Werkstudenten 181 Tage Regelung mit kurzfristiger Beschäftigung im gleichen Jahr vereinbar?
Hallo, ich denke ich beschreibe die Situation mal direkt sonst ist es glaub zu kompliziert:
Ich werde von April bis September also 6 Monate als Werkstudent angemeldet sein. Da gibt es ja die Sonderregel, dass das über 20h die Woche geht, solange in einem Jahr nicht über 181 Kalendertage im Jahr gearbeitet wird. Das Jahr wird ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnis ein Jahr zurück gezählt. Heißt mein Job endet im September 2020, dann darf ich von September 2019 bis September 2020 nicht über 181 Arbeitstage kommen.
Mein Frage ist jetzt folgende:
Ich würde gerne im Februar 2020 gern noch bisschen arbeiten, weil da Semesterferien sind. Wenn ich das als kurzfristig Beschäftigte mache, zählt das dann auch unter die 181 Tage für die Bedingung als Werkstudentin mehr als 20h die Woche arbeiten zu dürfen oder ist das dafür irrelevant weil das ne andere Beschäftigungsart ist?
Also konkret, darf ich in einem Jahr maximal 181 Tage als Werkstudentin plus maximal 70 Tage als kurzfristig Beschäftigte arbeiten oder sind die in den 181 schon inkludiert?
Hat das überhaupt was miteinander zu tun oder geht's hier nur um die wöchentliche Stundenanzahl?
Das ist alles so kompliziert, kann mir jemand helfen? Oder mir sagen bei welchem Amt ich da am besten nachfrage?
Lg