im TVöD gibt es 12 Monatsgehälter plus eine tarifliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), das sich nach der persönlichen Entgeltgruppe richtet, je höher die Entgeltgruppe desto geringer (prozentual gesehen) ist die Jahressonderzahlung. Ein 14. Gehalt gibt es nicht
Nach dem Abi dauert die Ausbildung 3 JAHRE, wichtig ist, dass man sehr gut unter starkem Druck arbeiten kann, außerdem muss man perfekt Englisch sprechen und verstehen, Du hast eine Menge Verantwortung, der Verdienst ist gut, der Beruf heißt jedoch Lotse und nicht Lotze, also Deutschkenntnisse wären auch nicht ganz verkehrt, sicherlich findest Du alle Antworten auf Deine Fragen auch im Internet, Mindetalter 18, Höchstalter 24, Bewerber/innen müssen ihre medizinische Tauglichkeit durch Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nachzuweisen. Die Erstuntersuchung wird durch ein anerkanntes flugmedizinisches Zentrum oder durch einen anerkannten Flugmediziner durchgeführt. Alle Bewerber/innen müssen ihre geistige und psychologische Eignung nachweisen und zuverlässig sein. Bewerber/innen müssen über einen ausreichenden Wortschatz verfügt, um eine flüssige, fehlerfreie Konversation in englischer Sprache über allgemeine Themen zu führen. Darüber hinaus ist in Abhängigkeit der Erlaubnis, die erworben werden soll, das gleiche für die deutsche Sprache nachzuweisen. Vor Beginn der Ausbildung sind die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz sowie eine Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erforderlich.
Die Kündigungsfrist von 6 wochen ist versäumt; aber es besteht die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu beantragen. Da das bestehende Arbeitsverhältnis befristet ist, hat man ja immer das schöne Argument, dass man ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" eingehen kann. Dies kann man in freundlichem Ton bei der Personalverwaltung vortragen; meistens reicht es dann aus, dass man zum persönlichen Wunschtermin gehen darf.
leider nein, es ist genauso wie beschrieben.... jede EG wird separat ermittelt, immer mit dem Vergleichsentgelt der letzten EG. Solche Fälle kommen hin und wieder vor, das einzig "Positive" daran ist, dass die Endstufe in EG 9 wesentlich höher ist als in EG 5. Allerdings kannst Du auch nach einer Stufenvorweggewährung fragen, da Du jetzt in Stufe 5 bist, hast Du ja gewisse Erfahrungszeit.
so einfach ist das leider nicht, bei einer neuen Stelle kann der AG wieder von vorne anfangen, es ist hier Verhandlungssache. Ich denke 15 Jahre Berufserfahrung können schon anerkannt werden, dass mindestens Stufe 3 als Anfangsstufe bestimmt wird. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte Stufenzuordnung (bei Neueinstellung)
Latein bietet die Grundlage für viele andere Fremdsprachen /z.B. spanisch, italienisch, französisch) und vor allem für Grammatik... Ich habe auch Latein gehabt und es gehasst, jetzt bin ich aber doch froh, dass ich Latein hatte, siehe oben.
das einfachste ist sich in der alten Gemeinde/Stadt beim Einwohnemeldeamt abzumelden (ist allerdings nicht Pflicht) und mit der Abmeldebestätigung zu den anderen Stellen gehen (Stromversorgung, Müllabfuhr usw.) Ansonsten ist der übliche Weg, dass man sich in der neuen wohnsitzgemeinde beim Einwohnermeldeamt anmeldet. Hierzu braucht man einen Ausweis und manchmal auch einen Mietvertrag. Wenn man sich bei der alten Gemeinde abgemeldet hat, muss die Abmeldebestätigung bei der neuen Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden.
