Hallo allerseits! Nun, ich würde gerne auch meinen Senf dazu geben da ich neben meiner Eigenschaft als KFZ- Meister auch Fahrlehrer bin und vielleicht ein wenig dazu beitragen könnte diese Frage mit einer Antwort zu beglücken.Grundsätzlich sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten, wobei es z.B. bestimmte Dinge zu beachten gibt wann und auf welchen Straßen diese zu absolvieren sind was Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten) betrifft oder z.B ob es Doppelstunden sein müssen (Autobahnfahrten). Diese 12 Sonderfahrten sind verpflichtend und ohne diese kann keine praktische Prüfung stattfinden da diese durch Unterschrift vom Fahrschüler und Unterschrift durch den Fahrschulinhaber dem Führerscheinprüfer vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden müssen. Die gerne gestellte Frage wenn man sich für den Führerschein anmeldet: "Wieviele Fahrstunden brauche ich?" ist nachvollziehbar denn in der heutigen Zeit rechnet der Mensch grundsätzlich damit das alles berechenbar ist: Leider rechnet der Mensch der sich anmeldet in diesem Falle nicht mit sich selbst denn nur der Fahrschüler selbst und seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten bedingen die Anzahl der Übungsstunden. Die Übungsstunden sind alle Ausbildungsstunden in der Fahrausbildung die nichts mit den Sonderfahrten zu tun haben (Sonderfahrten: 12 x 45 Minuten). Die Sonderfahrten setzen sich aus 5  Überlandfahrten (Landstrasse),  4 Autobahnfahrten, und 3 Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten oder Fahrt bei schlechter Sicht) zusammen. Selbst wenn jemand vor der ersten Fahrstunde  fleissig auf dem Übungsplatz geübt hat mit Freunden oder Verwandten, so kann kein Verkehrsübungsplatz in diesem Lande einen auf eine Autobahnfahrt, Landstrassenfahrt oder Fahrt bei Nacht vorbereiten - bedeutet alleine die Vorbereitung hierfür benötigt einige Übungsstunden. Da jedes Auto seine Besonderheiten hat, andere Bedienelemete , Unterschiede bezüglich der Kupplungsbedienung und vieles mehr - all dies lässt es als Utopie erscheinen nach 12 Sonderfahrten die Prüfung bestehen zu können da man sich ja zunächst einmal an das Fahrschulfahrzeug gewöhnen muss.

Wieviele Übungsstunden benötigt man nun? Grundsätzlich würde ich sagen das die Zahl der Übungsstunden erreicht ist wenn man sich wohl fühlt und Spaß hat hinter dem Lenkrad. Der Fahrlehrer sollte angeben ob die Prüfungsreife erreicht ist, damit zugleich eine angemessen sichere Fahrweise im Straßenverkehr, und Prüfungssimulationen fahren als Vorbereitung zur Prüfung und aus die Maus.

Wer aber das Gefühl hat, das der Fahrlehrer irgendwie versucht alles hinaus zu zögern, der sollte sich zunächst an den Fahrschulinhaber (Chef) wenden - denn in dem harten Konkurrenzkampf der Fahrschulen heutzutage kann ein Fahrschulinhaber sich einen schlechten Ruf nicht leisten und wird mit dem Fahrlehrer mal ein Wörtchen reden. Eventuell teilt er dem Fahrschüler einen anderen Fahrleher zu - denn wo Menschen zusammenarbeiten muss auch die Chemie in gewisser Weise stimmen.  Hilft dieses auch nicht dann wendet man sich an das Strassenverkehrsamt der Region. Dieses überwacht die Fahrschulen und wird bei Anhäufung von Beschwerden aktiv.

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Grundsätzlich, egal ob mit oder ohne TÜV: Das eigene verkaufte Fahrzeug sollte UNBEDINGT abgemeldet sein! Das wäre so als wenn du deinem/deiner Partner/in alle Klamotten ausziehst, sie/ihn nackt in Köln zu Karneval auf die Straße schickst und für die entstandenen Kinder (in diesem Falle Unfälle etc) Salamibrote schmieren darfst!

Der Käufer sollte sich schon selbst Gedanken machen können wie er das Objekt seiner Begierde zum Stellplatz seiner Wünsche verschafft :-)

MfG Michaelion

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Hallo TricX!

Soweit ich mich erinnern kann muss der Abstand der Blinker hinten größer oder aber gleich (also genau 240mm) sein. Die niedrigste Höhe zur Fahrbahn ist 350mm. Für diese Angaben gebe ich keine Gewähr, da meine Informationen schon wein wenig älter sind und mein Gehirn in zunehmender Weise Fehler fabriziert ^^

Ob die Blinker in einer Höhe zum Rücklicht montiert sein müssen weis ich leider nicht (mehr).

lg Michaelion

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Bei Flugzeugen ist das ziemlich schwierig! Die Flugzeuge ist Mehrzahl, wohingegen die Flugzeugin Einzahl ist und in der Mehrzahl als die Flugzeuginninen augesprochen werden sollte. Der Flugzeuge hingegen, z.B als Zeuge einer Straftat in einem Luftverkehrsmittel, wird in der Mehrzahl als die Flugzeugen geschrieben- wohingegen das sächliche Objekt, also das Flugzeug, eine vermenschlichung in dieser Form nicht erreicht. Es gibt auch eine auseinander geschriebene Form des Flugzeuges, das sogenannte "Flug zeug´", das sich dem zwischenmenschlichen Akt der aeronautischen Fortpflanzung widmet:".. und so kam es das ich mit ihr das Kind im Flug zeug!"

Mit der Hoffnung, das diese Antwort nicht zu ernst gelesen wird verbleibe ich..

euer Michaelion *g*

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