mit dem "neuen" Bafög-Bescheid eine Befreiung zu beantragen, um nicht rückwirkend zahlen zu müssen

Nein für den Zeitraum in dem der alte Bescheid gültig war, musst du wirklich alles nachzahlen müssen, da du nicht innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides einen Antrag auf Befreiung gestellt hast und somit nicht mehr Rückwirkend befreit werden kannst.

Du kannst jetzt einen Antrag auf Befreiung stellen, dann wirst du wenigstens noch für Juni und die restliche Zeit bis zum neuen Bescheid befreit.

Und natürlich wenn du den neuen Bescheid erhältst direkt einen Antrag auf Befreiung stellen, sonst kommen noch mehr Schulden auf dich zu.

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Wollte fragen ob das illegal ist. Bleach wurde bis folge 52 auf deutsch lizensiert

Ja an sich ist das illegal.

Mein anwalt meinte auch das ich nicht mit p2p runterladen soll.

Guter Rat.

Ich downloade es von streamcloud was soweit ich weis kein P2P hat.

Ist es nicht. P2P ist Filesharing, also Dinge wie Torrent, bei denen Sachen gleichzeitig runtergeladen und von einem selbst auch angeboten werden. (Das Anbieten ist "schlimmer", als der eigentliche Download)

Wie hoch ist die chance erwischt zu werden?

Liegt so ziemlich bei 0%.

Es wurde noch Niemand außerhalb von Tauschbörsen/Filesharing (Torrent etc.) erwischt. Abmahnungen gibt es nur dort.

Deshalb solltest du auch die Finger von P2P, Tauschbörsen etc. lassen.

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Frage steht ja oben hir nochmal, ist es sicher wenn ich auf streamcloud z.B. the Walking dead schaue oder soll man es lieber lassen?

Inwiefern sicher?

Rechtlich hast du nichts zu befürchten.

Was Viren angeht, solltest du aufpassen dass du nicht auf irgendwelche schmutzige Werbung drückst.

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kann ich mich ohne exmatrikulationsbescheinigung an anderen hochschulen bewerben?

Ja selbstverständlich. Für die Bewerbung brauchst du noch keine Exmatrikulationsbescheinigung .

Nur für die Einschreibung wirst du wahrscheinlich eine Exmatrikulationsbescheinigung brauchen.

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Du kannst mit der Fachhochschulreife alle Studiengänge an Fachhochschulen studieren.

Also ja du kannst auch Medien und Medien- und Kommunikationsinformatik studieren wenn du willst.

Der Zweig welchen du an der Schule hattest spielt keine Rolle.

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gibt es Beispiel dafür?

Abmahnungen in Tauschbörsen gibt es schon seit Jahren.

In Tauschbörsen ist in der Regel die IP für Jedermann leicht einsehbar, das machen sich Anwälte zu nutzen und verschicken fleißig Abmahnungen. Das Problem bei Filesharing Clients ist auch, dass man automatisch die gedownloadeten Dateien verbreitet, sofern man keine Einstellungen oder Modifikationen vornimmt und das ist noch "schlimmer" als der Download.

Außerhalb von Tauschbörsen/Filesharing wurde noch Niemand in Deutschland "erwischt". (Musste eine Strafe Zahlen/Abmahnung)

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Tor an sich bietet eine sehr hohe Anonymität.

Bisher konnte noch Niemand direkt über Tor identifiziert werden. Die paar Leuten die identifiziert wurden haben alle grobe Fehler begangen, die mit Tor an sich nichts zu tun hatten.

Fehler sind zum Beispiel:

-Im Browser Accounts zu benutzen, die du auch normal benutzt.

-Anwendung starten, bei denen nicht direkt über den Browser sondern über Drittanwendungen des PCs gestartet werden. (Lässt sich zum Beispiel über eine VM die nur über Tor läuft lösen)

-Veraltete Version benutzen.

-Einstellung verändern, wenn man sich nicht auskennt. (Am besten das Tor Bundle mit Standardeinstellungen verwenden, wenn man sich nicht auskennt.)

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MDMA ist der gewünschte Wirkstoff.

Mit Ecstasy sind in der Regel die Pillen gemeint, in welchem in Idealfall MDMA enthalten ist, welche aber auch andere bekannte Stoffe wie "Speed", Koffein oder auch vereinzelt Methamphetamin enthalten können, sowie weitere verschiedene Chemikalien, manche mehr, manche weniger gefährlich.

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Jedes Semester nach dem Abitur, in welchem man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, zählt als Wartesemester.

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In einem anderen Forum habe ich jetzt gelesen, dass jemand 500€ zahlen muss, weil sie Filme im Internet, also auf kinox.to, angeguckt hat

Da hat Jemand Märchen erzählt. Es wurde Niemand durch Streams "erwischt". Es musste Niemand für das schauen von Streams eine Strafe zahlen.

