Zunächst muss Du in Erfahrung bringen, wer überhaupt Erbe geworden ist.

Gibt es KEIN TESTAMENT, dann ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten.

Gesetzliche Erben sind bei einem verwitweten Erblasser dessen Kinder und falls ein Kind schon vorverstorben ist (wie wohl im Fall Deiner Mutter), dann rutschen an dessen Stelle dessen Kinder nach (hier wohl Du und Dein Bruder).

Wenn es aber ein TESTAMENT gibt, kommt es darauf an, wer durch das Testament als Erbe/Erben bestimmt worden ist.

Wenn z.B. Dein Cousin von Deinem Opa im Testament als Alleinerbe eingesetzt worden ist, dann ist er der einzige Erbe. In diesem Fall wärst Du also kein Erbe, allerdings stünde Dir der Pflichtteil zu.

Um die Durchsetzung des Pflichtteils musst Du Dich selbst kümmern (oder einen Anwalt nehmen). Das Nachlassgericht kümmert sich um die Auszahlung des Pflichtteils jedenfalls nicht (siehe: https://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil-fragen/0260-kuemmert-sich-das-nachlassgericht-um-die-auszahlung-des-pflichtteils/ ).

Wenn Du keinen Zugang zu den Wohnräumen Deines Opas hast, um dort nach einem Testament suchen zu können, solltest Du am besten zunächst Deinen Onkel fragen, ob er ein Testament aufgefunden hat und ihm sagen, dass er es beim Nachlassgericht abliefern muss.

Außerdem kannst Du auch beim Nachlassgericht nachfragen, ob zu dem Sterbefall Deines Opas schon ein Testament dort abgeliefert worden ist. Sobald das Testament durch das Nachlassgericht eröffnet worden ist, kannst Du eine Kopie davon verlangen.

Herauszufinden, wer Erbe geworden ist, ist also der erste Schritt.

Denn davon hängt ab, ob Du Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche oder beides (nämlich Erbanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch) hast.

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