haut. Setz dich am ersten Tag vielleicht lieber in den Schatten, so bekommt man ja auch viel indirekte UV-Strahlung ab. Braun werden ist sowieso nicht gesund, von daher mach dir als heller Hauttyp nichts draus.

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Bei einem P-Konto darfst du jeden Monat über deinen Freibetrag verfügen, sofern eine Pfändung auf dem Konto liegt. Ich verstehe nicht ganz, wie du bei monatlichen Gehalt über dem Freibetrag diesen fast komplett ausgeschöpft hast, dürfte ja eigentlich nicht gehen bzw. müsste die Bank bei Verfügungen über 1703,- EUR erstmal dicht machen. Jetzt im Juli darfst du erneut über deinen vollen Freibetrag verfügen, könntest also am 01.07. soweit soviel Geld vorhanden ist, 1703,- EUR abheben. Banken dürfen pfändbares Guthaben erst - gerechnet ab dem Zahlungseingang - mit Ablauf des nächsten Monats auszahlen, d.h. bei Zahlungen im Juni erst ab dem 01.08. Wenn du also monatlich immer mehr Geld als deinen Freibetrag bekommst, dann freuen sich die Gläubiger, denn sie bekommen mal Geld.

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