Mach ich mich schon strafbar, wenn ich die Filme nur gucke

Nein durch das bloße anschauen machst du dich nicht strafbar, das ist nicht illegal. Das hat der europäische Gerichtshof erst diesen Monat wieder bestätigt:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=153302&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first%E2%88%82=1&cid=443715

Du musst dir da also keine Sorgen machen.

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mein Abschlusszeugnis vom Ausbildungsbetrieb vorlege?

Das interessiert die Uni nicht.

Oder sollte ich lieber von jedem Arbeitgeber ein Zeugnis mit beilegen?

Interessiert die Uni ebenfalls nicht.

Die Uni interessiert nur ob du nach dem Abitur schon studiert hast oder nicht. Wartesemester erhält man für jedes Semester, welches man an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben war, was man sonst gemacht hat spielt keine Rolle.

Bei der Bewerbung musst du angeben wie viele Semester du schon studiert hast. Damit wird automatisch ausgerechnet wie viele Wartesemester du hast.

Wartesemester = Datum an dem das Abitur erreicht wurde - Semester in denen man bereits studiert hat.

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  1. Ist der Anime in Deutschland nicht lizenziert. Das ansehen, downloaden, verbreiten von unlizenzierten Anime wird geduldet und nicht verfolgt. Es interessiert schlicht Niemanden, weil niemand die Rechte dafür in Deutschland hat.

  2. Wurde Niemand "erwischt" der einen Stream angesehen hat, und Niemand musst eine Geldstrafe zahlen.

  3. Ist das bloße ansehen (Stream) von Filmen/Serien/Anime (auch lizenzierte und urheberrechtliche geschützte) immer legal. (aktuelle europäische Rechtsprechung.)

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Du kannst dir unlizenzierte Anime anschauen. Das anschauen, downloaden und verbreiten von unlizenzierten Anime wird geduldet und nicht verfolgt.

unlizenzierte Anime mit deutschen Untertitel findest du zum Beispiel auf proxer.me. Bei lizenzierten Anime werden dort die deutschen Untertitel entfernt.

Bei allen anderen lizenzierten Anime ist das verbreiten und downloaden illegal und wird auch verfolgt.

Das ledigliche anschauen (Stream) ist aber immer legal, auch bei lizenzierten Anime. (Nach aktueller europäischer Rechtsprechung)

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dass man dann am Ende der Ausbildung die Fachhochschulreife dazu bekommt. IN NRW?

Nein, mit Mittlerer Reife + Berufsausbildung hat man nicht automatisch die Fachhochschulreife. Es gibt die Möglichkeit die Fachhochschulreife neben der Ausbildung zu machen, dafür muss man dann aber auch was tun, automatisch bekommt man die wie gesagt nicht.

Mit Mittlerer Reife + Berufsausbildung kann man aber die Fachhochschulreife in nur 1 Jahr (Vollzeit) nachholen.

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Ist sowas legal ?

Nein es ist nicht legal. Es ist trotzdem eine illegale Vervielfältigung.

Selbst wenn du das Spiel als Original besitzen würdest, wäre es nicht legal. Du dürftest dir mit der DVD höchstens eine Privatkopie am Brenner anfertigen, wenn du dabei keinen Kopierschutz umgehen würdest.

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Aber wieviel darf ich verdienen bzw ab wann wird das Bafög für meine Schwester gestrichen?

Gar nicht.

Dein Einkommen spielt für das Bafög deiner Schwester eigentlich keine Rolle.

Dein Einkommen hat nur Auswirkungen auf den eventuellen Freibetrag auf Bafög, wenn deine Eltern dir gegenüber noch Unterhaltspflichtig sind.

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bei Abschluss eigentlich automatisch mein Fachabi hab - stimmt das??

Nein, du bekommst durch deine Ausbildung nicht automatisch die Fachhochschulreife. Es gibt die Möglichkeit die Fachhochschulreife neben der Ausbildung zu machen, dafür muss man dann aber auch was tun, automatisch bekommt man die wie gesagt nicht.

Durch deine Ausbildung hast du aber in den meisten Bundesländern die Möglichkeit der Fachhochschulreife in nur 1 Jahr Vollzeit nachzuholen.

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An der gymnasialen Oberstufe erhält man immer nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Man muss noch den praktischen Teil machen um studieren zu können.

Wie es an einem Berufskolleg aussieht weiß nicht. Macht man dort ein Praktikum? (Praktischer Teil)

Sonst ist Fachhochschulreife aber immer Fachhochschulreife. Unterschiede gibt es da sonst nicht, außer eben der Unterschied zwischen schulischen Teil und voller Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil.)

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