Der goldene Stern bedeutet lediglich, dass dieses Pokemon ein Favorit des Trainers ist. Du kannst beliebig viele Pokemon favorisieren, aber bringen tut dieser Stern nichts.
google nach damar1st, Mamosa oder TSTO und Dur wirst von alleine fündig werden. Aktuelle Version ist vom 20.07.2016....
Wenn Du noch die dazu gehörige Kamera besitzst, sollte dies kein Problem sein. Ich habe die Sony DCR-TRV25E, welche via FireWire- Kabel mit dem PC verbunden wird. Nun stellt sich die Frage der Software, ich selbst habe Sony Vegas Pro 11 verwendet, diese Software hat allerdings einen nicht unerheblichen Preis und ist daher für die meisten nicht bezahlbar. Aber es gibt durchaus günstigere Programme, welche verwendbar sind. Cyberlink, Magix und Adobe werden hierbei in Betracht gezogen, aber es gibt auch recht gute Freeware-Programme.
Ich persönlich empfehle Dir Sony Vegas Movie Studio Platinum (ca. 65€) oder Magix Video Deluxe (ca. 70 €). Natürlich ist der Videoschnitt auch mit kostenloser Software (Freeware) hier wäre Lightworks empfehlenswert welches Du z.B. hier (http://www.chip.de/downloads/Lightworks_45845961.html) downloaden kannst.
Für welche Software Du Dich entscheidest, musst Du selbst wissen, Angebote gibt es genug :)
Anschliessend musst Du nur die Cam anschliessen, den Film einlesen, mit der Software bearbeiten und abspeichern.... viel Spass :)
Als erstes solltest Du Dich einem Einbrecher niemals selbst in den Weg stellen. Du weisst nicht, wie dieser reagiert und ob dieser z.B. selbst bewaffnet ist oder, wie viele Täter beteiligt sind. Die Täter könnten unkontrolliert reagieren, und die würde Deine Gesundheit und ggf. Dein Leben in Gefahr bringen. Wenn Du einen Einbrecher bemerkst, lege Dich z.B. unteres Bett, rufe sofort die Polizei und verhalte ansonsten ruhig.
Fernhalten kannst Du einen Einbrecher am besten, wenn das Haus ausreichend gesichert ist. Alarmanlage, abschlissbare Fenstergriffe, Videoüberwachung etc.. Umso schwerer es für einen Einbrecher ist, umso weniger Lust hat er.
Entsprechende Tipps gibt es z.B. hier:
http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/einbruchsdiebstahl/tipps.html#section_2
Es ist völlig normal mit 11 Jahren die erste Periode zu bekommen, in der Regel geht man vom Beginn der Menstruation im Alter zwischen 10 - 16 Jahren aus. Das Durchschnittsalter liegt bei 12,5 Jahren, wobei es auch Fälle gibt in denen Kinder schon mit 8 Jahrern ihre erste Periode bekommen haben.
Es ist kein Problem Tampons zu benutzen, jedoch wird für die ersten Jahre besonders bei jüngeren Mädchen die Monatsbinde empfohlen. Dies muss Deine Freundin jedoch selbst ausprobieren, was ihr besser gefällt. Mit der Menstruation zeigt der Körper, dass der Wechseln von kleinen Mädchen zur Frau begonnen hat. Dies ist nicht worüber man sich schämen muss. Ihre Mutter wird ihr sicher dabei gerne helfen.
Gute Informationen bekommt Ihr auch hier. http://www.herzensschwester.de/pubertaet-was-passiert-mit-mir/pubertaet-maedchen/
Der einzige Weg, ist der, den azuloka schon genannt hat, wobei ich erst weitere Fragen hätte. Ich bin selber erst am 01.11.2012 aus der Schweiz nach Deutschland zurück gekehrt.
Du sagst sie hat die Ausländerbewilligung B, also muss sie theoretisch irgendwann einmal in der Schweiz gearbeitet haben. Die B- Bewilligung bekommt man schliesslich nur, wenn man einen festen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz in der Schweiz vorweisen kann.
Hat sie mindestens 1 Jahr lang in der Schweiz gearbeitet? War diese Person schon beim Sozialamt, welches für den Kanton zuständig ist, wo sie wohnhaft ist?
Wenn sie mindestens 1 Jahr in der Schweiz gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz, welches er beim RAV beantragen kann. Sobald sie dort 4 Wochen verfügbar gewesen ist, kann sie mittels dem Formular PD U2 sein schweizerisches Arbeitslosengeld nach Deutschland exportieren (für 3 Monate) und anschliessend mittels Formular PD U1 Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit in Deutschland beziehnen.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat sie dennoch Anspruch auf Sozialhilfe in der Schweiz. Anders als in Deutschland gibt es zwar kein Bundesgesetz. Alle Kantone haben eine andere Gesetzgebung in der Sozialhilfe. Doch vielfach ähneln sich die Regeln, da die meisten Kantone die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in den jeweiligen Sozialhilfeverordnungen gesetzlich vorschreiben.
Sofern ihre B-Bewilligung noch gültig ist, hat sie auch Anspruch auf diese Leistungen. Beim Sozialamt in der Schweiz muss vorher ein Termin gemacht werden (telefonisch).
Hier ein Link zum Thema Sozialhilfe in der Schweiz: http://www.ch.ch/private/00045/00048/00610/00611/index.html?lang=de
Grundsätzlich muss sie vorerst Hilfen in der Schweiz in Anspruch nehmen, um nach Deutschland zurück kehren zu können. Erst wenn sie zurück gekehrt ist, kann sie Hilfen aus Deutschland bekommen. Anders gibt es keinen Weg.