Eine falsche Betriebskostenabrechnung akzeptieren oder nicht?

Hallo,

habe mal eine Frage zu einer „formal unkorrekten Betriebskostenabrechnung“. Vor ab die Grundinfos: Ich bewohne eine 2 Zimmer-DG-Wohnung in einem 2-stöckigen Haus. Das Haus gehört einem älteren Ehepaar, welche in der 1. Etage wohnen. Deren Kinder sind ausgezogen und sie vermieten das Dachgeschoss an mich. Es gibt keine seperaten Strom- und Heizungszähler. Sie rechnen dementsprechend als „ganzes Haus“ ab.

Nachdem ich nun dort 1 Jahr und 2 Monate wohne, meinte der Vermieter, dass die Miete um 12 € zu erhöhen sei weil die Erdgasabrechnung 2015 höher ausfiel als erwartet. Nun ist das wenig verwunderlich, da seit dem 15.04.15 (Einzugsdatum) ja für 3 Personen anstatt für 2 abgerechnet wird weil ich ja eingezogen bin.

Da es ja keine seperaten Zähler gibt, hat der Vermieter einfach den Nachzahlungsbetrag auf „5-Anteile“ (einen für mich, 2 für das Vermieterehepaar, einen für das EG wo umgebaut wird und einen für den Keller wahrscheinlich) aufgeteilt und ermittelte für mich eben 12 € monatlich: Nachzahlbetrag von 800 € / 12 = 66,66€. 66,66 / 5 Anteile= 13,33. Mai-Dez. 2015= 106,66. Jan-Mai 2016= 66,65. Nachzahlbetrag= 173,31

Es handelt sich dann natürlich um Schätzwerte.

Da ich aber bereits 80 € an Nebenkosten jeden Monat gezahlt habe, ist ja überhaupt gar nicht zu ersehen, ob ich denn tatsächlich die 12€ für Erdgas mehr zahlen muss. Denn er hat mir bis jetzt lediglich jene Erdgasrechnung 2015 vorgelegt. Über keinen anderen Posten, sei es Müllabfuhr oder Grundsteuer, hat er mir bis jetzt was vorgelegt. Und weil es ja keinen seperaten Stromzähler gibt ist dieser ja auch noch inklusiv mitenthalten so dass sich die „Nebenkosten“ -wenn man das mal so bezeichnen will- von 80 auf 92 € erhöht haben.

Es ist halt ein älteres Ehepaar und ich vermute, sie sind einfach überfordert, mir eine formal korrekte Nebenkostenabrechnung vorzulegen geschweige denn seperate Zähler für Strom und Wasser nachträglich einzubauen.

Jetzt spekuliere ich halt darauf, einfach die 12 € monatlich mehr zu zahlen und darauf zu hoffen, dass sie mir keine Stromrechnung etc. nachträglich vorlegen weil ich bis jetzt auch noch deren Waschmaschine völlig kostenlos mitbenutzen kann und mir das dann egal wäre.

Jetzt die Frage: Wenn ich die 173,31€ nachzahle und jetzt ab Juni 2016 12 € monatlich mehr zahle, akzeptiere ich damit dann die Mieterhöhung?

Denn wenn der Vermieter jetzt die nächsten Wochen doch noch mit einer Stromrechnung um die Ecke kommt plus Grundsteuer, Müll etc würde mich das schon ärgern denn ich bin halt der Ansicht, dass ich sehr wenig geheizt habe und ich die Heizkosten innerhalb der 80 € bereits gezahlt habe.

Würde ich die 173, 31 € dann überhaupt zurückerhalten, wenn ich sie jetzt zahle oder soll ich lieber darauf bestehen, dass er mir eine formal korrekte Abrechnung ausstellt? Doch wie soll er mir eine solche ohne Zähler ausstellen? Es würde sich immer nur um Schätzwerte handeln.

Vielen Dank für Antworten!

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Ja, danke euch für die vielen Antworten.

Jetzt weiß ich ja auch  gar nicht, ob ich überhaupt eine formal korrekte "Abrechnung"  erhalten habe. Also der Vermieter hat mir nur ein handschriftliches A 4 Blatt ohne Überschrift oder Betreffzeile vorgelegt, wo er halt meinen persönlichen Nachzahlungsbetrag über Erdgas ermittelt hat. Also er hat halt den Hausnachzahlungsbetrag durch 12 geteilt und diesen  Betrag wiederum dann durch "5Anteile" geteilt. Und diesen Betrag dann mit den Monaten multipliziert, die ich da wohne, 12 in dem Fall.

