Private Dates in der Behindertenwerkstatt geheim halten?
Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt und habe dort eine 32-jährige Frau kennengelernt, die für ein externes Busunternehmen, das die Behindertentransporte übernimmt, arbeitet. In der Lebenshilfe gilt das „Gesetz“, dass Behinderte keine privaten Kontakte mit Nichtbehinderten pflegen dürfen. Ich habe mich privat schon mehrmals mit der Frau getroffen und bei ihr übernachtet. Die Sache ist etwas heikel, obwohl ich als Selbstfahrer mit eigenem Auto von Möglichkeit mit dem Behindertenbus zu fahren, keinen Gebrauch mache.
Gemäß der gesetzlichen Definition kann von „Missbrauch von Schutzbefohlenen“ gar keine Rede sein. Es kann ja nicht angehen, dass ich von jedem “Nichtbehinderten“, der irgendwie mit der Lebenshilfe zu tun hat, quasi deren Schutzbefohlener bin.
Absurd ist, dass es in umgekehrter Richtung gar keine Restriktionen gibt. Es wäre für die Lebenshilfe überhaupt kein Problem, wenn ich mich privat mit einer schwer Geistigbehinderten treffen würde. Dass von Augenhöhe in geistiger Hinsicht gar keine Rede sein kann, spielt keine Rolle. Für mich aber sehr wohl! Ein Kumpel mit kognitiven Defiziten wäre was anderes, eine Geistigbehinderte als Partnerin käme für mich aber nicht in Frage.