Glaubt ihr, dass böse Taten bestraft werden? Bekommen diese Menschen überhaupt mal selbst das zu spüren, was sie anderen antun?

Mich bedrückt es, wenn ich sehe wie gut es meinen Mobbern doch geht, obwohl diese mein Leben zerstört haben und vielleicht noch weitere Leben zerstören werden. Ich konnte mich nie gegen sie wehren. Diese Mobber haben meist einen großen Freundschaftskreis und da hat man als einziger keine Chance gegen die. Ich bin zudem hochsensibel. Ich kann anderen Menschen nicht weh tun, egal wie sehr sie es verdient haben! Das Problem ist, dass ich aus einer sehr schlimmen Familie komme, wo jeglicher Widerstand sehr brutal bestraft wurde und weshalb ich nie lernen konnte, wie man sich wehrt. Ich habe heute keinen Kontakt mehr zu meiner biologischen Familie. Meine Familiengeschichte und das Mobbing in der Schule haben mein Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen in Stücke gerissen. Und dennoch kann ich beobachten, wie diese Menschen einfach weiterleben, als ob nichts geschehen ist. Wegen des Mobbings und weil niemand mit mir etwas zu tun haben wollte, habe ich mein Abitur abgebrochen, trotz der guten Noten. Das was mir wichtig war, hab ich einfach aufgegeben, nur weil ich diesen triumphierenden Blick meiner Mobber nicht ertragen konnte. Zudem hatte ich jeden Tag Angst in die Schule zu gehen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Glaubt ihr, dass böse Taten bestraft werden? Bekommen diese Menschen überhaupt mal selbst das zu spüren, was sie anderen antun? Und werden wirklich ALLE schlimmen Menschen irgendwann im Leben für ihr Verhalten bestraft? Oder glaubt ihr nicht daran?

Bitte seid mir nicht böse für Rechtschreibfehler oder sonstiges. Bin am weinen und kann mich nicht gut konzentrieren :(

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Normalerweise nicht. Aber ich wünsche allen Mobbern, die keine ehrliche Reue zeigen, dass ihnen das Schicksal übel mitspielt. Rollstuhl wäre schön. 

Wie armseelig muss man sein, andere zu mobben wegen nichts?! Und immer nur in der Masse das große Ma.l zu haben.

-.-

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Wenn er keine eingetragenen Erziehungsrechte an dir hat - nein.

Frage mich immer was solche Menschen für ein Interesse daran haben, in ein fremdes Zimmer gelangen zu wollen? Noch mehr frage ich mich, warum in diesem Fall die Mutter nicht sagt, dass die Erziehung allein ihre Sache ist?

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Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB. Anzeigen kann man das nur, wenn man auch deine Daten hat. Ohne geht es natürlich nicht und du hast Glück gehabt.

Aber bitte:  Mach sowas nie mehr wieder! Die Taxifahrer leben von dem Geld und haben natürlich Ausgaben. Was du gemacht hast, ist eine Straftat. Aufgrund deiner Vorgehensweise würde die Staatsanwaltschaft eine kriminelle Energie erkennen und eine etwas höhere Strafe fordern.

Moralisch hast du mit deiner Tat tief ins nicht gespülte Klo gegriffen! Schäm dich! Die die du kennst, sind rechtlicher und moralischer Abschaum!

Ein Polizei Brief kann in einer Woche oder 3 Monaten kommen. Einer Polizei Vorladung musst du niemals Folge leisten. Als Beschuldigter sollte man generell nicht bei der Polizei aussagen. Du musst auch nicht bei der Polizei erscheinen. Dadurch hast du keinerlei Nachteile.

Die Polizei schickt dann die Ermittlungsakte einfach ohne deine Aussage an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt oder Anklage erhebt. Termine zur Staatsanwaltschaft oder Gericht musst du unbedingt wahr nehmen. Hier kannst du nur bei ganz krassen Ausnahmen fern bleiben.

