Mietrecht: Unerlaubte kurzfristige Untervermietung = Verbot für Mitbewohner?

Hallo zusammen,

Ich wohne in einer Mietwohnung und hatte die letzten Jahre einen Mitbewohner. Nachdem dieser leider ausziehen musste habe ich den Fehler gemacht und sein Zimmer bei AirBnB inseriert.

Daraufhin habe ich von der Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter) eine Abmahnung wegen unerlaubter Untervermietung bekommen. Zusätzliches Problem war, dass ich meinen Mitbewohner noch nicht ordnungsgemäß abgemeldet hatte, da es studienbedingt noch nicht klar war ob er vielleicht in ein paar Monaten wieder zurück kommt.

Ich habe mich schriftlich beim Vermieter entschuldigt und noch mal meine ganze Situation erklärt bzw. warum ich kurzfristig Airbnb genutzt habe und mein Mitbewohner noch nicht abgemeldet war.

Jetzt habe ich einen neuen Mitbewohner gefunden und wollte diesen gerade ordnungsgemäß anmelden und bekam daraufhin folgende Antwort:

" bitte nehmen Sie ohne unsere Zustimmung keine erneute Untervermietung vor!  Hinsichtlich der unerlaubten Untervermietung haben wir unseren Rechtsbeistand hinzugezogen. Sie erhalten nach Klärung die entsprechende Stellungnahme."

Wie soll ich den mit so einer Antwort umgehen? Es kann doch nicht sein, dass mir jetzt dauerhaft verboten werden kann einen Mitbewohner zu haben? Die Wohnung für mich alleine viel zu groß bzw. auch einfach zu kostspielig.

Freu mich über jeden Rat bzw. Tipp was ich jetzt am besten machen kann.

Danke schon mal dafür im voraus….

Martina

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Danke für die Antworten :)

Ich stelle mir die Fragen: 1. Ist es möglich nachdem dem Mieter A eine Verwarnung erteilt wurde und es seitdem zu keinen weiteren Verfehlungen gekommen ist, dass der Vermieter bzw. dessen Anwalt nachdem er die Verwarnung ausgesprochen hat, doch noch Gründe für eine fristlose Kündigung sucht, bzw. diese durchsetzen kann?

  1. Kann der Vermieter dem Mieter A dauerhaft verbieten einen Mitbewohner (Untermieter) zu haben, da einmal der Fehler mit AirBnB begangen wurde?
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Da muss ich euch leider korrigieren.

Ich habe gerade mit der Post gesprochen. Man kann auch bei einem Päkchen und selbst ohne Quittung einen Nachforschungsantrag erstellen. Dadurch wird festgestellt welchen Weg das Päkchen gegangen ist und es kann sehr genau nachgewiesen werden ob es beim Empfänger angekommen ist.

Also Daumen drücken....

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Die Berechnung anhand des Streitwertes / Gegenstandswertes ist klar. Aber was bedeutet die Unterteilung:

Verfahren Vergleich

Wieso wird für die Korrektur eines Arbeitszeugnisses ein Monatsgehalt zugrunde gelegt?

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Gar keine - und ich kann dir auch gerne erklären warum :)

Ich hatte mal ein seeehr interssantes Gespräch mit einer Frauenärztin. Die Pille ist eine chemische Hormonbombe die deinen kompletten Kreislauf irritiert und deinem Körperein Gefühl verleiht, als ob du schwanger wärst. Deine Pherhormon Rezeptoren sind verändert und deine Empfindungen als Frau auch.

Das bedeutet du wirst zum Beispiel eher lieberer Männer bevorzugen, häusliche, fürsorgliche usw. da dein Hormonhaushalt auf "Schwanger" getrimmt wird und die Natur dich dann dazu verleitet dir eher einen fürsorglichen Beschützer zu suchen der auf deinen Nachwuchs aufpasst.

Die Frauenärztin meinte sie hat jede Menge Fälle von Frauen, die erst die Pille nehmen, dann aus diversen Gründen absetzen und dann auf einmal einen total heissen One Night Stand mit eher dem Typ Cassanova Lover haben und sich das ganze im Nachgang überhaupt nicht erklären können und dann blöderweise auch noch schwanger sind.

Auch interessant wenn Pärchen über Jahre zusammen sind, sie sich "gut riechen" können (nichts anderes sind Pherhormone!) dann die Entscheidung kommt ein Kind zu zeugen die Frau die Pille absetzt und aufeinmal kann sie ihren Mann überhaupt nicht mehr leiden / riechen und fragt sich was sie damals an ihm überhaupt gefunden hat. Schlimmer noch wenn dann schon das Kind heranwächst....Scheidung vorprogrammiert!

Sei dir diesen Punkten bitte bewusst und lass dich nicht von einer riesigen Pharma Industrie irritieren die diese kleinen Pillen als Lösung für alles vorschlägt.

