Ausgleichsvermögen ergibt sich aus dem §1373 BGB:
"Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt."
Dabei stellt Anfangsvermögen dein Vermögen bei Eheschließung dar. Also musst du dir keine Sorgen um dein Haus machen ;).
Aber schonmal als Vorsorge hier ne Nummer für die Scheidung https://rechtsberater.de/anwaltshotline/ ;). *Scherz*
Hoffe jetzt steht der Heitat nichts mehr im Wege. Viel Glück.