Hallo Leute,
in meinem Bachelor-Studium befinde ich mich zur Zeit in diversen Haupt-Seminaren. Für diese Hauptseminare gibt es Zugangs-Voraussetzungen: Laut Studienordnung müssen bestimmte Grundlagen-Module absolviert werden, um zu den Hauptseminaren zugelassen zu werden. Von der Universität scheinen diese Voraussetzungen allerdings nicht nachgeprüft zu werden, sodass diese Voraussetzungen in der Praxis völlig irrelevant zu sein scheinen.
Das Problem ist nun Folgendes: Ich bin zur Zeit in einem Hauptseminar eingeschrieben, für das mir die Zugangs-Voraussetzungen fehlen. Der Grund ist eine fehlende Note in einem Grundlagen-Modul, da die Dozentin sich leider sehr viel Zeit mit der Benotung lässt (die entsprechende Hausarbeit hatte ich fristgemäß eingereicht).
Nun habe ich natürlich begreiflicherweise keine Lust, wegen dieser Sache das Hauptseminar abzubrechen, zumal ich das Entstehen der Situation nicht zu verantworten habe (auch der mehrfache freundliche Hinweis an die Dozentin des Grundlagen-Moduls, dass ich die Note zeitnah benötige, bewirkte leider nichts).
Meine Frage dazu: Wenn ich das Hauptseminar absolviere und dann das Studium beende - könnte mann mir dann noch theoretisch im Nachhinein die Leistung aberkennen? Normalerweise ist so etwas ja sehr unwahrscheinlich, aber ich will auch für den schlechtesten denkbaren Fall auf der rechtlich 100%ig sicheren Seite stehen. Auch für den Fall, dass einzelne Uni-Mitarbeiter, die mir möglicherweise nicht wohlgesonnen sind, zu meinen Ungunsten handeln könnten. Hätten diese dann theoretisch die Möglichkeit, mir die Leistung abzuerkennen? Könnte es möglicherweise gar als Betrugsversuch gelten, wenn ich das Hauptseminar nun vollende?
Vielen Dank für eure Antworten,
Gruß, Buscemi.