Das wäre Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Eine Straftat.Klasse AM gilt nicht für Leichtkrafträder.Dafür muss man entweder Klasse A1 oder höher,die B196 Erweiterung haben oder im Besitz des ehemaligen alten Grauen Führerscheins ,Klasse 3 ,womit man auch Leichtkrafträder fahren darf.
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Wird man erwischt droht weiterer Ärger :
Führerscheinsperre: Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Sperrfrist für die Neuerteilung eines Führerscheins anordnen.
Versicherungsprobleme: Sollte es zu einem Unfall kommen, wird es teuer, da die Versicherungen in der Regel Leistungen verweigern oder Erstattung verlangen dürfen (mehr dazu unten).
Einträge im Fahreignungsregister: Je nach Schwere des Vergehens werden Punkte in Flensburg eingetragen.
https://www.kanzleiwehner.de/blog/fahren-ohne-fuehrerschein/