Die normale Kündigungsfrist durch den Vermieter beträgt im Normalfall  3 Monate.

Diese wird auch erst durch Zustellung der schriftlichen Kündigung wirksam. 

Eine außerordentliche Kündigung muss in jedem Fall begründet werden. 

Ich denke es wird darum gehen, wer den jetzigen Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn du bisher keine Unterschrift geleistet hast, sieht es für euch beide schlecht aus.

Der jetzige Mitbewohner kann selbstverständlich sofort vor die Tür gesetzt werden.

Ich gehe davon aus dass es Ärger geben wird. Im schlimmsten Fall bekommt ihr eine Anzeige. Geht mit dem Mietvertrag zu einem Anwalt und lasst euch beraten!

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In Deutschland ist das Gewohnheitsrecht über das BGB definiert. Die Maßstäbe sind sehr streng. Warscheinlich könnt ihr euch eher auf ein Notwegerecht als auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Aber Aufpassen eine solche Sache wird schnell zum Bumerang.

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Versuche es mal unter http://www.knollep.de/ Der hat eine sehr umfangreiche Schaltungssammlung.

Die besten Bücher sind noch aus den 80er Jahren und von Jean Pütz geschrieben.

Bei den Mikroprozessorbasierten Entwicklungssystemen gibt es unzählich viele. Leider füllt das Wissen über jedes einzelne dieser Systeme schon ganze Buchbände.

Mit Pic Microcontrollern, Atmega und Arduino liegst du schon ganz gut.

Zum Pic Mikroprozessor versuch mal den Sprut.

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Nein, er kann sie nicht zwingen das Grundstück zu kaufen. Ja, er kann einen Zaun darum ziehen! Mit viel Tamtam und Klagen könnte event ein Gericht das Recht auf einen Notweg feststellen, der dann aber auch von Ihnen gezahlt und Unterhalten werden müsste. (Kein Kauf)

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Auf welchen Namen sind die Rechnungen ausgestellt? Warscheinlich auf den Alteigentümer der nach eigenen Angaben ja noch immer dort wohnt. Also Zählerstände bei den Stadtwerken angeben und neues Konto eröffnen. Um Ihre Aussenstände sollen die sich selbst kümmern.

Ist immer ein gern versuchter Trick den neuen Eigentümern nicht bezahlte Rechnungen des Alteigentümers aufs Auge zu drücken (war bei uns nicht anders).

Schlüsselgewalt habt ihr ja schon. An eurer Stelle würde ich die Schlösser tauschen und Fotos mit Zeugen vom "jetzt Zustand" im Haus machen. Seine Brocken könnt ihr ersteinmal in einer Garage lagern. Wenn ihr dann in den nächsten Monaten nichts mehr von ihm hört, wird es halt entsorgt.

Doof wird es nur wenn der Alteigentümer wieder auftaucht und sich quer stellt .(Kündigungsfristen etc.) Dann bleibt eigentlich nur der Gang zum Anwalt. Das kann dann jede Menge Zeit, Geld und Nerven kosten.

Ein anderer Versuch wäre ihm mit einem Handgeld zu locken oder ihm bei der Wohnungssuche zu helfen.

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Nach Baurecht muss ein Mindestabstand von 3 m für Wohngebäude eingehalten werden. Es gibt Ausnahmen, die dann aber auch im Grundbuch verdinglicht sein müssen. Hat der Nachbar sein Wohnhaus ohne Genehmigung auf die Grenze gebaut, muss auf Verlangen zurückgebaut werden, es sei denn man einigt sich. Generell ist eine illegale Grenzbebauung immer das dümmste was ein Häuslebauer machen kann, denn Schwarzbau verjährt nicht!

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Hallo, eine nicht genehmigte Grenzbebauung kann auch jahrzehnte später noch Ärger bereiten. Wenn sich der Nachbar beim Bauamt beschwert, kann dieses eine Abrissverfügung erlassen. Eine Art Bestandsschutz oder Verjährung gibt es im Baurecht nicht. Also immer schön freundlich zum Nachbarn sein, damit alles so bleibt wie es ist.