Mit der Anmeldebestätigung kann man genauso verfahren, wie mit der Abmeldebestätigung.
wer am 1.12. eine Stelle im öffentlichen Dienst hat, die nach TVöD bezahlt wird, hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Wer mitten im Jahr anfängt entsprechend der Monate (Beginn 1.7. = 6/12)
warum denn nicht, es ist immer besser zu wissen, woran man ist, auch wenn seine Antwort vielleicht nicht nach deinen Wünschen ausfällt, ich würde es auf jeden Fall sagen. Nur so kannst Du rausbekommen, ob er auch in Dich verliebt ist.
nein, erst wenn es eine andere Stelle gibt, dann ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Im übrigen hat Kleinsorge alles beantwortet
normalerweise wird der Urlaub gezwölftet und dann mit der Anzahl der Monate mulitpliziert; bei Arbeitsbeginn am 01.02.2011 = 11/12: Wenn die Ziffern hinterm Komma unter 0,5 wird abgerundet, sonst aufgerundet. Der Urlaubsanspruch ist noch vom Alter abhängig: Bis zum 30. LJ 26 Tage; bis zum 40. LJ 29 Tage ab Vollendung des 40. LJ = 30 Tage. Evtl. muss im Hort bzw. Kindergarten noch ein Ferienüberhang mitberechnet werden; dies wird meistens durch eine erhöhte Arbeitszeit errechnet.
nein, erst wenn man eine neue Stelle hat, wobei dann die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Kleinsorge hat ja schon alles beantwortet.
Im TVöD § 20 ist das geregelt. Wer am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Rückzahlung ist nicht mehr geregelt. Früher gab es das im BAT oder BMTG, das man mindestens bis 31.03. des Folgejahres beschäftigt sein musste. Also kannst Du auf jeden Fall im nächsten Jahr ohne Probleme wechseln.
Leistungsentgelt ist zwar in § 18 TVöD geregelt, aber die meisten Behörden haben hierzu Dienstvereinbarungen erstellt, die die Auszahlungsmodalitäten und Beurteilungsrichtlinien regeln. Daher kann nicht pauschal gesagt werden, ob ein Leistungsentgelt ausbezahlt wird. Der Personalrat kann hier bestimmt eine entsprechende Aussage machen, die wurden in den meisten Fällen bei der Erstellung der Dienstvereinbarung mit ins Boot genommen.
zu welcher Jahreszeit; jetzt im Herbst gibt es nicht mehr so viele offene Ho(s)tels
... Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten wegen..... Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat;
Dein Kind ist 2009 geboren, also hast Du 2010 keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, das steht eindeutig im obigen Text, den du selber angegeben hast. Falls Du im Januar 2010 noch einige Tage Mutterschutz hattest, kann es allerdings sein, dass hier anteilig der Monat Januar noch berücksichtigt wird. Eine konkrete Antwort erhältst Du von Deinem Arbeitgeber, die Abrechnungen könnten schon gelaufen sein, also einfach mal bei der Gehaltsstelle nachfragen.
netto ist immer etwas schwierig, da es hier natürlich auf die Steuerklasse ankommt. Sozialversicherung sind ca. 20 % Arbeitnehmeranteil und dann eben die persönliche Steuerklasse. Ich würde mal nach Gehaltsrechner oder ähnlichem googlen bzw. bei www.forestle.de schauen
Hallo, ich kann nur TVöD Verwaltung sagen:
EG 4, Stufe 1 = 1.771,91 EUR EG 4, Stufe 2 = 1.962,83 EUR EG 4, Stufe 3 = 2.091,54 EUR EG 4, Stufe 4 = 2.166,62 EUR EG 4, Stufe 5 = 2.241,70 EUR EG 4, Stufe 6 = 2.285,68 EUR
Die Stufenzuordnung ist Verhandlungssache, netto richtet sich nach Steuerklasse
Es gelten die Kündigungsfristen des bisher im Unternehmen angewendeten Tarifvertrags. Lediglich die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD. Daher unbedingt nachfragen oder nachschauen, welcher Tarifvertrag angewandt wurde.
nachtrag:
Wenn der Ehemann bis jetzt die Kinder hatte, soll er sie behalten, es ist nicht zwingend vorgesehen, dass die Mutter den Kinderzuschlag nehmen muss, die beiden Eheleute müsen sich entscheiden, und der Arbeitgeber muss untereinander Vergleichsmitteilungen abgeben. Dies dürfte eigentlich kein Problem sein; theoretisch kann der Mann der Mutter auch das Kindergeld bekommen, die Mutter muss das nicht beantragen.