Musst du leider bei der Behörde nachfragen

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Die erstenn zwei Sätze sind fast fehlerfrei , dann allerdings in jedem Satz ein ,,dicker Hund" , manchmal sogar mehrere , also total überarbeiten !!!!

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Irgendwo gibt es eine Grenze , wo man sich dann doch selbst verteidigen darf, man muss kein Gandhi - Dublikat werden. Aber auf jeden Fall ist deine Einstellung besser als die deines Freundes., UND weglaufen ist die Beste Verteidigung , sagt jeder seriöse Kampfsport-Trainer

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selbst schottendichte Schiffe sollen dort untergegangen sein. Inzwischen gibt es Milliardärs-Schiffe mit Komplett-Dreifach-Ausssenhaut / Komplett-Teilverschottung / Sauerstoff-Reservoir / usw usw. , die dürften relativ sicher sein , fast wie ein kleines U-Boot

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Wenn sie nicht identifizierbar sind, passiert NIX !!!!

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Wenn sie nicht identifizierbar bar sind , passiert nix .

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ARGE / Wohngeldstelle / bekommt dein Vater noch Kindergeld ???? ( bis 25 / bei Ausbildung ?? )

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01.- was hast du unterschrieben , einen Vertrag zur Untermiete / zur Nutzung / einen reg. Mietvertrag für anteilige WFL ???? Das ist entscheidend !!!! In  jedem Fall müsste ein Verweis auf die Sog Schönheitsreparaturen dort drin stehen ... und da kommt es genau auf den Wortlaut an ( neue Rechtsprechung !!!! )

02.- du kannst nicht fordern, dass die Wohnungsabnahme an einem NICHT-Werktag stattfindet . ABER du kannst fordern, dass er am letzten Miettag stattfindet, und wenn das ein Sonntag sein sollte, dann muss von Vermieter-Seite jemand ,,antanzen".

03.- auf besondere Bedürfnisse und Einschränkunken des Mieters muss besonders Rücksicht bgenommen werden ( etliche Gerichtsurteile )

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01.- wurdet ihr vom Vermieter zu einer Wohnungsübergabe mit Protokoll aufgefordert ?? wenn ja, und ihr seid dem nicht nachgekommen , seid ihr dumm gewesen .

Dasselbe gilt, wenn ihr einfach ausgezogen seifd und den Schlüssel z.B einfach dem Vermieter gegegben habt oder in dessen Briefkasten geworfen habt.

02.- nach ca. 6 Wochen nach Auszug sollte der vermieter eine vorbehaltliche Kautionsabrechnung an euch schicken , zur Endabrechnung hat er aber 12 Monate Zeit.

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LAMINAT

könnt ihr nicht einfach rausreissen, weil der Vermieter einen Zahlanteil hatte und es evtl. nun festerBestandteil der Wohnung ist--hier kommt es auf die Beweise der Vereinbarung an !!!!

HEIZÖL

Ablesewerte bei Auszug aufschreiben / gegenrechnen -- im Zweifel letzte Miete als Druckmittel einbehalten, allerdings müsst ihr vorher ABMAHNEN

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In vielen Städten wird eine Genehmigung für Strassenverkauf verlangt. Dazu müssen dann auch nähere Angaben gemacht werden

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Theoretisch FAST ja , aber solche Häuser kann sich der Normalverdiener nicht leisten.

Aber = ein 80 % E-Haus kannst du erzteugen , allerdings nicht allein mit Solar, denn wir leben ja in der ,,gemäßigten Zone der erde "

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Hier stimmt etwas nicht !!!!!!

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