Auch vor Gericht musst du nur Angaben gemäß § 111 OwiG  http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html  machen. Alles andere ist freiwillig und keine Pflicht. Schweigen wäre die beste Methode. Schweigen ist in Strafprozessen üblich und darf einen nie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Der Richter muss dir dann dein Schuld zweifelsfrei nachweisen.

Ändere dich:  Halte dich zukünftig an alle Gesetze! Auch 2 Uhr früh an einer roten Ampel. Auch wenn du nie beim Taxi Betrug erwischt wirst.

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Hallo zusamen was kann ich tun wenn der vermieter in einer zeitung eine anzeige stellt und in dieser behauptet ich sei ein Mietnomade dem aber nicht so is.?

Also es fing alles harmlos an, einer meiner besten Freundinnen mit 2 Kindern und jetzt wieder Schwanger hatte in dem Haus gewohnt wo ich bis vor kurzem auch gewohnt hatte, also sie ausgezogen is wurde ihr vom Vermieter zugesagt das er die Kaution sofort überwesen würde und die eine miete wo vom Amt zu viel eingegangen is, diese sie ja auch dem Amt zurück zahlhlen muss was ja klar is. Dies is aber schon ein Jahr her und bis zum heutigen Tage hat er keine Zahlungen an sie geleistet und als ich mit dem vermieter geredet habe warum dies so sei wurde er laut und beleidigend ich sagte nur zu ihm das sie zwei kinder hat und schwanger is und das amt stress macht und gewisse zahlungen einstellt. dies war ihm alles egal und darauf hin zahlte ich ihm keine miete sondern gab meiner besten freundin das geld was ihr zu steht ... klar is das nicht rechtens aber ich wollte ihr einfach nur helfen denn mit zwei kleinen kindern und schwanger is des alles net so einfach und schon garnicht billig. er kündigte mir die wohnung fristlos ich musste in drei tagen raus und jetzt hat er in einer unseren zeitungen aus der region eine anzeige gesetzt mit dem inhalt: vorsicht Mietnomade Uterwegs!! umkreis ........ o. Kfz dann meine größe und Figur und die jeweiligen anfangsbuchstaben von vor und zunahme und er sucht wg auflebenzeit mit chiffre und so was kann ich tun?? und jetzt will er auch noch geld von meiner besten freundin obwohl er ihr noch über 1300 euro geben muss....

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OMG! Also wenn das wahr ist, dann haben sich fast alle Seiten ( außer die Schwangere ) komplett falsch verhalten und man zweifelt an der Menschheit!

1.)  Der Vermieter hat bis zu 6 Monate nach dem Auszug Zeit, die Kaution mit Zinsen zu erstatten. Hat er bis dahin keine Mängel festgestellt und die Kaution dennoch nicht zurück gezahlt, liegt eine Unterschlagung nach § 246 StGB vor.

2.)  Wenn der Vermieter eine Miete vom Amt zuviel erhalten hat, dann muss er diese dem Jobcenter natürlich zügig erstatten. Auch hier kann eine Unterschlagung seitens des Vermieters vorliegen.

3.)  Zahlte das Jobcenter eine Miete zuviel an den Vermieter, ist das allein die Schuld des Jobcenters. Selbst wenn die schwangere Hartz 4 Bezieherin eine Teilschuld daran tragen sollte, so darf ihr das Jobcenter deswegen nicht das Alg 2 kürzen. Das entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.

4.)  Kündigen darf der Vermieter nur, wenn mindestens 2 Monatsmieten Schulden aufgelaufen sind oder man innerhalb von 2 - 3 Jahren immer mal wieder die Miete nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe gezahlt hat. Nun weiß ich nicht, wie viel Mieten du nicht an den Vermieter gezahlt hast?

Nur wegen einer Wohnungskündigung musst du nicht sofort aus der Wohnung. Schon gar nicht nach 3 Tagen. Du kannst freiwillig gehen. Tust du das nicht, braucht der Vermieter unbedingt ein richterliches Räumungsurteil, um mithilfe eines Gerichtsvollziehers in deine Wohnung zu gelangen. Vorher hättest du nicht raus gemusst.

