Hi Dark Death,
wie schon merhfach erwähnt wurde ist das Praktikum dazu da um in das Berufsfeld der Altenpflege hinein zu schnuppern. Sich das alles mal anzuschauen. Grundsätzlich darfst du keine Pflegerischen Verrichtungen Selbsständig ausführen. Egal ob das nun Waschen ist oder das Essen reichen oder Toilettengänge. Der Grund ist die Haftungsrechtliche Seite bei der um die Frage geht, was ist wenn etwas passiert. Wer haftet? Grundsätzlich immer der Praktikumsbetrieb. Desen kann, will und sollte sich der Praktkumsbetrieb nicht aussetzen.
Passieren kann ne ganze Menge. zum Beisipiel jemand verschluckt sich beim essen oder es wird nicht rechtzeitig eine Hautirritation erkannt und es entstehen folgeschäden für den Bewohner und und und. Deshalb solltest du die Zeit in dem Parktikum nutzen um dir alles anzushehen, Handlanger zu sein. Leichte, dir zumutbare Aufgaben kann der Arbeitgeber dir trotzdem zuteilenwie zum Beisiel in der Speiseversorgung und in der Hauswirtschaft oder in der sozialen Betreuung. Bei der Grundpflege zuzusehen und bei anderen Pflegerischen Verrichtungen empfehle ich dir daher sehr.
Ferner gilt hier das Jugendarbeitsschutzgesetz. Da du noch keine 15 Jahre alt bist bist laut Gestz noch ein Kind und der Arbeitgeber hat dich entsprechend diesem Gesetzes zu Betreuen und einzusetzten.
So mehr habe ich diesem nicht zuzuführen.
Doch eins noch, sollte dir jedoch Aufgaben zuteilen welchen du dich nicht gewachsne fühlst darfst du die durchführung auch ablehnen. Solltest aber in dem gleichen Atemzug das Gespräch mit deinem Betreuer vor Ort, das heist Pflegedienstleitung und Heimleitung suchen.
So nun bin ich fertig.
Hoffe konnte ein paar wichtige Fragen beantworten.