Hallo! Unter Firma - Bearbeiten - Rechnungswesen kannst Du bei max. Zeichenanzahl eine "6" für 6-stellige Nummer eingeben. Das geht auch unterjährig. Vor die vierstelligen Sachkonten oder fünfstelligen Personenkonten wird einfach eine Null platziert. Bei den Auswertungen kann es jedoch etwas unübersichtlich werden. Viel Glück und ein schönes Wochenende!
Hallo Pandapower!
Ich würde bei der Wahrheit bleiben und "Pflegezeit" - Pflege der Eltern nach einem schweren Verkehrsunfall.
Die Tatsache, dass Du einige Zeit der Pflege Deiner Eltern gewidmet hast, spricht sehr für Dich, ist ein großer Pluspunkt und zeigt, dass Du sozial eingestellt bist.
Für einen (guten) Arbeitgeber wieder ein Grund mehr, Dich einzustellen.
Alle Achtung! Sei stolz auf Dich und Dein Handeln!
Ich wünsch Dir viel Glück auf Deinem weiteren Lebensweg!
Es ist schon tragisch, wenn man die Mutter /Ehefrau verliert. Auf die Schnelle hab ich folgenden Link gefunden:
http://www.todesfall-checkliste.de
Mein Beileid.
Hallo,
ich würde einfach bei der Wahrheit bleiben. Lass den AG im Lebenslauf. Mit dem Lebenslauf und Deinen restlichen Bewerbungsunterlagen schickst Du ja normalerweise auch die Arbeitszeugnisse an einen potentiellen neuen Arbeitgeber.
Im Lebenslauf macht sich eine "schlechte" Erfahrung besser als eine Lücke. Du müsstest immer wieder Ausflüchte machen. Irgendwann kommt was raus, und dann? Wenn das Arbeitsverhältnis vielleicht nur 1 Monat gedauert hätte, dann ggf. weglassen. Aber sonst? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit der Wahrheit weiter kommt. Falls das dem möglichem neuen Arbeitgeber stört, wäre auch er eine schlechte Wahl.
Was möchtest Du? Einen Arbeitgeber, bei dem Du Dich auch wohl fühlst? Lieber suchst Du etwas länger und es kommt der richtige als wenn Du die selbe Erfahrung noch einmal machen müsstest. Dann schaut's noch schlechter aus.
Nenne dem neuen AG keine "günstigeren" Telefonnummern. Es ist wie es ist. Steh dazu. Es gehört Mut dazu, seine Fehler einzugestehen. Das schätzen gute Arbeitgeber.
Ich wünsch Dir ganz viel Glück und Erfolg! Du packst das.
Hallo,
schau mal hier nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelskalkulation
Falls Du noch Fragen hast, bitte noch einmal melden!
Hallo Anke, Du kannst das Haus Deiner Tochter schenken - auch mit Wohnrecht Deiner Mutter. Du könntest es sogar verkaufen, falls sich ein Käufer finden würde. Das Wohnrecht Deiner Mutter bleibt in jedem Fall bestehen. Sie könnte es jedoch verkaufen oder darauf verzichten, wenn sie das möchte. Das müsste in jedem Fall notariell beurkundet werden.
Hallo, Nutzungsentnahmen Bsp. Firmen-Pkw: bei privatem Fahrten werden die anteiligen Kosten (Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen, AfA) errechnet und auf das Konto "privat" gebucht, schmälern somit die Betriebsausgaben und erhöhen den Gewinn und zahlst höhere Steuern.
Nutzungseinlagen Du nimmst bspw. eine Ölgemälde im Wert von ca. 2000 EUR aus Deinem Wohnzimmer und hängst es in Dein Büro, damit du effektiver arbeiten kannst. Dieses Bild bleibt ab diesem Zeitpunkt im Betriebsvermögen, wird mit den 2000 EUR im Anlagevermögen aktiviert. Bei diesem Bild fällt dann die AfA an, erhöht die Kosten, schmälert den Gewinn. Wichtig ist, dass Du das Bild nicht mit Geld des Betriebsvermögens bezahlt hast. Es war vorher in Deinem Privatbesitz..
Mir ist jetzt nichts besseres eingefallen. Vielleicht hilft's trotzdem. Alles Gute, viel Glück und toi, toi, toi für morgen!!!!! Herzliche Grüße
Hab die Frage erst jetzt gelesen. Vielleicht hast Du das Problem schon gelöst. Falls nicht: Wenn Du Ist-Versteuerer bist, dann buchst Du im Januar 73,50 als Erlös und im Februar 126,50. Falls Du Soll-Versteuerer bist, dann buchst Du mit Rechnungs-/Belegdatum.
