Was bedeutet Prüfungsanspruch verloren?
Hallo habe in meiner Prüfungsordnung folgenden Abschnitt gefunden, den ich nicht ganz verstehe. Habe ich meinem Studium keinen Fehlversuch und trotzdem macht mir das echt zu schafften. Folgender Abschnitt:
Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Modul- oder Modulteilprüfung muss spätestens im drit- ten Semester nach dem Semester erfolgen, in dem die Lehrveranstaltung nach dem Regelstudienplan vorge- sehen ist.
Da ich erst im zweiten Semester und zur Prüfungen erst gehe wenn ich mir zu 100 % sicher bin dass ich sie bestehe, macht mir das sorgen. Ich dachte echt, dass man solange studieren kann solange man will, außer man fällt dreimal durch etc. . Verliere ich meinen Prüfungsanspruch wenn ich nicht einige Module in bestimmter Zeit absolviere.
Bitte um Hilfe und danke im Voraus