ja darf er!

Aber kann man recht leicht umgehen je nachdem was man macht entweder lan Kabel ziehen (wenn man kein Internet braucht) oder bei schlechteren Programmen kann man diese auch umgehen oder sogar löschen / deaktivieren!

z.B. über tastmanager

...zur Antwort

Ich fände es irgendwie komisch nur mit 1 Freundin und Lehrer zum Eisessen zu gehen aber wenn er nett ist und ihr denkt das es euch Spaß macht wieso nicht ;)

und soll bitte keiner jetzt kommen von wegen den 2 passiert noch was!

...zur Antwort

wenn der ausschnitt etwas länger wäre könnte man ihn bestimmt mit shazam erkennen

hast du noch nen längeren Teil des Tracks?

...zur Antwort

Wenn das Tablet dein Eigentum war und es jemand anderes kaputt macht muss diese Person nach Deutschem Recht (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht) den Schaden beheben, egal ob dies dein Vater oder jemand Fremdes ist.

Einziges Problem ist dabei der Nachweis der Tat und noch dazu wirst du wohl kaum wegen 180 € einen rechtsstreit mit deinem Vater anfangen wollen...

Also würde ich dir empfehlen einfach vernünftig mit ihm zu reden das hätte zwischen mir und meinem Vater früher sicher geklappt aber wenn euer Verhältnis so schlecht ist, dass er deine Sachen kaputt macht und es ihm egal ist, dann hast du ja bei einer Klage auch nichts zu verlieren!

...zur Antwort

Gründsätzlich darf eine Lehrerin nicht selbst entscheiden, ob ein Schüler nicht vorrücken darf. Die Noten sind ein Ausschlusskriterium, welches dennoch in einer Konferenz incl. Direktor, Lehrer etc. für jeden Schüler besprochen werden muss. Falls jedoch die Noten für ein Vorrücken ausreichen, müssen schwerwiegende soziale Probleme vorliegen, welche den Rest der Klasse hindern (nicht aufpassen gilt gar nicht betrifft ihn ja nur selber; quatschen muss wirklich sehr extrem sein sodass er durchgehend andere ablenkt...) aber selbst bei stetigem schwerwiegendem stören darf man nicht das Vorrücken verbieten, sondern den Schüler beispielsweise aufgrund zu vieler Verweise oä aus der Schule schmeißen.

...zur Antwort