Inzwischen sind SD-Karten doch auch schon bei 128GB und mehr.
So stellst du auf jeden Fall sicher, dass sie ihre Meinung NIIIIIIIIIIIE ändern wird!
Was würde ein Polizist machen, wenn er einen 15jährigen mit einer Zigarette erwischt? Das Gleiche gilt für Shisha.
Hängt sicher vom Polizisten ab, manchen ist es bestimmt komplett egal.
Du hättest sicher sehr starke Kopfschmerzen, aber du wärst tot, also hättest du kein Problem damit.
Wenn man jung ist, kann der Körper noch Einiges wegstecken, dazu gehören auch Zigaretten.
Wenn du nicht wieder mit dem Rauchen anfängst, kannst du davon ausgehen, dass dein Körper keinen permanenten Schaden gekriegt hat!
Hä?
Um dich rausschmeißen zu können, musst du da wohnen.
Um da zu wohnen, musst du den Vertrag unterschrieben haben.
Um den Vertrag unterschrieben zu haben, musst du ihn gelesen haben.
Wenn du ihn gelesen hättest und mit der Form nicht einverstanden bist, wäre dir das vorher schon aufgefallen.
Was ist das Problem??
Oh oh oh, das ist ein ziemlich graues Thema, das gerade viel diskutiert wird.
Das liegt natürlich nicht zum kleinsten Teil daran, dass die deutsche Rechtsprechung zwar viel mit Recht und wenig mit Sprache zu tun hat. Zum Beispiel diese Aussage des Oberlandesgerichts Stuttgart:
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Dashcam_-Aufnahmen+koennen+zur+Verfolgung+schwerwiegender+Verkehrs-ordnungswidrigkeiten+grundsaetzlich+verwertet+werden/?LISTPAGE=1178164
""Dashcam"-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwendet werden"
Dieser Satz enthält 0 Informationen, wenn man es eng sieht.
1. Was genau ist "schwerwiegend"?
2. Trotzdem geht es um "Ordnungswidrigkeiten", und explizit NICHT um Straftaten. Was etwas im Gegensatz zum "schwerwiegend" steht.
3. Das "grundsätzlich" setzt dann die komplette Aussage nochmal in einen unsicheren Kontext.
Naja, so wird die Legislative wohl auch noch eine Weile bleiben.
In der Zwischenzeit habe ich mir aber auch eine Dashcam montiert. Finde es einfach beruhigend, dass man im wirklichen Notfall etwas Videomaterial hat. Habe mich für ein CoCar entschieden (-> http://mycocar.com ), weil ich mir damit direkt auch ein neues Navi gespart hab. Als netten Nebeneffekt kann ich jetzt auch Freisprechen mit dem Handy.
Was das Veröffentlichen von Dashcam-Material angeht, ich glaub das steht eh nicht zur Debatte, oder? Es geht ja sowieso nur darum, einen Sachverhalt zu beweisen, falls es nötig sein sollte.