hm, Flirtportal ist jetzt nicht so meine Sache, würde ich auch nicht empfehlen. Versuch es doch mal mit einer Anzeige in der "Fernfxhrer" oder "Trxcker". Wenn eine Frau diese Zeitung liest, dann ist sie mit Sicherheit auch an LKWs und vielleicht deren Fahrer interessiert.

edit: und noch was: Du bist nicht alleine mit dem Problem. :-)

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Grundsätzlich beträgt die tägliche Lenkzeit 9 Std., welche 2x in den Woche um jeweils 1 Std. verlängert werden kann. Die tägliche Ruhezeit beträgt mind. 11 Std., welche zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten (Wochenende) 3mal auf 9 Std. verkürzt werden darf. Die Lenkzeitunterbrechung während eines Tages beträgt 45 min. nach 4.5 Std. Lenkzeit. Diese darf seit dem 11.04.2007 in nur noch 2 Abschnitte gesplittet werden, nämlich zuerst 15 Min gefolgt von 30 Min. Lenkzeitunterbrechung. Wenn ein Fahrer nun in einem Stau 15 Min. steht, kann er zwar auf Pause stellen, so wie es dorswal bereits geschrieben hat. In Wirklichkeit betrügt sich der Fahrer damit selbst, denn diese Zeit hat er ja nicht zur freien Verfügung. So zählen also Stau-Standzeiten eigentlich zur Arbeitszeit. Gib mal den Begriff "Lenk- und Ruhezeiten" bei einer Suchmaschine ein. Dort wirst Du die genauen Regelungen sicherlich finden können.

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Für das europäische Ausland gibt es da seit Anfang 2009 einige Änderungen. Für Deutschland sind sie allerdings gleich geblieben. 24h 24 EUR, 14-24h 12 EUR und 8-14h 6 EUR

Eine Übersicht über die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten findest Du leicht über Google mit "spesensätze 2009 kraftfahrer"

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§ 3 Abs 3 S2b StVO beschreibt die Geschwindigkeit für Fahrzeuge über 7.5 to

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h

Kommentar: Also ist es unerheblich, ob ein LKW über 7.5 to mit oder ohne Anhänger auf der Landstraße unterwegs ist. Er darf grundsätzlich nur 60 km/h fahren. Ausnahmen sind Kraftfahrstraßen mit mind. je 2 Richtungsfahrbahnen und baulicher Trennung in der Mitte. Dort darf man 80 km/h fahren. Selbstverständlich nur wenn die Geschwindigkeit nicht anders beschränkt ist.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter http://www.kraftfahrer-portal.de

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entweder Du besorgst Dir ubuntu - die haben auch ein prima Forum für auftretende Fragen - ubuntu.com Forum und Wiki: ubuntuusers.de wobei es allerdings sein kann, daß bei einem Laptop nicht alle Gerätetreiber vorhanden sind. Einfach ausprobieren.

Wenn Du aber zuverlässig mit dem Läppi arbeiten willst, würde ich Dir empfehlen eine WinXP Version zu besorgen. Gibts ab 40 EUR bei einem bekannten Auktionshaus. Da kannst Du Dir sicherer sein, gleich mit dem Läppi arbeiten zu können.

Wenn Du dennoch mal bei Ubuntu reinschnuppern möchtest, kannst Dir die Live-CD ziehen und dann von CD starten, ohne daß Dein installiertes Betriebssystem verändert wird.

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