Was glaubst Du wie Du studieren kannst? Selbst in einfachen Berufen benötigt man Mathe alleine beim kauf und Verkaufsprozess sind Grundlagen wie plus und minus erforderlich. Ich vermute es gibt überhaupt kein Feld wo man ohne Mathe auskommt. Selbst beim Straßenfegen wird gefragt wie lange brauchst Du für diese Straße und Du musst berechnen ob Du 1Mio km oder nur 20 Meter pro Arbeitstag sauber bekommst.

Viel spaß beim studieren.

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Nein der arbeitet nur wie ein Sklave. Vorrausgesetzt er ist in der EU- tätig so ist er rechtlich frei und kann weder verkauft noch sonstwie übereignet werden. Er ist kein Besitz seines Arbeitgebers und deswegen per Definition kein Sklave. Und nein der Arbeitsmarkt ist nicht fair.

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Lass Dir doch einen neuen Führerschein ausstellen. Bei Verlust kannst Du den einfach neu ausstellen lassen. Warum sollte die Finanzierung des Fahrzeuges von Deinem Führerschein abhängen? Das sind 2 Grundsätzlich andere Dinge. Für die Finanzierung hast Du ein Auto als Gegenleistung. Du kannst natürlich die Raten komplett bezahlen und das Auto verkaufen.

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Wenn Dir Unterhalt und Kindergeld vom Vater nicht reichen nimm noch den Unterhalt der Mutter mit dazu. Ansonsten musst Du halt parallel Arbeiten gehen.

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Ohne Ehevertrag wird es einen Zugewinnausgleich geben. Alles was in der Ehe angeschafft wurde zählt als Zugewinn. Dieser Wert wird geteilt. Und nein die Wohnung muss nicht verkauft werden.

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Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

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Beide Elternteile haben eine Unterhaltsverpflichtung, die sich nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern, sowie dem Alter des Kindes richten. Bei 300 Euro dürfte die Rate ziemlich genau 0 sein. Und Deinen Unterhalt musst Du selber tragen. Deine Zahlungspflicht kannst Du nicht auf die Exfrau übertragen, für Deinen Anteil bist Du zu 100% selbst verantwortlich. Wenn Dein Einkommen unterhalb von 1100 Euro ist ist der Zahlanteil aber auch 0.

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Hilfe!Massiver Ratten-und schimmelbefall im Keller

Hallo! Schon letztes Weihnachten habe ich festgestellt das meine Kellerwand völlig mit Schimmel bedeckt ist.Meine Weihnachtsdeko war befallen und ich musste alles entsorgen. Vor ca 3 Monaten habe ich nun in meinem Keller Rattenkot gefunden und sofort dem Wohnungsverwalter bescheid gegeben. Dieser hat sich den Keller angesehen und den Kammerjäger mit der Bekämpfung der Ratten beauftragt. Angesprochen auf den mir entstandenen Schaden, fragte dieser nur ob mir niemand gesagt hätte das man Kisten nicht auf den Boden stellen soll. (hä?) Als ich kurz danach auch noch Ameisen im Zimmer meines Sohnes gefunden habe (wir wohnten im EG) wie diese munter unter den Scheuerleisten aus-und eingingen und sich sogar unter der Matratze breit machten, habe ich die Wohnung dann gekündigt. Gott sei Dank hat mir der neue Vermieter einen Monat mietfrei gegeben sodass ich schon vor Ablauf der Kündigungsfrist umziehen konnte. Jedenfalls habe ich beim Ausräumen meines alten Kellers feststellen müssen, dass viele Dinge feucht und gammelig waren, ausserdem übersäht mit Rattenkot und Urin. Der Schaden beläuft sich auf 5 große,volle Kisten darunter Kinderspielzeug usw. Der ganze Keller ist voller Kot-es ist absolut eklig! Nun habe ich die Kisten im Keller stehen lassen, weil ich einfach nicht wusste wohin mit dem ganzen Müll (wäre ja keiner wenn die Viehcher und der Schimmel nicht gewesen wären). Ausserdem habe ich die letzte Monatsmiete gestrichen, weil ich finde das mir ein Schadensersatz zusteht. Was meint ihr nun? Glaubt ihr der Vermieter muss nun für die Entleerung des Kellers aufkommen und habe ich überhaupt einen Anspruch auf Schadenseratz? In etwas über einer Stunde habe ich Wohnungsübergabetermin, der Verwalter wird sich freuen wenn ich ihm mitteile wie ich das ganze sehe....

Danke im Vorraus für eure Antworten!

LG,Sonja

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Ganz nüchtern betrachtet steht dem Vermieter die Miete noch zu weil Du die Räume bis zur Schlüsselübergabe gemietet hast. Wenn noch Müll in der Wohnung steht wird der Verwalter den auf Deine Kosten entsorgen lassen. Und für Schadensersatz Deinerseits sehe ich auch eher weniger Veranlassung.

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Die Definition von besser ist unkar.

Besser = billiger??

Die Nummern sind Modelbezeichnungen und üblicherweise sind höhere Nunnern ein Nachfolgemodel. Viele Leute sagen ja die Produkte werden immer schlechter dementsprechend wird mit höherer Nummer die Kamera natürlich schlechter. Ist aber einfach eine Modelbezeichnung wie Audi A6 und A8 da ist der A8 nicht zwingend schechter ist halt ein anderes Modell.

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Ein Grafikkarten defekt ist unabdingbar unabhängig von gezeigtem Kontentinhalt. Lediglich die Dauer der Darstellung, aber keinesfalls der Inhalt ist für einen defekt zuständig. Aber zu Deiner Frage : Ja vielleicht ist die Grafikkarte defekt.

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