Probier's mal mit Konto 8200 - Erlöse (SKR03/ohne Steuer)
Hallo, leider habe ich erst heute Deine Frage gelesen.Lexware hat ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Ich arbeite schon seit vielen Jahren damit. So schlimm, wie in den Foren geschrieben wird, ist es nicht. Ich hatte wirklich sehr wenige Probleme.
Melde Dich doch mal bei mir.
bibu8@gmx.de
Herzliche Grüße
Nimm Deine sämtlichen Unterlagen und geh zum Arbeitsamt. Wenn der/die zuständigen Sachbearbeiter nicht erreichbar ist/sind, dann geh zu deren Vorgesetzten. Am besten, Du rufst vorher an und verlangst den Namen des Vorgesetzten und vereinbarst einen Termin. Beharre darauf und auf eine umgehende Bearbeitung. Vielleicht sind die Sachbearbeiter überfordert, was Dir zwar wenig bringt, jedoch bringt ein Gespräch mit deren Sachgebietsleiter mehr und das Geld kommt schneller als wenn Du zur Presse gehst. Das verhärtet die Fronten. Ein Artikel in der Zeitung macht für Dich und Dein Unternehmen Negativschlagzeilen.
Geh auf jeden Fall hin und rede mit ihnen - freundlich, aber bestimmt.
Ich wünsch Dir viel Glück!
Leider waren wir da wirklich blauäugig und haben deren Aussagen geglaubt.
Ob das zu dem Zeitpunkt nachweisbar gewesen wäre?? Es hatte Frost. Da war das Wasser vielleicht/wahrscheinlich schon zu Eis gefroren. Aus dem Wasserhahn wäre dann auch nichts gekommen.....
War unser Lehrgeld. Menschlich hat mich das wirklich sehr enttäuscht. Nach Außen sind es ehrenwerte Geschäftsleute.
Vielen Dank für Eure Tipps. Ich wünsche Euch eine schöne Restwoche und viel Glück!
Schau mal unter www.kfw.de/ nach. Ihr Könnt Euch auch an die Agentur für Arbeit wenden. Setzt Euch auch mit der Industrie- und Handelskammer in Verbindung oder mit der Handwerkskammer in Eurem Umkreis. Es werden immer wieder Existenzgründungsseminare angeboten. Sie sind sehr hilfreich. Es werden viele Themen wie Buchhaltung, Werbung, Haftung, etc. angesprochen.
Es ist von Landkreis und Regierungsbezirk verschieden, wer nun der genaue Anbieter ist. Diese Kammern können Euch in jedem Fall weiterhelfen.
Ich nehme an, Du hast ein Unternehmen und lässt die Buchführung extern von einem Buchhaltungsservice oder Steuerberater erledigen. Diese verlangen eine Vorschusszahlung, d. h. eine Vorauszahlung für deren Leistung. Nach Beendigung der Leistung - je nach Vereinbarung nach einem Monat oder später - erhältst Du die Endabrechnung mit Anrechnung der Vorauszahlung und musst nur noch die Differenz bezahlen. Der Grund für das Verlangen eines Vorschusses ist, dass manche Firmen eine etwas schlechte Zahlungsmoral haben und die Dienstleister wenigstens einen Teil ihrer Arbeit vergütet haben möchten. Das wird auch bei neuen Mandanten so gehandhabt, wenn es sich um größere Beträge handelt und man noch in der Kennenlernphase ist. Bei Mandanten, die ihrer Zahlungsverpflichtung nachkommen, sieht man in der Regel davon ab.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Ihr habt sicher schriftlich festgehalten, dass Ihr die Renovierung übernehmt und einen 10-Jahresmietvertrag abgeschlossen habt. Wenn Ihr eine Räumungsklage am Hals habt, seid Ihr sicherlich mit einer Zahlung im Rückstand bzw. der Vermieter hat etwas "Massives in der Hand". Die Räumungsklage muss in jedem Fall einen Grund vorweisen. Wenn der angegebene Grund nicht den Tatsachen entspricht, dagegen angehen! Wann habt Ihr die Nebenkostenabrechnung erhalten? Legt Widerspruch ein, falls noch möglich. Ihr könnt die Berechnungsgrundlage(Belege) beim Vermieter einsehen und dann überprüfen, ob sie stimmt. Evtl. einen Anwalt oder den Mieterbund zu Rate ziehen. Ich wünsch Euch auf jeden Fall viel Glück!
Das ging ja schnell! Eure Beiträge haben uns ein Stück weiter gebracht. Hilfreich waren sie alle. Vielen Dank dafür.