Ich bin selbst ein Mann und frage immer eine Frau beim kennen lernen direkt ob sie die Pille nimmt :) Meine jetzige Freundin hat noch nie eine genommen und wird das auch nicht tun. Und ich freue mich drüber eine natürliche weibliche Frau zu haben und keinen irritierten Chemie Hormon Salat ;)

Es gibt seeeehr viele andere Methoden der Verhütung :) Mach dich mal genau schlau und beschäftige dich auch mit deinem eigenem Zyklus, damit lernst du dich viel besser kennen und kannst deine Weiblichkeit leben :)

In diesem Sinne viel Erfolg

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2 Kündigungsformen erhalten - welche soll ich nehmen?

Hey zusammen,

ich habe heute leider von meinem Chef mitgeteilt bekommen, dass er es für besser hält das Arbeitsverhältnis mit mir aufzuheben.

Dafür habe ich 2 Vorschläge bekommen, zwischen denen ich mich jetzt bis morgen 12 Uhr entscheiden soll. Dazu ist zu sagen, dass ich für eine Österreichische AG in einem Büro in Frankfurt (GmbH) angestellt war.

Beide Texte sind Original abgetippt.

  1. Vorschlag, den sie mir empfohlen haben und ich erst durch nachfragen, was den wäre wenn ich das nicht unterschreibe mir den 2. Gegeben haben.

Überschrift: Aufhebungsvereinbarung a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Vertragsparteien sind sich einige, dass das Arbeitsverhältnis per 30 April 2013 einvernehmlich aufgelöst wird. Der Arbeitnehmer wird ab dem 22 März 2013 freigestellt. Es wird vereinbart, dass der bestehende Resturlaub innerhalb des Dienstverhältnisses bzw. innerhalb der Freistellung aufgebraucht wird. Ein allfälliger Resturlaub wird mit der Endabrechnung zur Auszahlung gebracht. Sollte der Arbeitnehmer vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung beginnen können, so wird die Beendigung entsprechend neu festgelegt – die hier vereinbarten und aufgeführten Beträge ändern sich allerdings nicht.

b) Firmenunterlagen, Übergabe Projekte Sie sind verpflichtet bis zum 21 März 2013 sämtliche der Firma gehörenden Unterlagen oder Gegenstände (z.B. Handy, Telefonkarten, Parkkarte, Zutritts karte), Programme, einschließlich Kopien und deren Dokumentationen, die Ihnen überlassen wurden oder die Sie während der Beschäftigungszeit für die Firma angelegt, gesammelt, oder erworben haben, vollständig an die Firma herauszugeben. Es wird vereinbart, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Ihrem letztem Arbeitstag alle persönlichen E-Mails aus Ihrem Account entfernen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber maximal einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Account aufrecht erhält , um so durch eine entsprechende Nachricht auf andere zuständige Mitarbeiter zu verweisen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, allfällige private E-Mails vertraliche zu behandeln und zu löschen.

c) Commission Sie erhalten Ihre Commission für 2013 mit einer Zielerreichung von 60% ausgezahlt. Das sind 1960 Brutto (Januar - bis April 2013). Mit diesem Betrag sind jegliche Zahlungen aus dem Commisssions System abgegolten.

b) Spesen Eventuelle noch ausstehende Reise / Spesenabrechnungen sind bis Ende März 2013 abzurechnen.

d) Ausgleichsklausel Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, erledigt.

g) Geheimhaltungsklausel (das übliche….) h) Salvatorische Klausel (das übliche….) i) Meldepflicht (das übliche…..)

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Hier der 2. Teil

  1. Vorschlag.

Überschrift: Beendigung des Dienstverhältnisses a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach mehrfacher mündlicher Verwarnung sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30 April 2013 zu beenden. Sie werden nach Übergabe aller Agenden mit sofortiger Wirkung per 22. März 2013 dienstfrei gestellt. Es wird vereinbart, dass der bestehende Resturlaub innerhalb des Dienstverhältnisses bzw. innerhalb der Freistellung aufgebraucht wird. Ein allfälliger Resturlaub wird mit der Endabrechnung zur Auszahlung gebracht.

Das Arbeitsverhältnis wird bis zum 30 August 2013 ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt.

b) Spesen Eventuelle noch ausstehende Reise / Spesenabrechnungen sind bis Ende März 2013 abzurechnen.

c) Commission Sie erhalten Ihre Commission für 2013 mit einer Zielerreichung von 60% ausgezahlt. Das sind 1960 Brutto (Januar - bis April 2013). Mit diesem Betrag sind jegliche Zahlungen aus dem Commisssions System abgegolten.

d) Aufrechnung / Zurückbehaltung Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass gegenüber den wechselseitigen Ansprüchen aus dieser Vereinbarung die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen sind.

e) Ausgleichsklausel Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, erledigt.

f) Firmenunterlagen, Übergabe Projekte Sie sind verpflichtet bis zum 21 März 2013 sämtliche der Firma gehörenden Unterlagen oder Gegenstände (z.B. Handy, Telefonkarten, Parkkarte, Zutritts karte), Programme, einschließlich Kopien und deren Dokumentationen, die Ihnen überlassen wurden oder die Sie während der Beschäftigungszeit für die Firma angelegt, gesammelt, oder erworben haben, vollständig an die Firma herauszugeben. Es wird vereinbart, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Ihrem letztem Arbeitstag alle persönlichen E-Mails aus Ihrem Account entfernen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber maximal einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Account aufrecht erhält , um so durch eine entsprechende Nachricht auf andere zuständige Mitarbeiter zu verweisen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, allfällige private E-Mails vertraliche zu behandeln und zu löschen.

g) Geheimhaltungsklausel (das übliche….) h) Salvatorische Klausel (das übliche….) i) Meldepflicht (das übliche…..)

