In den allerneisten Fällen gilt für gestzlich Versicherte eine zweijährige Gewährleistungsfrist für Füllungen, in welcher der Zahnarzt verpflichtet ist, für Patient und Krankenkasse kostenlos nachzubessern bzw. zu erneuern.
Es gibt folgenede Ausnahmen: Milchzahnfüllungen, Zahnhalsfüllungen, mehr als dreiflächige Füllungen, Eckaufbauten an Frontzähnen, in denen die Schneidekante einbozogen ist, Füllungen unter besonders schweren Umständen (z.B. Bruxismus, extreme Mundtrockenheit, welche zu erhöhtem Kariesrisiko führt) und Eigenverschulden des Patienten (der Patient beißt auf den Kirschkern).Oder wenn eine Wurezelkanalbehandlung erforderlich wird. In allen anderen Fällen brauchst Du nichts für die Wiederholung / Nachbesserung zu zahlen.
Ich nehem auch an, dass es sich nicht um eine provisorische Füllung handelt, denn dazu wird keine Zuzahlung erhoben.
Der Zahnarzt diagnostiziert, ob eine Krone oder Teilkrone die angemessene Versorgung ist, bevor er eine endgültige Füllung legt.
Versuche heruaszufinden (das geht meist anhand der Rechnung) ob du aus einem der oben genannten Gründe keine Gewährleistung hast. Wenn nichts zutrift, dann würde dies saschlich und freunlich mit dem Zahnarzt besprechen.
Viel Erfolg Maxi