Ich glaube du verwechselst hier einiges. Ich denke nicht dass du da eine Bürgschaft abgegeben hast... Warum: Eine Bürgschaft ist unzulässig wenn der Bürgschaftsgeber mit dem Schuldner verwandt ist!!! Falls dies wirklich der Fall sein sollte dann kommst du mit einem Anwalt ohne Probleme aus der Bürgschaftserkährung raus!!!
Jedoch denke ich, dass du keine Bürgschaft gegeben hast sondern Mitantragssteller bist. Wenn dies der Fall sein sollte hast du so gut wie keine Chancen. Du bist für die kompletten Schulden Mithaftender!!!
Was steht denn auf deinen Unterlagen drauf? Steht Mitantragssteller drauf oder ist es ein eigenes Dokument welches die Überschrift Bürgschalftserkährung oder sonstiges trägt?
Ach um noch auf deine Fragen einzugehen:
- Frage 1: siehe oben
- Frage 2: Die Bank muss dir Auskunft bei Anfrage geben.
- Frage 3: Falls die Bank zustimmt kannst du eine Bürgschaft jederzeit reduzieren.
- Frage 4: Bei einem Anwalt für Finanzen (gelbe Seiten)
Ach und noch etwas .... sollte es widererwartend eine Bürgschaft sein so können sich die Schulden nicht durch erneute Aufnahme von Schulden erhöhen... du haftest maximal für den Anfangsbetrag + angefallene Zinsen - schon bezahlte Raten!