Dann hat er es noch unterschrieben. Also einfach nur eine handschriftliche Rechnung mit Unterschrift. Und nur über Erdgas, über keine weitere Nebenkostenposition.

Ist sowas überhaupt formal korrekt?

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Ja, schönen Dank euch allen bis hierhin!

Ist denn auch Abwasser "Wasserverbrauch"?

Wie gesagt steht in meinem Mietvertrag, dass ich die "Kosten für den Wasserverbrauch" bezahlen muss. Das ist die genaue Wortwahl

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@ Anitari: Nur die "Kosten für den Wasserverbrauch" werden voll umgelegt. alles andere ist inklusiv

@ annaugustus: nee, Grundsteuer etc. ist in meinem Vertrag alles nicht aufgelistet. Das ist alles in der Bruttomiete enthalten. Ich zahle auch keinen Pauschalbetrag auf Betriebskosten.

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Was Kosten dann so Beratungsstellen wie Mietervereine?

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Ja danke euch vielmals!

Heizung und Warmwasser hab ich selbst an die Stadt gezahlt.

Nur die Kosten für den Wasserbrauch werden laut Mietvertrag jährlich abgerechnet.

Und dann gibt es noch den Passus, dass der Vermieter berechtigt ist,  "jede Erhöhung der Bewirtschaftungskosten anteilig zur Miete zu erheben"

Aber ich wohne da seit 10 Monaten nicht mehr. Die Miete kann dann nicht mehr erhöht werden.

                                                                                                                                        

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Hat der Vermieter die Betriebskostenabrechnung zu Unrecht ausgestellt?

Ich weiß nicht so wirklich genau weiter. In meinem Mietvertrag steht bezüglich der Miete und Nebenkosten das Folgende:

§ 3 Miete s.Anlage:

"Die Miete beträgt monatlich 223, 50 EURO incl. Nebenkosten.

Der Vermieter ist berechtigt, jede nach Abschluß des Mietvertrages eintretendende Erhöhung der Bewirtschaftungskosten-Steuern Gebühren, Versicherungsprämien, Schornsteinfeger und ähnliche Ausgaben - aber auch etwaige Erhöhungen der Kapitalkosten über die jetzigen Ansätze hinaus - anteilig zur Miete zu erheben".

§ 4 Nebenausgaben:

"Die Kosten des Vermieters für:

a) Wasserverbrauch werden voll umgelegt nach dem Verhältnis der Mieter zueinander. Pauschale monatliche Vorausleistung neben der Miete 19 EURO bei jährlicher mindestens einmaliger Abrechnung:

b) Reinigung der gemeinsam benutzen Einrichtungen des Hauses (Treppenhaus, Flurfenster usw.), pauschal monatlich 3 EURO ohne Jahresabrechnung. Jedoch nur solange eine Putzfrau für diesen Betrag engagiert werden kann".

Bis jetzt konnte ich herausfinden, dass es sich hier um eine (Teil-) Inklusivmiete handelt. Über Wasser und Reinigung wird abgerechnet. Mögliche andere Betriebskosten sind bereits komplett in den 223,50 € enthalten und werden nicht extra abgerechnet. Insofern hat der Vermieter auch gar kein Recht, irgendeine Abrechnung über Kostenposten auszustellen (mit Ausnahme von Wasser und Reinigung), weil durch den Passus Inklusiv bereits die Nebenkosten bezahlt wurden.

Die Argumente habe ich hier gefunden: http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos/bruttomiete-mit-betriebskostenpauschale.html

Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden??

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@ anitari: also es gibt diesen Passus den albatros zitiert hat.

Ich bin aber schon seit 9 Monaten raus aus der Wohnung. Mieterhöhung käme so gesehen nicht mehr in Betracht.

Die Nebenkostenabrechnung ist dann gewissermaßen als Schlussrechnung zum Auszug zu verstehen.  Dürfen die Kosten denn im Rahmen dieser "Schlussrechnung" erhöht werden?

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