Ich gehe mal davon aus, dass du im Kaufvertrag über das Lattenrost als alleinige/r Käufer drinstehst. Von daher wirst du erstmal den kompletten Preis blechen müssen. Es ist sogar so, dass der Verkäufer dich alleine zur Kasse bitten kann und wird.
Du hast jedoch dann einen Anspruch gegen deinen "Bekannten", dass er dir seinen Teil zurückzahlt. Da durch diesen Vertrag ziemlich offensichtlich ist, dass die Forderung besteht, kannst du dir für relativ wenig Geld einen Mahnbescheid von deinem örtlichen Amtsgericht ausstellen lassen. Die Kosten trägst du erstmal, werden im Rahmen des Mahnverfahrens dann aber ihm aufgehalst.
Kommt er dem Mahnbescheid nicht nach (und widerspricht er diesem nicht!), bekommst du einen sog. Vollstreckungstitel, mit dem ein Gerichtsvollzieher bei ihm den strittigen Betrag "pfänden" kann.
Du kannst dich einfach mal im Internet erkundigen. Gib einfach "Mahnbescheid online" und dann dein Bundesland an, indem du lebst. Alles weitere ist dort relativ eindeutig erklärt.
Ich hoffe ich konnte helfen. Bei Fragen dazu; einfach melden!