Microsoft 365 bietet glaube ich ähnliche Funktionen an.
Onlyoffice bietet das auch ist aber eine Self Hosted Variante
Microsoft 365 bietet glaube ich ähnliche Funktionen an.
Onlyoffice bietet das auch ist aber eine Self Hosted Variante
Diese 2 Pakete werden meines Wissens nach von einer sehr großen Community auf dem neuesten Stand gehalten.
Noch dazu die Art der Verbindung ja nicht ein stupide Passwort darstellt.
Jenachdem was du im Netzwerk erreichen willst und von welchem Gerät aus ist die Frage ob ein DynDNS auch Abhilfe schaffen kann.
Indem die IP. Adresse hinter eine Domain gepackt wird und aktualisiert wird stetig und die Domain in der whitelist für das Netzwerk steht.
Bei bestimmten Diensten funktioniert das ich weiß nicht ob auch in deinem Fall das funktioniert.
Ich hatte mal Probleme mit der Polizei als vor 6 Uhr noch Ausgangssperre herrschte mit Beamten der BePo am Bahnhof.
Ich hab denen die Bescheinigung vom Arbeitgeber gezeigt und die meinten woher die wissen sollen ob ich da wirklich arbeite ich dann zu denen gesagt hab das ist kein Problem ich geh gerne wieder nach Hause in mein Bett aber das die Polizisten das dann meinem Chef erklären müssen
Weil die meisten Handys inzwischen massiven Speicher haben und wir heutzutage in einem Cloud Zeitalter leben.
Eine eigene Cloud mit mehreren TB zuhause zu haben kostet nämlich nicht mehr soviel wie damals
Du kannst dich bei sowas auch mittels Personalausweis legitimieren lassen das Gerät abzuholen.
Zumindest erfasst der Media Markt bei uns auch die Persönlichen Daten bei Reparaturaufträgen
Prinzipiell würde ich solche Zustellungen immer mit Einschreiben Rückschein zustellen lassen. Kostet ein paar Euro mehr aber dafür kriegst du von der Post einen Rückschein worauf steht wer es angenommen hat und wann.
Eine weitere Möglichkeit, sofern die entsprechende Abteilung zu der die Kündigung muss, am selben Ort sitzt unter die Kündigung ein Feld für Stempel und Unterschrift setzen und das zweimal ausdrucken und demjenigen dem sie die Kündigung überreichen auf dem zweiten Blatt das Dokument mit Datum, Stempel und Unterschrift bestätigen es erhalten zu haben.
Auf einem dieser beiden Wege kann keiner behaupten er habe es nicht erhalten. Sollte es wirklich am Streik bei der Post liegen hat man gegen den Chef recht wenig Handhabung, weil der dafür nichts kann.
Zu dem Thema E-Mail kann ich nur sofern sagen das kannst du lassen, weil eine Kündigung eines Arbeitsvertrages immer schriftlich erfolgen muss.
Die beste Möglichkeit ist aber es selbst vorbei zu bringen.
Ich vermute mal, dass dies in den Bedingungen steht die du bei der Aktivierung akzeptiert hast.
Der BGH hat 2011 mal ein Urteil gefällt das solches Guthaben nicht verfallen darf. Das bezieht sich aber auf Guthaben das der Kunde selbst vorher durch einen Voucher oder eine Karte aufgeladen hat.
Aber den Betreiber darauf freundlich hinzuweisen wird dir recht wenig nützen. Da wirst du vermutlich schon mit dem Anwalt ankommen müssen. Dazu rate ich auch weil sobald man jemandem einen Rechtsanspruch anmahnt beginnt der Krieg um die Fristen
Das ist ärgerlich, aber die anderen ANtwortgeber haben da recht. deine Situation beinhaltet ja zwei Vorgänge. Einmal das Guthaben aufladen und das Kaufen des Produktes.
Das Aufladen hat ja nichts mit einem Kauf zutun. Du hast dein Konto aufgeladen das war erfolgreich.
Jetzt hast du versucht was zu bestellen das Produkt war nicht mehr verfügbar oder vermeindlicher Betrug was auch immer und du hast dein Geld von Amazon auf dein Konto erhalten.
