OMG! Also wenn das wahr ist, dann haben sich fast alle Seiten ( außer die Schwangere ) komplett falsch verhalten und man zweifelt an der Menschheit!
1.) Der Vermieter hat bis zu 6 Monate nach dem Auszug Zeit, die Kaution mit Zinsen zu erstatten. Hat er bis dahin keine Mängel festgestellt und die Kaution dennoch nicht zurück gezahlt, liegt eine Unterschlagung nach § 246 StGB vor.
2.) Wenn der Vermieter eine Miete vom Amt zuviel erhalten hat, dann muss er diese dem Jobcenter natürlich zügig erstatten. Auch hier kann eine Unterschlagung seitens des Vermieters vorliegen.
3.) Zahlte das Jobcenter eine Miete zuviel an den Vermieter, ist das allein die Schuld des Jobcenters. Selbst wenn die schwangere Hartz 4 Bezieherin eine Teilschuld daran tragen sollte, so darf ihr das Jobcenter deswegen nicht das Alg 2 kürzen. Das entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.
4.) Kündigen darf der Vermieter nur, wenn mindestens 2 Monatsmieten Schulden aufgelaufen sind oder man innerhalb von 2 - 3 Jahren immer mal wieder die Miete nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe gezahlt hat. Nun weiß ich nicht, wie viel Mieten du nicht an den Vermieter gezahlt hast?
Nur wegen einer Wohnungskündigung musst du nicht sofort aus der Wohnung. Schon gar nicht nach 3 Tagen. Du kannst freiwillig gehen. Tust du das nicht, braucht der Vermieter unbedingt ein richterliches Räumungsurteil, um mithilfe eines Gerichtsvollziehers in deine Wohnung zu gelangen. Vorher hättest du nicht raus gemusst.
Du hättest aber dennoch vertragsgemäß deine Miete zahlen müssen. Egal wie schlimm der Vermieter ist.
5.) Ihr solltet erstmal das Grundsätzliche klären und mit dem Jobcenter Tacheles reden. Das Jobcenter darf der Schwangeren nicht die Bezüge kürzen, weil das Jobcenter dem Vermieter zuviel Miete überwiesen hat. Das ist das Problem des Jobcenters. Dieses muss sich mit dem Vermieter auseinander setzen. Da hat die Schwangere gar nichts mit zu tun. Ansonsten Widerspruch einlegen.
Zusätzlich kann man auch eine Art Schnellklage vorm Sozialgericht bestreiten. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nennt man das. Das ist kostenlos und ohne Anwaltszwang. Auch wenn man verliert, zahlt man nichts. Ich würde helfen den Antrag zu formulieren.
Dann zeigst du den Vermieter wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gemäß der §§ 185 - 187 des StGB an. Die Schwangere sollte den Vermieter wegen Unterschlagung nach § 246 StGB und wegen versuchten Betrugs ( unberechtigte Geldforderung des Vermieters ) nach § 263 StGB anzeigen.
Mach auf jeden Fall Foto`s oder Kopien von der Zeitung mit der verleumderischen Wohnungsanzeige des Vermieters zu Beweiszwecken.