Die Daten müssen rechtzeitig bei der Fluggesellschaft vorliegen, da diese die Passagierdaten an zuständige Grenzbehörden übermitteln muss. Die Fluggesellschaft hat sicherzustellen, dass sie nur Passagiere befördert, die im Zielland auch einreisen dürfen. Sprich, wenn zb ein Inder von Delhi nach Frankfurt fliegt und kein Visum hat, ist dies eine unerlaubte Beförderung auf dem Luftweg und führt zu einer empfindlichen Geldstrafe für die Fluggesellschaft. Genauso wird das bei den Amerikanern/Kanadiern auch sein.

Die Daten kann man beim Check-in auch noch ändern, da die Frist zur Übermittlung i. d.R bis 3h vor der geplanten Landezeit geht.

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Servus,

da ich aus Deiner Schilderung entnehmen kann, dass offensichtlich keine Einschränkungen mehr bestehen, sehe ich auch keinen Grund, warum du deshalb nicht genommen werden solltest.

Allerdings muss ich davor warnen, dass die Ärzte, die bei der Polizei die Einstellungsuntersuchung durchführen, Mediziner sind, die genau wissen, worauf es bei diesem Beruf ankommt.

Es ist durchaus möglich, dass der Arzt dir sagt, dass du aufgrund des Wirbelbruchs einem erhöhten Risiko ausgesetzt bist (oder was auch immer) und er dich deshalb als polizeidienstuntauglich (PDU) einschätzt. Das würde leider tatsächlich das Aus für dich bedeuten.

Ich würde mir da aber keine allzu großen Gedanken machen, bewirb dich einfach, mach das EAV und wenn dich nicht jemand explizit danach fragt, würde ich mich über diesen Wirbelbruch auch ausschweigen ;-).

Viel Erfolg.

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