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https://easttuning.de/Umbau-auf-60ccm
bietet es an.Allerdings ohne Abnahme Neuzulassung beim TÜV,DEKRA oder andere die das machen.
Dann wenn der neue Motor auf dem Krad verbaut ist,ist auch die Betriebserlaubnis erloschen,man darf damit nicht mehr fahren.Wenn alles abgenommen wurde und eine Zulassung besteht reicht der Führerschein Klasse AM nicht mehr,denn der ist nicht für den Hubraum oder Geschwindigkeit zugelassen.Kleinkrafträder der DDR dürfen nur bis 50 cm³ haben und bauartbedingt nur bis zu 60 KM/h schnell sein.
Klasse AM ist unter anderen für
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/motorrad/
Die DDR Kleinkrafträder dürfen zwar legal bis 60 Km/h schnell sein aber nur bis 50 cm³ an Hubraum haben.
Bei über 50 cm³ an Hubraum bei Zweiräderigen Krafträder ist es ein Leichtkraftrad.Dafür braucht man mindestens Klasse A1.Das kleine Nummernschild entfällt auch.Du müsstest dann mehr Versicherung bezahlen.
https://www.allianz.de/auto/leichtkraftrad-versicherung/zulassung/
https://sachsenmoped.de/Haeufige-Fragen/Abnahme-von-Umbauten/