Gut und günstig ist immer eine gewisse Gradwanderung.
Ich kenne Kollegen, die sind billig, aber sind auch qualitativ nicht gut und gute und qualitativ hochwertige Beratung zieht natürlich auch immer ein Stundenbudget mit sich, was sich auch in Gebühren niederschlägt.

Insofern beissen sich billig und Qualität eher.

Nun, für eine Einkommensteuererklärung würde ich zu dem gehen, der einem sympathisch erscheint - dies auf Basis einer Google Suche in der Umgebung.

Viel Erfolg :)
Michael

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Hallo Gerd,

die Frage ist natürlich berechtigt und die bisherigen Antworten dazu sind aus meiner Sicht sehr dünn und eine Wertung ob und wie ein StB einzuschalten ist (den du wschl hast) ist ja aussen vor.

Was sind die drei Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft?

Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Personengesellschaftnach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft).

Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. 

Finanzielle EingliederungUnter der finanziellen Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit des Organträgers an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, so ist die finanzielle Eingliederung gegeben, wenn die Beteiligung mehr als 50 v.H. beträgt. 
Stimmbindungsvereinbarungen und Stimmrechtsvollmachten sind nur zu berücksichtigen, wenn sie sich ausschließlich aus Regelungen der Satzung wie etwa bei einer Einräumung von Mehrfachstimmrechten („Geschäftsanteil mit Mehrstimmrecht“) ergeben.

Wirtschaftliche EingliederungFür die wirtschaftliche Eingliederung kommt es darauf an, dass zwischen der Organgesellschaft und dem Unternehmen des Organträgers ein vernünftiger wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit, Kooperation oder Verflechtung – auch in verschiedenen Wirtschaftszweigen – besteht. Die Tätigkeiten von Organträger und Organgesellschaft müssen aufeinander abgestimmt sein und sich fördern und ergänzen.

organisatorische EingliederungDie organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass sein Wille in der laufenden Geschäftsführung der Organgesellschaft auch tatsächlich ausgeführt wird (Beherrschung). Die organisatorische Eingliederung ist grundsätzlich bei Personengleichheit in der Geschäftsführung gegeben.

Ich denke das Finanzamt hat dies auf Basis des HR Auszugs und der Beteiligungsverhältnisse festgestellt und fordert jetzt ein Erläuterung.

Das mal so für eine erste Information.

Natürlich muss dein Steuerberater das alles in die Hand nehmen!

Viel Erfolg von accura audit GmbH
Beste Grüße
Michael

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Hallo!

na dann mal Gratulation, wenn jemand in die Firma einsteigen bzw. die unterstützen will - scheint ja gut zu laufen!

Ich selbst bin recht oft in Due Diligence Untersuchungen involviert, bei denen zunächst eine Verschwiegenheitserklärung (Non-disclosure agreement NDA) unterzeichnet wird.

Ein NDA ist dabei ein Vertrag, bei dem sich die Vertragsparteien zu einem streng vertraulichen Umgang mit allen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Informationen, Verhandlungen und Unterlagen verpflichten. NDAs werden üblicherweise vor der Anbahnung von Geschäftskontakten geschlossen.

Bei NDAs gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Parteien sind in der Vertragsgestaltung also grundsätzlich frei. Geheimhaltungsvereinbarungen sollten möglichst detaillierte Regelungen enthalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zu beachten ist, dass die Regelungen nicht zu weit formuliert werden dürfen. Andernfalls können die Grenzen zur Sittenwidrigkeit bzw. einem Verstoß gegen Treu und Glauben schnell überschritten werden.

Wie sieht ein solches Muster aus?

Ein Muster für eine Verschwiegenheitserklärung findest du unter dem Link - ich empfehle dieses einem Rechtsanwalt vorzulegen sowie auf den Einzelfall anzupassen.

Viel Erfolg bei der Transaktion!

Beste Grüße von dem Wirtschaftsprüfer aus Frankfurt

Michael

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Hallo Max,

grundsätzlich ist die Frage, ob eine ausländische Rente (Kassenstaat nicht Deutschland) in Deutschland zu besteuern ist gar nicht so einfach zu beantworten.
Aus meiner Sicht kann man nur sagen: es kommt drauf an. Insofern kommt es drauf an, da es immer eine Frage des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem zweiten Staat ist.

Welche Regelung ist in einem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich getroffen?

