Da gibt es kein Alterslimit.
Wenn du einen Vermieter findest der dich möchte, immerzu.
Da gibt es kein Alterslimit.
Wenn du einen Vermieter findest der dich möchte, immerzu.
Die rechtliche Lage wird dir nicht gefallen.
Die Vermieterin wird dich nicht aus dem Vertrag entlassen. Du bist eine Sicherheit. Du mußt dich mit deinem Freund einigen.
Haftbar gegenüber der Vermieterin seid ihr beide für die gesamte Miete.
Du mußt selbst wissen wie oft und wie lange du arbeiten mußt, was dein Vertrag vorsieht.
Du verlässt dich auf die Stechuhr und fragst hier ob das richtig ist?!
Keiner kennt deine Arbeitszeiten u deinen Vertrag.
Versuche das im Betrieb zu klären.
8 Stunden arbeiten plus Pause, plus Arbeitsweg u Weg zur Uni, dann 5 Stunden Vorlesung oder was auch immer anliegt! Essen, Haushalt nimmt auch etwas Zeit in Anspruch....
Vom Gefühl her, du übernimmst dich!
Was passiert in manchen Kirchen wenn man ein Kerzenlicht spendet? Eine LED geht an.
Zur Zulässigkeit kann ich nix sagen.
Du mußt dir aber bewußt sein, das in deinem Mietverhältnis kaum ein Kündigungsschutz besteht.
Das Feld räumt!
Natürlich hat der Gesetzgeber das Sagen. Und wird sich auch durchsetzen.
Also ich kann mir schon vorstellen das er mit dieser Aktion sich eher ein blaues Auge einhandelt, egal ob im Auftrag vom Chef oder ohne.
Ich würde mal eine Liste über den Kollegen anfertigen und eine Kopie davon im Pausenraum aus Versehen liegen lassen.....
Wenn es eine Vermietgesellschaft ist, also ein Betrieb, dann wird kein Eigenbedarf entstehen
Also nur bei Privaten.
Das hat doch mit dem Käufer nix zu tun. Das ist doch dein Konto! Bei Vinted?!
Nein, dafür sind die nicht geeignet.
Die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag hat keine juristische Auswirkung.
Deine Kündigungsfrist wird von vornherein länger sein.
Etwas anderes bewirkt eine Probezeit ja nicht.
Dein Plan mit den 2 Wochen zusätzlichen Urlaub geht nicht auf.
Warum kündigst du nicht zum Ende des Monats?!
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Rede mit deinem Chef, sag das du kündigen möchtest. Ihr werdet euch sicher individuell einigen.
Bereitschaftsarzt wäre eine Möglichkeit.
Mit Widerruf hat das hier weniger zu tun. Eher mit Gewährleistung die der Händler dir gewähren muß.
Bei einem Gebrauchtwagen wohl 6 Monate.
Sie hat absoluten Kündigungsschutz, darf nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde entlassen werden was seltene Einzelfälle sind.
Im BV bekommt sie den Durchschnittslohn gezahlt, sie darf dabei keine Einbußen haben.
Geld nehmen, zur Sparkasse laufen, am Schalter oder am Automat das Geld abgeben und gutschreiben lassen.
Ja! Du zahlst doch nicht auf oder nur mit deiner Karte.
Sondern von IBAN zu IBAN.
Wenn Du taggenau den Betrieb kündigen willst dann hast du eine längere Kündigungsfrist. 3 Monate glaub ich.