Da deine Mutter das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht hat, kann sie dich in die Obhut vom Jugendamt geben.
Meist reicht Überforderung als Grund. Aber da kann das Jugendamt auch gucken ob nicht vielleicht eine SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) erstmals in die Familie installiert wird, die ein paar Mal die Woche kommt.
Aber theoretisch könnte sie dich in die Obhut vom Jugendamt geben.
Ich selber arbeite in einer stationären Jugendhilfe als Erzieherin und kann da nur das mitteilen was ich alltäglich auf meiner Arbeit erlebe