In der Regel orientieren sich die meisten Bereiche der von Deutschland abgeschlossenen internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) am OECD-Musterabkommen. Das Musterabkommen sieht eine Rentenbesteuerung im Wohnsitzstaat vor. Abweichend davon hat Deutschland im Fall der gesetzlichen Renten in vielen DBA vereinbart, dass das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat obliegt - zum Beispiel Polen. Der Quellenstaat ist in dem Falle der Staat, in dem die Rente ausbezahlt wird.

Art. 18 Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Diese verklausulierte Schreibweise bedeutet nichts anderes, dass grundsätzlich die Renten in dem Staat, der die Rente auszahlt, besteuert werden.

Dadurch wollte man vermeiden, dass ausgewanderte Deutsche einer günstigeren Besteurung unterliegen, als Rentner, die in Deutschland verbleiben.

Werden die Renten aus dem Ausland nochmals in Deutschland besteuert?

Die ausländischen Renten sind daher im Wohnsitzstaat Deutschland grundsätzlich steuerfrei und unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG.

Unter „Progressionsvorbehalt” versteht man die Einbeziehung von bestimmten steuerbefreiten oder nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünften in die Berechnung des ab einer bestimmten Höhe ansteigenden („progressiven”) Steuersatzes (§ 32b EStG ). Maßgebend ist der „besondere” Steuersatz, der sich ergibt, wenn die steuerbefreiten oder nicht in Deutschland zu erfassenden Einkünfte steuerpflichtig wären. Diese Einkünfte unterliegen damit auch weiterhin nicht der deutschen Besteuerung, erhöhen oder vermindern („negativer Progressionsvorbehalt”) aber den Steuersatz, der auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte anzuwenden ist.

Insofern erhöht sich der Steuersatz, sofern noch weitere Einkünfte vorliegen.

Beste Grüße von dem Steuerberater aus Frankfurt
Michael

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Hallo Maxpain,

Die konkretisierte Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen als solche ergibt sich als gesetzliche Bestimmung nicht aus der Abgabenordnung, sondern aus den Einzelsteuergesetzten; d. h. die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist im Einkommensteuergesetz geregelt, die Abgabe der Umsatzsteuererklärung im Umsatzsteuergesetz, etc.

Weiterhin kann sich eine Steuererklärungspflicht auf Grund einer finanzbehördlichen Aufforderung ergeben. Diese erfolgt in der Regel in den Fällen, in den der Steuerpflichtige seine Erklärungspflicht nicht kennt. Die Aufforderung stellt einen Verwaltungsakt dar.

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist in § 46 EStG gesetzlich festgezurrt.

§ 46 Abs. 1 Nr. 4 EStG verweist hier auf den § 39a Abs. 1 Nr. 6, der wiederum auf § 39 EStG verweist.

Kurzum: Sofern Kinderfreibeträge auf der "Lohnsteuerkarte" eingetragen sind, muss eine Veranlagung durchgeführt werden.

Beste Grüße von dem Steuerberater aus Frankfurt
Michael

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Hi Alex,

die Fahrten zur Berufsschule sind mit 30cent/km anzusetzen - also einfache Strecke x 2.

Weiterhin könnten - was mir einfallen würde - Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden, dies müsstest du mal schauen.

In dem Buhl Artikel sind meiner Meinung nach die wichtigsten Punkte abgehandelt.

Beste Grüße von accura audit
Michael

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Hallo Schulabfrager,

du musst als einkommensteuerpflichtiger Bürger auf dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend Steuern zahlen.

Dies hängt natürlich maßgeblich davon ab, wieviel Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit du erzielt hast.

Bei der Höhe deiner Einnahmen ist davon auszugehen, dass du alles zurückbekommst.

Insofern einfach Anfang des Jahres über Elsteronline oder WISO oder ähnliche Programme die Einkommensteuererklärung abgeben.

Beste Grüße & ein schönes Wochenende
Michael

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Hallo,

das Finanzamt hat schon Recht im Sinne von einer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Wann bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Ich denke, es wird bei Lohnersatzleistungen und je nach Einkommen bei den Steuerklassen zu einer Nachzahlung kommen (einfach mal mit WISO Programm prüfen).

Mein Vorschlag wäre der, dass du einen Anwalt konsultierst, um zu besprechen wie du ihn zur Mithilfe zwingen kannst und wie du den Anteil an dem nachzuzahlenden Betrag einforderst.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
Michael

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Hallo Minecrafter,

Musst du ein Gewerbe anmelden auch wenn du wenig Umsatz machst?

Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Zuständig für die Entgegennahme dieser Anzeigen sind die Gewerbe- und Ordnungsämter der kreisfreien Städte und Landkreise. 

Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige durch die Behörde sind generell Kosten in Höhe von 25,50 Euro zu entrichten. Für die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung durch die Behörde fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 7,50 Euro an.