Ich habe mit so etwas noch überhaupt keine Erfahrung und daher die Frage an euch – welche Version jetzt zu empfehlen ist, welche Auswirkungen das auf Kündigungsfristen, Arbeitslosengeld usw. hat.

Freu mich seeeeehr über jegliche infos / erfahrungen…

Beste Grüße Martin

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Beweisspflicht - Zeuge seriös vor Gericht?

Hallo zusammen,

ich war bei einem Zahnarzt als privat Patient bekannt. Dann habe ich von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse gewechselt und dies dem Arzt bzw. der Empfangsdame mitgeteilt. Dazu habe ich meine Versicherten Chipkarte gezeigt und es wurden von mir 10 Euro Praxisgebühr verlangt. Da ich kein Geld einstecken hatte habe ich meinen Freund angerufen der mich an dem Tag gefahren hatte (da ich mit einer Narkose und heftigen Schmerzen gerechnet habe) und vor der Praxis im Auto wartete. Dieser kam hoch in die Praxis, hat mir die 10 Euro gegeben und wir haben uns noch erklären lassen, dass diese 10 Euro hauptsächlich eingeführt wurden damit alte Leute nicht sooft zum Arzt gehen.

Jetzt bekomme ich nach ca 1,5 Jahren eine private Rechnung über 1000 Euro da der Zahnarzt behauptet ich hätte ihm nie mitgeteilt, dass ich von der privaten zur gesetzlichen gewechselt habe.

Zum Glück kann mein Freund als Zeuge bestätigen, dass ich diese 10 Euro gezahlt habe. Allerdings hat er nur gesehen wie ich diese 10 Euro gezahlt, nicht die Karte überreicht habe (eventuell könnte er sich natürlich auch daran noch erinnern...). Ist ein Freund von mir seriös oder wird ihm unterstellt, dass er mich schützen möchte?

Daher ist die Frage ob dieser Zeuge und seine Aussage anerkannt wird und es ausreichend ist?

Der Zahnarzt bzw. sein Anwalt droht bereits mit einem Mahnbescheid worauf ich ein bis Montag Einspruch einlegen kann.

Soll ich bei diesem Einspruch schon detailliert den Ablauf schilden und begründen? Ist es notwendig, dass ich auch zu einem Anwalt gehe?

Ich möchte diesen ganzen Aufwand mit Anwälten, Zeit, Gericht usw. gerne vermeiden. Daher wäre ich dankbar für ein paar Ratschläge mit welchen Schritten ich meine Position an welcher Stelle vorbringen sollte.

Bis jetzt habe ich einmal dem Anwalt des Arztes mitgeteilt, dass ich die Karte gezeigt und die 10 Euro gezahlt habe. Daraufhin kam ein Schreiben in dem behauptet wird, dass ich das nicht getan hätte und zahlen muss. Ein Versuch beim Zahnarzt anzurufen war auch vergeblich, dieser möchte keinen Kontakt und sagt ich soll alles mit seinem Anwalt klären!?

Freue mich über jede Hilfe, Ratschlag oder Erfahrung :) Martin

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Ahh noch eine zusätzliche Frage: Wenn ich das Thema zu einem Anwalt geben möchte, welche spezialisierung müsste der haben?

Arbeitsrecht, Geselschaftsrecht Vertragsrecht Zivilrecht Strafrecht Kaufrecht

?

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Vielen Dank für die schnellen Antworten :)

Klar hätte ich die Karte dabei haben müssen und natürlich hätte ich die Karte auch nachzeigen müssen. Da mir aber von der Sprechstundenhilfe gesagt wurde, dass dies nicht nötig wäre und sie die Daten direkt bei der Versicherung abfragen könnte ist es nicht dazu kommen. Soweit die Situation....

Die Frage ist jetzt wie das ganze im Nachhinein rechtlich aussieht. Zahnarzt behauptet ich habe ihn nicht in Kenntniss gesetzt. Ich behaupte ich habe ihn in Kenntniss gesetzt, unabhängig ob ich meine Karte gezeigt habe oder nicht. Vielleicht sollte ich das mit der Karte einfach nicht erwähnen und nur behaupten ich habe ihn in Kenntniss gesetzt!?!? Bzw. die Karte gezeigt...keine Ahnnung was die Sprechstundenhilfe dann damit gemacht hat!?

Wie ist den bei diesem Thema die Beweisspflicht? Weil es wäre doch letztlich Aussage gegen Aussage?

Und hätte er mir nicht einen Kostenvoranschlag zu dieser Behandlung unterbreiten müssen? Das war kein Notfall, sondern eine langwierige Behandlung, mit Vorbesprechung, Zahnwurzelbehandlung, Zahnaufbau usw. ich war seeehr häufig deswegen bei diesem Arzt.

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