Muss ich wirklich die Hälfte der Miete zahlen?

Liebe Community,

mein Freund und ich haben gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Allerdings ist es so, dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, die Vermieterin einfach vor der Haustür stand und von mir eine Unterschrift verlangt hat, so als wäre die Sache abgesprochen, was sie nicht war. Ich sagte meinem Freund bereits, dass ich nicht den Mietvertrag unterschreiben möchte, wollte ihn aber vor der Vermieterin nicht bloßstellen. Genau hier ist eben auch das Problem - wir wollten zwar zusammenziehen, aktuell ist dies aber überhaupt nicht möglich, da ich in einer anderen Stadt lebe in der ich auch arbeite und ich natürlich auch eine andere Wohnung habe, für die ich Miete bezahle. Ich kann in unserer "gemeinsamen" Wohnung überhaupt nicht wohnen.

Wir haben zwar aktuell vereinbart, dass er die Miete alleine zahlt, mittlerweile wird er aber immer aufdringlicher und möchte schon ganz gerne, dass ich dazu beisteuer. Aber das geht nun einfach nicht, ich kann nicht zwei Mieten zahlen, zumal ich die eine Wohnung, in der er lebt, ja nicht einmal bewohne bzw. nutzen könnte.

Ich denke darüber nach, die Vermieterin um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Meine große Angst ist, dass er eventuell sogar Miete zurückfordern kann und ich mich durch diesen Unsinn noch verschulde. Ich bin leider wirklich völlig verzweifelt.

Über Ratschläge und eine rechtliche Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

Viele liebe Grüße.

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Die rechtliche Lage wird dir nicht gefallen.

Die Vermieterin wird dich nicht aus dem Vertrag entlassen. Du bist eine Sicherheit. Du mußt dich mit deinem Freund einigen.

Haftbar gegenüber der Vermieterin seid ihr beide für die gesamte Miete.

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8 Stunden arbeiten plus Pause, plus Arbeitsweg u Weg zur Uni, dann 5 Stunden Vorlesung oder was auch immer anliegt! Essen, Haushalt nimmt auch etwas Zeit in Anspruch....

Vom Gefühl her, du übernimmst dich!

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Was passiert in manchen Kirchen wenn man ein Kerzenlicht spendet? Eine LED geht an.

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Zur Zulässigkeit kann ich nix sagen.

Du mußt dir aber bewußt sein, das in deinem Mietverhältnis kaum ein Kündigungsschutz besteht.

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Das Feld räumt!

Natürlich hat der Gesetzgeber das Sagen. Und wird sich auch durchsetzen.

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Also ich kann mir schon vorstellen das er mit dieser Aktion sich eher ein blaues Auge einhandelt, egal ob im Auftrag vom Chef oder ohne.

Ich würde mal eine Liste über den Kollegen anfertigen und eine Kopie davon im Pausenraum aus Versehen liegen lassen.....

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Die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag hat keine juristische Auswirkung.

Deine Kündigungsfrist wird von vornherein länger sein.

Etwas anderes bewirkt eine Probezeit ja nicht.

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Dein Plan mit den 2 Wochen zusätzlichen Urlaub geht nicht auf.

Warum kündigst du nicht zum Ende des Monats?!

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Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Rede mit deinem Chef, sag das du kündigen möchtest. Ihr werdet euch sicher individuell einigen.

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Bereitschaftsarzt wäre eine Möglichkeit.

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Mit Widerruf hat das hier weniger zu tun. Eher mit Gewährleistung die der Händler dir gewähren muß.

Bei einem Gebrauchtwagen wohl 6 Monate.

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Sie hat absoluten Kündigungsschutz, darf nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde entlassen werden was seltene Einzelfälle sind.

Im BV bekommt sie den Durchschnittslohn gezahlt, sie darf dabei keine Einbußen haben.

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Wenn Du taggenau den Betrieb kündigen willst dann hast du eine längere Kündigungsfrist. 3 Monate glaub ich.

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