Hast du die Pflicht das Gewerbe beim Finanzamt anzumelden?

Sobald man sich für die Selbstständigkeit entschieden hat, gilt es einige Behördengänge zu machen. Für Gründer eines Gewerbes besteht der zweite Schritt in der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt. Dies erfolgt durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der Grundlage für die Registrierung der selbstständigen Tätigkeit bei den Finanzbehörden ist.

Viel Erfolg bei deinem Unternehmen von dem Steuerberater aus Frankfurt

Michael

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Hallo,

wie der Kollege schon sagte, kann eine OHG zum einen

1) von Rechts wegen oder

2) durch Eintragung

entstehen.

Von Rechts wegen meint folgendes:
Wenn der Tatbestand des § 105 Abs. 1 HGB vorliegt, also wenn die Merkmale einer OHG auf die Gesellschaft zutreffen, besteht kraft Gesetzes eine oHG und zwar auch dann, wenn der Wille der Gesellschafter nicht auf diese Rechtsfolge gerichtet ist. Eine OHG kann somit nicht nur durch Abschluss eines auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichteten Gesellschaftsvertrages, sondern auch durch identitätswahrenden Rechtsformwechsel aus einer anderen Gesamthandsgesellschaft entstehen. 

Ein identitätswahrender Rechtsformwechsel, der sich von Gesetzes wegen vollzieht, kann entweder durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages oder durch eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eintreten. Der Rechtsformwechsel tritt in diesen Fällen grundsätzlich unmittelbar ein, sofern sich nicht aufgrund einer Handelsregistereintragung etwas anderes ergibt.

Eine OHG kraft Eintragung ist eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB Handelsgewerbe, sondern nur Kleingewerbe ist. Diese Gesellschaft wird zu einer OHG, wenn die Firma in das Handelsregister eingetragen wird.

Beste Grüße von accura audit
Michael

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Hallo

sofern das Eigenkapital durch Einzahlungen der Gesellschafter erhöht wird, muss natürlich auch der Gesellschaftsvertrag angespasst werden u.a. hinsichtlich Firma der Gesellschaft und der Höhe des Stammkapitals.

Beides ist beurkundungspflichtig durch den Notar, der dies dem Handelsregister meldet.

Beste Grüße von den Wirtschaftsprüfern aus Frankfurt
Michael

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Hallo

Die USt-IdNr. ist schriftlich zu beantragen

  • beim Bundeszentralamt für Steuern (BZST) - An der Küppe 1 – 53225 Bonn
  • bei Neugründung eines Unternehmens im Zusammenhang mit der Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit auch beim zuständigen Finanzamt.
  • NEU: Online-Beantragung der USt-IdNr.

Der Antrag muss den Namen, die Anschrift und die Steuernummer, unter der der Antragsteller steuerlich geführt wird, enthalten. Besondere inhaltliche Anforderungen sind bei Anträgen von gesonderten USt-IdNr. im Rahmen von Organschaftsverhältnissen erforderlich.

Soweit ein Unternehmer in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt, obwohl er noch keine USt-IdNr. beantragt hatte, wird ihm diese von Amts wegen zugeteilt.

Das Bundeszentralamt für Steuern gibt, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die USt-IdNr. mit schriftlichem Bescheid bekannt.

Jede anspruchsberechtigte Person erhält grundsätzliche nur eine USt-IdNr.

Beste Grüße
Michael

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Hallo Micholee,

wie der Kollege schon richtig anmerkte ist der Bohrhammer abzugsfähig im Rahmen der Werbungskosten.

Allerdings ist zu differenzieren, ob dieser sich innerhalb der Bauphase komplett abnutzt oder ob die wirtschaftliche Nutzungsdauer noch länger anhält.

Auf dein Bsp. mit dem Bohrhammer gemünzt ist die Aussage des Finanzamts korrekt, so dass du den Bohrhammer über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abschreiben (Verteilung der Anschaffungskosten) kannst.

Wie lange musst du den Bohrhammer abschreiben?Die Abschreibung für Bohrhämmer wird in der Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums mit 7 Jahre gewöhnlicher Nutzungsdauer aufgeführt. Die Angabe der gewöhnlichen Nutzungsdauer für Bohrhämmer sind in der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbaren Anlagegüter dokumentiert. Die AfA-Tabelle gilt für Anlagegüter, welche nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind. 

