Ich brauche hier mal ganz schnell Hilfe. Bin gerade völlig fertig und total durch den Wind.
Bin von meinem Arbeitgeber gekündigt worden und habe Kündigungsschutzklage eingereicht. Beim 1. Gütetermin ist nichts bei raus gekommen, der 2. Termin wäre nächsten Monat gewesen, jedoch sind wir vorher zu einem Vergleich gekommen.
Vom Gericht ist mir Prozesskostenhilfe zugesagt worden (wo allerdings die Raten ab nächsten Monat neu berechnet werden müssten, da ich ja ab dann arbeitslos bin!?).
Nun habe ich die Rechnung bekommen:
Gerichtskosten EUR 1,75
Kosten des beigeordneten Anwalt EUR 1.197,50
Weitere Vergütung des beigeordneten Anwalts gem. §50 RVG EUR 1.166,20
insgesamt EUR 2.365,45
Kann das sein?????????
Mein Anwalt sagte mir bei Prozessbeginn etwas von max. 1.500 Euro. (die ich dann auch in einer Summe hätte zahlen können).
Was bedeutet diese "weitere Vergütung gem. §50..."?????
In einem vorherigen Schreiben vom Gericht steht:
Gegenstandswert für das Verfahren EUR 10.900,-
und für den Vergleich EUR 11.400,-
Ich brauche hier dringend Hilfe! Das ist so viel Geld, mit dem ich nicht gerechnet habe!!!!