Hallöchen,
Bei der Frage geht es wohl um die Frage nach dem höchsten Gut eines Menschen. Bezogen auf Deutschland ist die Frage leicht zu klären, denn dafür muss man nur ein Blick in das GGB werfen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es da. Nun somit definiert man Unversehrtheit des Menschen als sein höchstes Recht und eben nicht das Recht auf Selbstbestimmung. Dies hat sicherlich seinen Ursprung in der Kant'schen Ethik, bei der er behauptete, dass der Selbstmord unmoralisch sei, da man dies nicht zu Maxime machen könne/dürfe..
Ich würde den Freitod beziehungsweise die Frage nach dem Recht als eine kulturelle und philosophische Frage klassifizieren.. Ein Land muss nun mal eine gewisse stringente Ethik verfolgen, die auch die Grundeinstellung des Volkes repräsentiert und die ihr auch immer wieder nähergebracht wird(z.B. durch Schulbildung).
Ob diese Entscheidung gerechtfertigt ist, muss sicherlich jeder für sich entscheiden. Mir stellt sich da natürlich auch die Frage warum sich Menschen nicht selbstbestimmt töten dürfen, während Tiere ohne die Einwilligung eingeschläfert werden dürfen, aber gut neues Thema..