Da deine Mutter das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht hat, kann sie dich in die Obhut vom Jugendamt geben.

Meist reicht Überforderung als Grund. Aber da kann das Jugendamt auch gucken ob nicht vielleicht eine SPFH (sozialpädagogische Familienhilfe) erstmals in die Familie installiert wird, die ein paar Mal die Woche kommt.

Aber theoretisch könnte sie dich in die Obhut vom Jugendamt geben.

Ich selber arbeite in einer stationären Jugendhilfe als Erzieherin und kann da nur das mitteilen was ich alltäglich auf meiner Arbeit erlebe

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Bin auch kurz vor der staatlichen Anerkennung und auch Jugendhilfe.

Wie wäre es mit

-Beziehungsarbeit in der Jugendhilfe

-Traumata

- Familienzusammenführung

- Aufnahme in die Stationäre Jugendhilfe

- Hilfeplangespräche

Wünsche dir viel Erfolg

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Hey,

Für Kinder und Jugendliche ist es sehr wichtig soziale Kontakte zu knüpfen um sich auszutauschen.

Ich weiß wie du dich fühlst, ich kann das voll verstehen. Aber liegt es vielleicht am Geld was deine Eltern nicht zahlen möchten?

Vielleicht gibt es ja einen Jugendtreff bei euch in der Nähe, wo du neue Kontakte finden kannst?

Laut § 1626 Abs.1 BGB sind deine Eltern für deine Erziehung, Pflege und persönliche Angelegenheiten verantwortlich. Die haben ein sogenanntes "Umgangsbestimmungsrecht", dass heisst das deine Eltern entscheiden können mit wem du dich so abgibst. ABER dies hat seine Grenzen. Deine Eltern dürfen dieses Recht nicht missbrauchen indem sie den Kontakt verbieten, nur weil sie eine Person nicht leiden können. Es geht eher darum einen Umgang zu verbieten wenn dein Wohl in Gefahr ist.

Denn wie gesagt sollen Kinder und Jugendliche Erfahrungen im Umgang mit anderen Menschen sammeln, denn es gehört zu einem wichtigen Bestandteil der Lebenserfahrung, die notwendig ist, um soziale Kompetenzen zu erlangen.

Deshalb sollen Eltern auch immer das Selbstbestimmungsbedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen achten.

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