Du bist so ein typisch 13 Jähriger. Ganz ehrlich hast du dich je informiert? Was sollen denn deine Eltern falsch machen wenn du auf YouTube schlechte Videos machst? Deine Rechtschreibung ist mehr als schlimm.

...zur Antwort

Google Rucksack. Fertig

...zur Antwort

Offensichtlich

...zur Antwort

Ich habe mir erst das Penthouse (für 900k $ ) geholt.Jedoch ist meine Aussicht (von der Küche ,Wohnzimmer ) auf die Vinewood Hills bzw. das Vinewood Schriftzug. Ich möchte aber auch ein Apartment/Penthouse im Eclipse Tower , welches mit dem Fenster auf Los Santos gerichtet ist. Gibt es dort einen Trick oder ist es zufällig? Hoffe auf hilfreiches Feedback, Danke. :) (Korrigierter Text)

Such bei YouTube nach "gta 5 eclipse towers (apt nummer)" und schau ob es dort eines deinen Wünschen entsprechend ist.

...zur Antwort

Sogar Samsung will nicht, dass du diese scheiß App benutzt. Das ist ein Zeichen

...zur Antwort

Du solltest mal nach einen Deutsch Kurs fragen. Ist ja schrecklich bei dir

...zur Antwort

In den Ferien zocke ich 12h am Tag und meine Mutter hat nichts dagegen. An Wochenenden 6h und in der Woche höchstens ne Stunde. Ist alles meine Entscheidung. Begrenzungen sind ihrer Meinung nach noch ein Anreiz heimlich zu zocken. Allerdings helfe ich auch im Haushalt mit. Bescheid sagen ist doch eigentlich total unnötig. Die müssen doch merken wann du aufhörst. Vielleicht fehlt Ihnen ja die nötige Aufklärung über das Spiel welches du spielst. Mit meinen Freunden treffe ich mich eigentlich nur online. Ist der schnellste und einfachste weg. Raus gehen tue ich auch und ich bin in der Schule relativ gut. Rede mit Ihnen mal ausführlich darüber

...zur Antwort

Man nennt es Wachstum. Kommt nur bei den wenigsten Menschen vor. Manche wachsen garnicht

...zur Antwort

Ich habe mich mit 12 im Dezember 2015 fürs Zeitubgen austragen beworben. Im Januar wurde ich 13 und im Februar habe ich dann erst ein Angebot bekommen. Also solltest du dich schnell informieren und dich bei mehreren Stellen bewerben. Du darfst es ab 13 machen

...zur Antwort