Uns wurde damals von einem Herrn erzählt, dass die Firma AllKauf Haus (DFH HAUS GRUPPE) exklusive Grundstücke in einem Pool hat und diese nur dann vermitteln darf, wenn ein Hausvertrag vorliege. Da wir uns für ein Haus entschieden hatten, machten wir einen Vertrag mit einem "Vorbehaltsrecht Grundstück". Nachdem der Vertrag unterschrieben wurde hat sich niemand mehr gemeldet. Wir haben lediglich einige Grundstücksvorschläge per Email erhalten. Diese waren aber nicht wie angegeben in einem exklusiven Pool sondern einfach aus immoscout kopiert.
Wir haben also versucht den Vertrag zu kündigen. Fehlanzeige! Ein paar Tage später flatterte uns eine Schadenersatzforderung i.H.v. 25.000,00 € ins Haus. Wir sind dann direkt zum Anwalt.
Die Firma war Ihm sehr bekannt und er hat es geschafft, dass wir aus dem Vertrag kommen.
Kleiner Tipp 1: Den Grundstücksvorbehalt der Firma AllKauf kann man immer anzweifeln, da dieser gar nicht zu erfüllen ist. AllKauf schreibt nämlich folgendes:
Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauherr ein Grundstück erwerben kann, das mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bzw. einem anderen AllKaufHaus bebaut werden kann.
Antwort: Diese Situation kann gar nicht eintreffen, da es immer irgendein Grundstück gibt, dass mit irgendeinem AllKaufHaus bebaut werden kann. Also kann der Bauherr diesen Vorbehalt gar nicht auslösen und somit ist er unwirksam.
Tipp 2: Dem Bauherrn steht das Recht zu, nach $ 346 BGB vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis spätestens zum ........................... erwerben kann, obwohl er die unter 1. vereinbarten Bemühungen unternommen hat.
Der Bauherr muss nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt. Der
Antwort: Erstens sind unter Punkt 1 gar keine "Bemühungen" vereinbart und zweitens wird hier die Beweispflicht umgedreht. Nicht der Bauherr muss nachweisen, dass die "Bemühungen" die gar nicht vereinbart sind nicht eingetroffen sind, sondern die Firma AllKauf. Dieses werden sie versuchen durchzusetzen. Macht Euch Notizen von jeder Grundstücksbesichtigung, schaltet ein Gesuche in der Zeitung oder bei Ebay Kleinanzeigen und dokumentiert dieses. Dann kann man Euch später nicht nachsagen, dass Ihr Euch nicht bemüht hättet.
Und am Besten immer einen Anwalt einschalten.