Deshalb wird das wenig erfolgreich sein dort eine Auszahlung zu erwirken. Noch dazu weil die ja so mit dir Geld verdienen weil du innerhab von 10 Jahren gezwungen bist das Geld auszugeben, denn Amazon Guthaben läuft meines Wissens nach 10 Jahren ab aber zu 100% sicher bin ich mir da nicht. Da muss man sich die Bedingungen durchlesen.
Das ist schwierig.
Ich habe Positive als auch Negative Erfahrungen gemacht. Man muss vorweg sagen ja es kann passieren das ein Code nicht wie beschrieben funktioniert. Es kann dir aber keiner Das Versprechen geben das dies nicht passiert und das es definitiv passiert.
Man muss hierzu erstmal erläutern das MMOGA nicht der direkte Verkäufer ost. MMOGA ist nur die Plattform die das verkaufen ermöglicht.
Der Händler ist jemand anderes.
MMOGA sitzt auch im Ausland was es unmöglich macht sie zu belangen.
In der Regel fährt man mit der Zahlung per Paypal auf einem sicheren Weg weil es den Käuferschutz gibt.
Darauf würde ich mich aber auch nicht verlassen, weil Paypal in seinen eigenen Richtlinien für eben diesen Schutz schreibt, dass virtuelle Güter wie Währungen, Spiele und Geschenkkarten von dem Schutz ausgeschlossen sind.
Meine Käuferschutzanträge gingen da wenn ich mal betrogen wurde durch und gingen auch manchmal nicht durch.
Es ist aber keine verlässliche Grundlage.
Grundlegend würde ich auf Zahlungsmethoden die keinen Käuferschutz anbieten verzichten. Die einzigen Zahlungsmethoden die Schutz anbieten sind Paypal und Giropay.
Man wird im Internet viele Beiträge darüber finden wo Personen von MMOGA betrogen worden sind. Mir selbst ist das bisher nur 3x vorgekommen von denke ich ca mindestens 150 Bestellungen und in 2 von 3 Fällen hat Paypal mir das Geld erstattet.
Zur Seriösität kann man nur sagen das das was sie tun theoretisch Lizenzrechte verletzt von den verschiedenen Plattformen, jedoch allerdings nicht strafbar ist.
Und auch der Kauf dieser Produkte für dich ist nicht strafbar.
Nur Blizzard Entertainment sollte man es niht auf die Nase binden das man keys im Internet gekauft hat, weil die sind da allergisch drauf.
Bei Juristen muss man betrachten, dass sie entsprechend dem im Verfahren zugewiesene Streitwert nach der RVG bezahlt werden.
Sprich es gibt kein Ende an Stange nach oben. Umso höher der Streitwert umso höher ist auch der Verdienst des Anwalts.
Das bezieht sich auf Zivilrecht.
Aber Richter verdienen meines Wissen auch weitaus mehr als Informatiker die ich kenne.
Eine VIP Karte ist im Europa-Park nicht vorhanden, und sowas führen andere parsk nur ein um Geld zu machen.
Die einzige Möglichkeiten die es gibt im Europa-Park die Warteschlange überspringen zu können sind wie vorhin erwähnt du Virtualline in der App verwendest oder die Geschäftsführer gut kennst oder Angehöriger eines Mitarbeiters des Europa-Parks bist.
Ich für meinen Teil kann die Warteschlange überspringen, da ich als Schwerbehindert gelte und Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen B für Begleitperson bin.
Unter solchen Bedingungen kann man beim Ausgang rein ohne sich anstellen zu müssen.
Mit dem Merkzeichen B darf man sogar eine Begleitperson mitnehmen.
Und an der Europa-Park Information erhält man eine Grüne Karte womit man in Kombination mit seinem Schwerbehindertenausweis für 9 Fahrten bis zu 4 Begleitpersonen mitnehmen kann.
Mit einer Begleitperson geht unbegrenzt oft.
Dies sollte aber kein Anreiz erzeugen versuchen einen schwerbehindertenausweis zu erhalten oder derartige Dokumente zu fälschen.