Hast du die Möglichkeit die Abschreibung im Rahmen eines GwG in Anspruch zu nehmen?
Ein geringwertiges Wirtschaftsgut oder kurz GWG liegt dann vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Bei dem Wirtschaftsgut handelt es sich um ein abnutzbares, bewegliches (körperliches) Anlagegut (z. B. Kopier-/Faxgerät, Rechen-/Kaffeemaschine). (JA)
  • Das Wirtschaftsgut ist selbstständig nutzbar. (JA)

Preisnachlässe und Skontoabzüge vermindern die Anschaffungskosten von GWG und sind daher bei der Betrachtung der Preisgrenzen von 150 EUR, 410 EUR oder 1.000 EUR zu berücksichtigen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist bei der Frage, ob die betragsmäßige Grenze überschritten wird, immer außer Betracht zu lassen.

Für Anschaffungen ab dem 1.1.2018 erhöhen sich die Beträge für die Sofortabschreibung von 150 EUR auf 250 EUR und von 410 EUR auf 800 EUR

Bei den Überschusseinkünften, d. h. bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder den sonstigen Einkünften, gibt es den Sammelposten nicht. Für GWG mit Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten bis zu 410 EUR netto kann der sofortige Betriebsausgabenabzug oder die Abschreibung auf die Nutzungsdauer gewählt werden.

Beste Grüße von accura audit GmbH
Michael

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Aus meiner Sicht wäre wohl der beste Weg der zu einem StB zu gehen.
Wenn du Geld sparen magst finde ich das Wiso Programm ganz gut - ist ein bisschen mit Frage-Antwort aufgebaut.

Viele Grüße
Michael

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Hallo Pinkapple,

du spricht mit der Steuergrenze den Grundfreibetrag an, der jedem Steuerpflichtigen zusteht, unabhängig von individuellen Gegebenheiten.

Dieser Freibetrag wird nach dem Sozialhilferecht ermittelt und soll das Existenzminimum für jeden Steuerzahler sichern. Der Grundfreibetrag ist bereits in die Steuertabellen eingearbeitet und wird automatisch berücksichtigt, so macht es auch der Arbeitgeber bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer. Sie müssen also nichts tun, um ihn zu erhalten.

Daneben steht dir insbesondere noch der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt, zu. Der Fiskus zieht von deinem Arbeitslohn automatisch 1.000 Euro als Werbungskosten ab. So werden beruflich veranlasste Kosten ohne Nachweis anerkannt. Erst wenn Sie Werbungskosten über der 1.000-Euro-Grenze haben, lohnt es sich, diese in der Steuererklärung einzutragen (Anlage N). Diese Ausgaben werden dann zusätzlich anerkannt.

Beste Grüße
Michael

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Hi

wenn Senioren die Zielgruppe sind würde ich in örtlichen Amtsblättern bzw. Tageszeitungen investieren.

BG Michael

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Hallo Anja,

es kommt immer mal wieder vor, dass Kollegen schlecht beraten und dann noch Gebühren verlangen.

Grundsätzlich sind die Gebühren ja immer abhängig von dem zeitlichen Aufwand und dem Risiko, das ein StB mit der Verarbeitung der Informationen und der Erklärungen hat. Insofern würde ich das als nicht ganz so unangemessen einschätzen.

Ich kenne Fälle, in denen am Ende noch ein paar Stunden Bearbeitungsgebühr draufgeschlagen werden und die Akten zurückgehalten werden, bis die Gebühren bezahlt sind.

Leider ist eine Trennung in welcher Form auch immer schmerzhaft und insofern würde ich die Gebühren bezahlen und abhaken.

Viel Erfolg mit dem neuen Steuerberater wünscht accura audit GmbH

Beste Grüße
Michael

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Hi Guarana,

die Steuerpflicht ist ja unabhängig davon, ob du Azubi bist oder ob du Angestellter bist. Insofern ergeben sich auch keine Nachteile, zumindest von Seiten des Staates und des Finanzamts.

Ich würde jedoch meinen Ausbilder ansprechen, ob eine Nebentätigkeit erlaubt ist - bzw. sollte dies im Arbeitsvertrag stehen.

BG Michael

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Hi Sumpfzipfel,

die Verpflichtung zur Buchführung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch, da die Kaufmannseigenschaft vorliegt.

GrundsatzSo bestimmt § 238 des Handelsgesetzbuchs die Buchführungspflicht für jeden Kaufmann:

"Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen."

Größenabhängige Befreiung§ 241a HGB gewährt Einzelkaufleuten, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren – bzw. im Falle der Neugründung am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung – nicht mehr als 600.000 EUR Umsatzerlöse und jeweils 50.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, eine Befreiung von der Buchführungspflicht.

Beste Grüße von der Steuerberatung Frankfurt am Main

Michael

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