Unsere Hündin ist nun ein paar Wochen bei uns und lebt sich immer mehr ein. Für uns ist es eigentlich egal ob sie vom VDH bzw. FCI anerkannte Papiere hat oder nicht. Sollten wir später mal einen Wurf machen wollen, werden wir vorab einen Gentest machen lassen. Dazu stelle ich in einem anderen Beitrag die Frage, welcher zu empfehlen ist.  

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Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

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Ich habe mich an das Vermessungsbüro gewandt, das unser Haus eingemessen hat. Die haben mir einen Plot gemailt, wo auch das neu von ihm errechnete Baufenster eingezeichnet ist. Ich bin begeistert, denn es ist deutlich größer als von mir erahnt. Ich danke Euch für Eure Anregungen. Jetzt können wir weiterplanen.

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Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

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Anbei Ausschnitte aus dem B-Plan von 1982 und aktuell.

Die Karten sind genordet. Es handelt sich um das westliche Grundstück auf dem aktuellen Plan, das als solches in den 1980ern noch nicht geschnitten war. Mir geht es um die Grenzabstände des Baufensters zum westlichen Nachbarn und der Straße.

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Hallo Bauteufel,

ich möchte dich auf den aktuellen Stand bringen. Dein hier im Thread eingebrachter Link bringt es auf den Punkt. Nur so wäre ein Einbau nach allgemein anerkannten Regeln der Technik korrekt gewesen. Der Bausachverständige hat ganz klare Worte über die Arbeit des Fensterbauers gefunden. Die Folie im unteren Bereich war aber nur ein Punkt. Außerdem verlaufen die Rolloschienen Mitten in den Kasten, wo sie überhaupt nichts zu suchen haben. Der Kasten würde regelrecht auskühlen und für enorme Heizkosten sorgen. Es könnten auch Wärmebrücken entstehen. Die äußere Abdichtung zur Rollklinkerfensterbank war die nächste Katastrophe. Pfsuch, Pfusch und nochmals Pfusch........ Auch die innere Abdichtung war mangelhaft ausgeführt. Am Dienstag hat die Fensterfirma wieder alle Fenster ausgebaut und die meisten auch mitgenommen. Nun müssen die Rollklinkerfensterbänke entfernt werden, die vordere Front der Rollokästen rausgeschnitten werden, die Laibungen und die Rückseite der Klinker im Laibungsbereich verspachtelt werden. Die Folie unter den Außenfensterbänken war zum Teil nicht durchgängig und war an den Seiten auch nicht hochgelegt. Das ganze wirft uns jetzt enorm zurück und inwieweit wird finanziell hier Federn lassen müssen ist auch unklar. Aber ohne das Beheben der offensichtlichen Schäden, die nach Einsetzen der Innenfensterbänke nicht mehr sichtbar gewesen wären, hätten wir spätestens in ein paar Jahren eine feuchte Bauruine gehabt.

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Kurze Rückmeldung. Der Fenstereinbau gleicht einer Katastrophe. Morgen kommen ALLE wieder raus. Ein Gutachter wird sich morgen auch noch der Sache annehmen und dann die weitere Vorgehensweise vorgeben. Ich könnte ko......

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Nun habe ich mich wieder einige Tasge mit dem Thema auseinandergesetzt. Meine Frau und ich wollen weder ein weißes noch ein gelbes Haus. Andere helle Farbtöne sind absolute "no-goes". Wir könnten uns bei einer WDVS-Putzfassade auf ein Schwedenrot einigen, doch das hat einen zu geringen HBW (HBZ-Wert), ist daher nicht möglich. Nun sind wir wieder beim Verblender und dem gleichen Problem. Ich habe mich nun belesen bzgl. der Kombinatio aus WDVS und aufgeklebtem Riemchenklinker. Gibt es dort nenneswerte Nachteile. Wie sind die Kosten im Vergleich zum zweischaligen Mauerwerk mit guter Dämmung und 11,5cm-Verblender? Zudiesen Fragen kann Roeben al sFachmann doch sicherlich etwas sagen. Aber auch die anderen sind gefragt. So langsam müssen wir uns entscheiden.

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Also kann gesagt werden, dass die 2cm mehr Dämmung nicht wirklich viel ausmachen. Laut Berechnung mit u.a. Link verbessert sich der U-Wert lediglich von 0,18 auf 0,16. Sollte kein großer Unterschied sein. Die Mauerhaken tragen zur Stabilität bei, mindern die Dämmung aber kaum. Allerdings bringen sie Feuchtigkeit in die Dämmung. Der Luftspalt dient der Hinterlüftung, damit kein an der Innenseite des Klinkers entstehendes Kondenswasser an die Dämmung kommt. Wenn ich nun ein zweischaliges Mauerwerk wählen würde (verzeih mir Energeizer!) so wäre es dann doch wohl eines mit 12er Dämmung, damit ich den Luftspalt einahlten kann und unter 15 cm Abstand zwischen den "Schalen" bleibe um keine Haken zu benötigen. Habe ich das so richtig verstanden?

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@ guterwolf und lettel Für das Einreichen des Bauantrags sind mein Bauzeichner und auch Statiker befugt. Die leisten die Unterschriften, damit ich den Antrag beim Bauamt einreichen kann. Alle Gwewerke gleich zu Beginn ausschreiben wäre eine Möglichkeit. So bekäme ich zumindest den Überblick über die Kosten. Das mit den Handwerkern aus der Umgebung habe ich mir auch schon sagen lassen.

Weiß irgendjemand ob es grundsätlich billiger oder teurer ist mit einem Bauträger zu bauen. Wo liegen die Vor- und Nachteile bei den jeweiligen Möglichkeiten?

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Danke für eure Antworten. Ich fasse also kurz das zusammen, was für mich wichtig ist:

  • Der Kaufpreis eines Grundstücks ist nie steuerlich absetzbar, da es sich nicht abnutzt (an Wert durch Nutzung verliert).
  • Notarkosten, Provision, Grunderwerbsteuer und Eintragungskosten sind ebenfalls nicht von der Steuer absetzbar, wenngleich dieses doch Aufwendungen sind.
  • Die Kosten für den Hausbau kann ich nur absetzen, wenn ich genau das Objekt vermiete - wenn ich das Neue belaste und nicht das bereits vorhandenene, das vermietet werden soll, kann ich dort auch nur die Abnutzung abschreiben, wenn ich es vermiete.
  • Die Zinsen für die Restschuld des alten Objekts dürften dann aber abzugsfähig sein, oder?
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