Was ist bei dem falsch gelaufen? Therapie, Knast,... sorry aber so jmd gehört dahin wo er grade ist. Kann nicht rauslesen ob die Bewährung 12 Monate betrug oder die im Straffällig werdenden Fall abzusitzende Zeit, hoffe aber dennoch er kommt schön lang hinter Gitter.
Viele Betrüger wollen zum einen ein nettes Verhältnis aufbauen damit die Schwelle zur Anzeige möglichst hoch ist, zum anderen profitieren Betrüger von der vergangenen Zeit, so kann das Geld problemlos weitertransferiert werden, Konten geschlossen bzw geöffnet, usw... ganz typischer Betrug!
Soweit ich weiß ist das egal. Die Wohnung zählt als Vermögen. Es wäre das Selbe als wenn du ein Konto hättest auf welchem der Gegenwert der Wohnung verfügbar wäre. Solange das also vorhanden ist wirst du kein ALG bekommen. Du muss das ja auch mal so sehen: Du Besitzer eine 4-Zimmer Wohnung und behauptest aber trotzdem auf den Staat angewiesen zu sein, der sich auch durch den Steuerzahler finanziert. Wäre das nicht unfair, wenn ich arbeiten gehen muss um dich zu unterstützen obwohl du in der Hinterhand über eine Immobilie verfügst?
Du fährst Schleichwege weil du nüchtern bist? Nur 2 "Mischen" aber jemand nimmt ev. eine Fahne wahr? Du wolltest nachts "deinen" Anwalt anrufen, lässt ich aber jetzt auf "gutefrage.net" beraten? Ich drücke alle Daumen das die Polizei dich so richtig rankriegt! Kein blassen Schimmer von Recht und Unrecht aber eine Dienststellenbeschwerde einreichen... wenn du wirklich in der Probezeit schon alkoholisiert fährst, vor einer Kontrolle flüchtest und danach deinen Fehler nichtmal eingestehst hoffe ich das sie die eine MPU aufbrummen und dich mal schön 2-3 Mal durchfallen lassen!
So wies aussieht hat die Polizei wirklich ALLES richtig gemacht!!! Tolle Arbeit!
Sorry, aber wenn dein Bruder erst daran denkt seine eigene Haut zu retten, anstatt sich Gedanken darüber zu machen wie es dem Mädchen geht, kann man nur hoffen das es noch Konsequenzen hat!
Drogenkonsum und eine versuchte Vergewaltigung... wer weis warum es nicht zu schlimmerem gekommen ist, vllt konnte sich das Mädel nur befreien...
Die kleinunternehmerreglung (Kleingewerbetreibende) bezieht sich nur auf das ausweisen der MwSt. Du brauchst sie dadurch nicht ausweisen, kannst aber auch nichts Gegenrechnung.
Andere mögliche steuerzahlungen hängen sicherlich von deiner Steuerklasse und anderen Einnahmen ab...
Ohne Gewähr!
Am besten einfach auf englisch, das sollte problemlos funktionieren. Vergiss nicht, falls es sich um eine Warensendung handelt das sich außen auf dem Paket eine Inhaltsdeklaration befinden muss, wegen dem zoll
Fachhochschule für ang. Management, dort bin ich auch :)