Hey,
die Antwort kommt zwar seeeeeeehr spät xD aber egal:
Das mit deiner Lehrerin kannst du voll vergessen, sry, aber da kann ich auch nix dran ändern....
Sie wird nicht drauf eingehen, warum, wegen dem Gesetz (und höchstwahrscheinlich 99.99999999% möchte sie keinen 14 Jährigen, der ja viel jünger ist und den sie unterrichtet). Das Gesetz lässt es nämlich nicht zu eine Beziehung, zu Schülern/Schülerinnen zu haben. Das ist strafbar,sie kann von der Schule geworfen werden oder sogar nie wieder als Lehrerin arbeiten dürfen.
Das ist ein Teil...mehr hab ich gerade auf die Schnelle nicht gefunden, kannst ja mal auf google gucken... also das was ich eben oben geschrieben hat kann auch alles passieren... ;) wenn du das genau lesen willst wie gesagt musste goggle :D
Teil:
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,
um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.
Also ich rate dir einfach ein normaler Schüler zu sein, wie jeder andere auch :))
Du stehst auf ältere... aber die Meisten Mädels stehen nicht auf jüngere...wenn schon auch eher auf ältere... :( Kann man nix machen... aber in deinem Alter gibt es bestimmt auch viele nette Girls, die jemanden kennenlernen möchten... :))
Wenn du immer so schüchtern bist, und du willst das ja nicht... kannst dir ja mal diese Seite anschauen... manche sachen kann man ganz schnell machen (Leute ansprechen,...) und helfen wirklich: Dazu einfach dein Selbstbewusstsein stärken :))
http://www.selbstbewusstsein-staerken.net/uebungen/ Wenn du willst kannst du dir die Seite ja mal anschauen :))
ggglg Marou2006 ;)