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Eine Zwangsversteigerung stellt immer ein gewisses Risiko da. Selbst erlebt habe ich schon einen Alteigentümer der sich am Versteigerungstag mit einem Gartenschlauch auf dem Dachboden gesetzt und alles geflutet hat (wirtschaftlicher Totalschaden). Oft versuchen Banken auch "giftige" Immobilien loszuwerden, damit sie für den freien Verkauf nicht haften müssen (Stichwort Schwarzbauten oder baurechtliche Ungereimtheiten). Da ist es einfach schöner ein Gutachten mit Haftungsausschluss erstellen zu lassen und das so völlig überbewertete Haus ohne Risiko für teures Geld los zu werden. Das durch die Folgekosten dem Ersteigerer der Bankrott drohen kann, interessiert werder die Banken noch den Gutachter. Meine Erfahrung ist immer zuerst einmal beim Bauamt nachzufragen, ob zu dieser Immobilie etwas bekannt ist, bzw welche Auflagen zu erfüllen sind.

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Dass dort eine Menge Ärger durch den Nachbarn auf mich zukommen könnte, ist mir bewusst. Was mich wundert ist dass eine Bank die Zwangsversteigerung zu diesem Haus hat einleiten lassen. Ist es nicht so, dass die Bank zuerst sicherstellen müsste das es sich um keinen "Schwarzbau" handelt? Im Gutachten steht nur das die Baugenehmigungen zum Haus nicht hinreichend geprüft werden konnten.

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Wenn mann viel Stress über einen langen Zeitraum hat spielt der Körper verrückt. Wie ich anderen Beiträgen entnehmen kann, stehst du mächtig unter Druck. Bei vielen Paaren klappt es mit dem Kinderwunsch erst nach einem ausgedehnten Urlaub oder Umstellung der Ernährung. Jeder Kaiserschnitt führt zu einer Vernarbung der Gebährmutter und Verlust der fertilität. Soll heisen mit jedem Kaiserschnitt wird das schwanger werden schwerer. Wenn dann noch Alkohol und Zigaretten im Spiel sind klappt es dann schon manchmal ab 30 nicht mehr. Es gibt auch noch die Möglichkeit mit der Pille die Periode zu kontrollieren und die Chance auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Aber dass kann dir ein Arzt besser erklären.

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Bei einem guten und verständnissvollen Sachbearbeiter könntest du Glück haben und eine Umschulung bewilligt bekommen. Lass dich einfach mal im einem BFW beraten 02381 587-0.

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eine schwere roggenmehl allergie mit lang tägigen auffenthalt im kh danach musste ich zu einem spezialartz von der BG

Damit steht dir eine von der BG finanzierte Umschulung zu! Wer krankheitsbedingt seinen alten Beruf nicht mehr ausüben kannkann sich auf das Sozialgesetzbuch berufen.

Am besten holst du dir Hilfe beim schreiben der Anträge. Ruf mal in einem BFW an und lass dich beraten Tel. 02381 587-0.

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Erkläre dem Amt einfach deine Situation und dass dein Anspruch auf Hartz 4 mit Miete höher wäre. Wenn du Glück hast bewilligen die dir einen Bildungsgutschein und zahlen ein Übergangsgeld.

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Mach bloss kein Fernstudium! Die meisten wollen da nur abzocken!

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Eine Umschulung von daheim in Eigenarbeit ? Ich halte es für sehr schwer durch ein Selbststudium in einem anerkannten Ausbildungsberuf die Abschlussprüfung vor der Kammer zu schaffen. Mach die Ausbildung dort wo deine Ausbilder auch gleich die Prüfer vor der Kammer sind. Die Wissen was sie dir beibringen müssen und wie sie dich durch die Prüfung bringen. Wäre ja auch ein schlechtes Bild für die Ausbilder wenn du nicht bestehst. Ich habe sehr gute Erfahrung mit dem BFW Hamm gemacht.

Lass die Finger von SGD, Hamburger Akademie etc. Lese dir ersteinmal deren Geschäftsbedingungen durch und wirst schnell merken dass du in deren Vertägen gefangen wirst ( ewige Kündigungsfristen, keine adequate Betreuung und immer wechselnde Ansprechpartner bei der Auswertung deiner Unterlagen.)

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Mal wieder die DEVK. Ich wünschte die Leute würden sich vorher über den Konzern informieren und nicht nur das günstige Angebot im Kopp haben.

Im schlimmsten, also im Schadenfall erkennt jeder wo er bei dehnen dran ist!

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