Du hättest aber dennoch vertragsgemäß deine Miete zahlen müssen. Egal wie schlimm der Vermieter ist.

5.)  Ihr solltet erstmal das Grundsätzliche klären und mit dem Jobcenter Tacheles reden. Das Jobcenter darf der Schwangeren nicht die Bezüge kürzen, weil das Jobcenter dem Vermieter zuviel Miete überwiesen hat. Das ist das Problem des Jobcenters. Dieses muss sich mit dem Vermieter auseinander setzen. Da hat die Schwangere gar nichts mit zu tun. Ansonsten Widerspruch einlegen.

Zusätzlich kann man auch eine Art Schnellklage vorm Sozialgericht bestreiten. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nennt man das. Das ist kostenlos und ohne Anwaltszwang. Auch wenn man verliert, zahlt man nichts. Ich würde helfen den Antrag zu formulieren. 

Dann zeigst du den Vermieter wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gemäß der §§ 185 - 187 des StGB an. Die Schwangere sollte den Vermieter wegen Unterschlagung nach § 246 StGB und wegen versuchten Betrugs ( unberechtigte Geldforderung des Vermieters ) nach § 263 StGB anzeigen.

Mach auf jeden Fall Foto`s oder Kopien von der Zeitung mit der verleumderischen Wohnungsanzeige des Vermieters zu Beweiszwecken.

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Nein, das stimmt so nicht. Alle Jobcentren überweisen das Geld so gegen den zwanzigsten eines Monats an die Banken, mit der Bitte das Geld bis 1. des Monats gutzubuchen.

Du brauchst das Geld, obwohl du dein Hartz 4 schon erhalten hast? Aja. Anderes als abwarten kannst du jetzt eh nicht. Wenn es heute nach 16 Uhr nicht drauf ist, wird es wohl nichts mehr heute.

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Du musst eben nicht zur Polizei. Das ist keine Pflicht dort zu erscheinen. Einfach abwarten was passiert.

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1,70 m und 48 kg - hmm. Ok, du bist erst 14 und ein Mädchen. Sollte im Rahmen liegen.

Du bist bestimmt sehr hübsch.   *-*

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Dir steht dein komplettes Alg 2 plus Miete seit September in voller Höhe zu und es wird auch alles ausbezahlt. Aber nicht automatisch.

Um erfolgreich zu sein, musst du zu deinem zuständigen Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung gehen. ( auch Vollstreckungsgericht genannt ) Die helfen kostenlos und stehen rechtlich über deiner Bank. Für die ist das reine Routine.

Du musst aber unbedingt folgende Unterlagen mitnehmen:  Personalausweis, aktuellen Alg 2 Leistungsbescheid, Mietvertrag, Stromvertrag, aktuelle Kontoauszüge ab 1.10.2015 .

Du sagst dort das du im September Alg 2 beantragt und jetzt die Nachzahlungen für 3 Monate erhalten, aber P-Konto und Pfändungen hast. Und deswegen nicht an das komplette Geld kommst.

Die Unterlagen brauchen die Rechtspfleger, um sich von deiner Notlage überzeugen zu können. Ohne ( vollständige ) Unterlagen hast du keine Chance. Die machen deiner Bank dann sehr schnell telefonisch und/oder per E-Mail Druck. Die können auch einen schriftlichen Beschluss erlassen, der deine Bank zur Auszahlung verpflichtet.

Bei deinem Jobcenter beantragst du nochmal schriftlich die Überweisung der Miete direkt an den Vermieter. Das kannst du persönlich im Jobcenter machen. Oder du schreibst einfach ein Schreiben ( per Brief, keine E-Mail ) mit Name und Anschrift, deine BG Nummer. Dann das du möchtest, das deine Miete ab 1.12.2015 direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen werden soll.

Dazu schreibst du alle Vermieter Daten. Also seinen Namen, seine Anschrift und seine Kontodaten. Wobei der Bankname und seine IBAN vollkommen reichen. Dann dein Ort, Datum und deine Unterschrift und abschicken oder abgeben. Rechtzeitig bis ca. 12.11.2015 . Die brauchen ja ein paar Tage zur Bearbeitung.

Hast du ein P-Konto aber keine Pfändungen, dann muss dir deine Bank sofort alles Guthaben auszahlen, bzw. Geldabhebungen am Automaten und Überweisungen zulassen. Denn ohne Pfändungen darf dein Konto in keinster Weise eingeschränkt werden. Auch wenn es ein P-Konto ist. Alles andere wäre strafbare Unterschlagung.

Natürlich musst du noch die Miete für September bis November an den Vermieter von deinem Geld überweisen. Mach für jeden Monat eine Überweisung. Als späterer Nachweis ist dies sicherer.

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Du kannst über das gesamte Oktober Geld verfügen. Dazu ist es zwingend notwendig, das du zu deinem Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung gehst. ( auch Vollstreckungsgericht genannt )

Bring bitte unbedingt die folgenden Unterlagen mit:  Personalausweis, Girokontovertrag ( wenn vorhanden ), P-Kontovertrag, aktuellen Alg 2 Leistungsbescheid, den Alg 2 Nachzahlungsbescheid, aktueller Kindergeldbescheid, Nachweise über Unterhalt falls vorhanden, Mietvertrag, aktuelle Kontoauszüge der letzten 4 Wochen.

Die Rechtspfleger müssen sich anhand deiner Unterlagen von deiner Hilfebedürftigkeit überzeugen können. Du erklärst einfach das du über 1.000 € Alg 2 nachgezahlt bekommen, aber ein P-Konto mit einer Pfändung hast und auch noch laufendes Alg 2 erhältst. Somit nicht an das komplette Guthaben kommst, aber das gesamte Alg 2 brauchst. 

Die helfen dir kostenlos, stehen rechtlich über deiner Bank und rufen nach Prüfung deiner Unterlagen deine Bank in der Regel sofort an oder schicken den eine E-Mail. Die können auch einen Beschluss erlassen, welcher deine Bank zur Auszahlung verpflichtet.

Die Auskehrung von deiner Bank war korrekt. Ja, der Gläubiger könnte das Geld pfänden. Die Bank muss Geld, was im Oktober gutgebucht wurde, aber bis 30.11.2015 behalten. Danach darf es gepfändet werden. Also musst du bis 30.11. zum Gericht und die Freigabe beantragen.

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Das ist kein Problem.

Das Geld was du am 30.10.2015 erhältst, kannst du ab 2.11.2015 abheben oder darüber verfügen. Es mindert natürlich den Freibetrag für November. Vermeide generell unnötige Überweisungen oder Einzahlungen ( auch eigene ) auf dein P-Konto. Denn jede Einzahlung mindert den Freibetrag.

Hast du ein P-Konto aber keine Pfändung, dann darf es keine Einschränkungen geben. Auch keinen beschränkten Freibetrag. Dann kannst du auch einzahlen wie du möchtest.

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Ja. Wobei ich kürzlich gelesen habe, dass die starre Regel am Tag mindestens 2 - 3 Liter zu trinken so nicht stimmt. Klar, beim Sport sollte man immer mehr trinken. Das ist klar.

Ansonsten soll man nur trinken, wenn man Durst verspürt.

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Ojeee. Warum nur fragst du das nicht im Jobcenter nach??!!

Bei der Bank, die den Scheck ausgestellt hat. Da steht doch der Bankname deutlich drauf! Eine andere Bank nimmt den Scheck eh nicht an.

Im Übrigen:  Bei der Postbank ( Modell Giro Basis ) oder der Norisbank ( Guthaben Konto ) bekommst du ganz sicher ein Girokonto.

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Klug bist du nicht. Lerne ihn erstmal kennen. Wie kann man hier fragen, ob man sich weiter mit einem treffen soll, anstatt auf seinen Instinkt zu hören??!!

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Wir haben vor allem ein ausgeprägtes Geruchsorgan. Alles klar?!

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Natürlich sollst du als Mädchen fragen. Oder bist du was besseres?!

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